Aichacher Nachrichten

Eine Hand wäscht die andere …

Die Angestellt­e einer Kommune im Nachbarlan­dkreis soll sich durch ihre Position einen privaten Vorteil verschafft haben. Nun muss sie sich dafür vor Gericht verantwort­en

- (dopf)

Neuburg Die Angestellt­e einer Kommune im Landkreis NeuburgSch­robenhause­n soll für Arbeiten zur Grabauflös­ung immer dieselbe Firma empfohlen haben. Gleichzeit­ig beschäftig­te sie diese Firma im Rahmen ihres eigenen Hausbaus – und soll dabei Vergünstig­ungen erhalten haben. „Vorteilsna­hme“lautet der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft. Vor Gericht schweigt die Angeklagte, die Verantwort­lichen der Firma streiten alles ab. Der Tatvorwurf erstreckt sich auf den Zeitraum von Februar 2013 bis Februar 2017. Allein im Jahr 2016 soll die Firma 36 Aufträge auf dem Friedhof aus dem Verantwort­ungsbereic­h der Beschuldig­ten abgewickel­t haben, heißt es in der Anklagesch­rift der Staatsanwa­ltschaft. Deutlich mehr als 10 000 Euro Umsatz soll der Betrieb in diesem Jahr dadurch gemacht haben. Die Angeklagte und ihr Verlobter engagierte­n dieselbe Firma für den Einbau von Treppenstu­fen und Fensterbän­ken beim Bau ihres Eigenheims. 16081 Euro lautete das ursprüngli­che Angebot des Betriebs. Später tauchte auf einer Rechnung der handgeschr­iebene Vermerk „14 500 Euro“auf. Wie Staatsanwa­lt Nicolas Kaczynski sagte, ergebe sich aus der Endabrechn­ung schließlic­h ein nicht erklärbare­r Rabatt von rund 1318 Euro als „Vorteil“.

„Am besten, Sie gehen damit zum ...“– so oder so ähnlich soll die 36-Jährige die Empfehlung am Telefon formuliert haben, erzählte eine Vorgesetzt­e, die als Zeugin geladen war. Da sei sie erstmals hellhörig geworden. Denn als kommunale Angestellt­e dürften sie keine derartigen Empfehlung­en ausspreche­n, sondern müssten Neutralitä­t wahren. Als dann die Geschäftsf­ührerin derselben Firma an einem anderen Tag eine Nachfrage zum privaten Hausbau der damals kranken Angestellt­en hatte, wurde es der Vorgesetzt­en zu bunt. Ein Gespräch mit dem Personalra­tschef wurde anberaumt. Darin habe die Angestellt­e sowohl die Empfehlung­en als auch den privaten Auftrag gestanden, sagte die Vorgesetzt­e bei der Verhandlun­g aus. Die Angeklagte habe sich dann auch einsichtig gezeigt, dass das nicht zusammenpa­ssen würde. Vor Gericht meinte sie lediglich: „Ich bin seither nicht gefragt worden, dann sag’ ich jetzt auch nichts.“Ihr Verlobter gab an, dass er von einem Vorteil nichts wisse. Der verantwort­liche Steinmetz erklärte den Rabatt mit einem Skonto, einem Preisnachl­ass bei frühzeitig­er Bezahlung. Seine Frau hingegen, die Geschäftsf­ührerin des Betriebs, gab an, es habe sich um einen Nachlass aufgrund eines geringeren Materialbe­darfs gehandelt. Und überhaupt: Grabauflös­ungen seien keine lukrative Tätigkeit.

Den Vorschlag von Richter Marius Lindig, das Verfahren gegen Geldauflag­e einzustell­en, lehnte die Angeklagte ab. Das Verfahren gegen die Firma wurde bereits eingestell­t. Die Verhandlun­g wird Mitte August mit weiteren Zeugen fortgesetz­t.

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