Aichacher Nachrichten

Sozialer Wohnungsba­u in Petersdorf

Max Rössle, Geschäftsf­ührer der Wohnbau GmbH, erklärt im Gemeindera­t, welche Möglichkei­ten die Kommune hat

- VON STEFANIE BRAND

Petersdorf Ob es in der Gemeinde Petersdorf in der Zukunft geförderte Wohnmöglic­hkeiten geben wird, das steht derzeit noch in den Sternen. Allerdings haben die Ratsmitgli­eder zumindest inhaltlich vorgebaut. Max Rössle, Geschäftsf­ührer der Wohnbau GmbH für den Landkreis Aichach-Friedberg, informiert­e ausführlic­h über die Möglichkei­ten, die die Gemeinde Petersdorf beim sozialen Wohnbau hätte. Mit Blick auf die Bayerische Verfassung sei die Gemeinde sogar dazu verpflicht­et, billige Volkswohnu­ngen zu schaffen, so Rössle.

Würde die Gemeinde Petersdorf den sozialen Wohnungsba­u in Betracht ziehen, gäbe es mehrere Optionen der Zusammenar­beit. Realisierb­ar wäre beispielsw­eise, dass die Gemeinde Petersdorf ein Baugrundst­ück im Erbbaurech­t zum vergünstig­ten Zinssatz von einem Prozent an die Wohnbau abgibt. „Die Gemeinde bleibt Eigentümer und hat ein Mitsprache­recht“, erläuterte Rössle.

Auch wäre es denkbar, dass die Gemeinde selbst als Bauherr fungiert und die Baubetreuu­ng sowie die Verwaltung der Wohnanlage an die Wohnbau übergibt. Förderunge­n würden der Gemeinde sowohl für einen Neubau als auch für Änderungen und Erweiterun­gen sowie Modernisie­rungen von Bestandsge­bäuden winken. Sogar planerisch­e Maßnahmen und der Erwerb von leer stehenden Gebäuden seien förderfähi­g. Mit Blick auf die zuschussfä­higen Maßnahmen erklärte Rössle: „Es ist ein großzügige­s Förderprog­ramm.“Sowohl Kosten für das Grundstück als auch für Planung und Bau sind zuwendungs­fähig.

Eine Förderung würde die Gemeinde nur für eine Baumaßnahm­e dieser Art bekommen, wenn sie damit bezahlbare­n Wohnraum schafft. Enthalten seien Wohnungsgr­ößen von der Ein- bis zur Vier-ZimmerWohn­ung. So könnte der entstanden­e Wohnraum sowohl Singles als auch Senioren oder Familien dienen.

Um die Integratio­n von Menschen mit Migrations­hintergrun­d nicht zu gefährden, würden nur etwa ein Drittel der Wohnungen an Flüchtling­e vermietet, so Rössle. Die Gemeinde müsste sich zudem verpflicht­en, die Mieten, deren Quadratmet­erpreis zwischen 4,50 und sieben Euro liegen könnte, auf 20 Jahre stabil zu halten. Um zu verhindern, dass heute einkommens­schwache Familien einziehen, die in einigen Jahren nicht mehr über mangelnde finanziell­e Mittel verfügen, gelten Preisstaff­elungen der Miete mit Blick auf das Einkommen. Ebendieses wird alle drei Jahre neu überprüft.

Die Fragen des Gremiums beantworte­te Rössle umfänglich. Mehrgenera­tionenwohn­ungen könnten so entstehen, erklärte er auf Rückfrage von Markus Ehm. Auf die Frage von Simon Plöckl, ob die in Aussicht gestellte Förderung die Mindereinn­ahmen decken könnte, erklärte Rössle, dass das nicht im Fokus der Wohnbau GmbH stehe.

Wohl aber gebe es Projekte, die aus Gründen der Rentabilit­ät eine Mischung aus Sozialwohn­ungen und privat finanziert­em Wohnraum seien. Gegen eine Idee von Petersdorf­s Bürgermeis­ter Dietrich Binder meldete Rössle hingegen Bedenken an: Die Kombinatio­n von Gemeinscha­ftsräumen im Erdgeschos­s und sozialen Wohnungen im Obergescho­ss berge das Risiko, dass sich niemand für die Gemeinscha­ftsräume zuständig fühle. Ein Gewerbebet­rieb im Erdgeschos­s bringe ein erhöhtes Leerstands­risiko mit sich.

Willi Niedermeie­r fragte nach, ob die Wohnungen zwingend mit Flachdach gebaut werden müssten. Binder hakte nach, ob die Wohnungen einen Kellerante­il haben. Beide Fragen verneinte Rössle. Bei der Dachform spiele die Umgebung eine Rolle sowie der Wunsch, möglichst wenig Wohnraum unterm Dach zu verschenke­n. Beim Keller hingegen entscheide der Untergrund. Allerdings gab Rössle auch zu bedenken: „Einen Keller zu bauen, heißt viel Geld im Boden zu versenken.“

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