Eine Hand wäscht die andere …
Die Angestellte einer Kommune im Nachbarlandkreis soll sich durch ihre Position einen privaten Vorteil verschafft haben. Nun muss sie sich dafür vor Gericht verantworten
Neuburg Die Angestellte einer Kommune im Landkreis NeuburgSchrobenhausen soll für Arbeiten zur Grabauflösung immer dieselbe Firma empfohlen haben. Gleichzeitig beschäftigte sie diese Firma im Rahmen ihres eigenen Hausbaus – und soll dabei Vergünstigungen erhalten haben. „Vorteilsnahme“lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Vor Gericht schweigt die Angeklagte, die Verantwortlichen der Firma streiten alles ab. Der Tatvorwurf erstreckt sich auf den Zeitraum von Februar 2013 bis Februar 2017. Allein im Jahr 2016 soll die Firma 36 Aufträge auf dem Friedhof aus dem Verantwortungsbereich der Beschuldigten abgewickelt haben, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Deutlich mehr als 10 000 Euro Umsatz soll der Betrieb in diesem Jahr dadurch gemacht haben. Die Angeklagte und ihr Verlobter engagierten dieselbe Firma für den Einbau von Treppenstufen und Fensterbänken beim Bau ihres Eigenheims. 16081 Euro lautete das ursprüngliche Angebot des Betriebs. Später tauchte auf einer Rechnung der handgeschriebene Vermerk „14 500 Euro“auf. Wie Staatsanwalt Nicolas Kaczynski sagte, ergebe sich aus der Endabrechnung schließlich ein nicht erklärbarer Rabatt von rund 1318 Euro als „Vorteil“.
„Am besten, Sie gehen damit zum ...“– so oder so ähnlich soll die 36-Jährige die Empfehlung am Telefon formuliert haben, erzählte eine Vorgesetzte, die als Zeugin geladen war. Da sei sie erstmals hellhörig geworden. Denn als kommunale Angestellte dürften sie keine derartigen Empfehlungen aussprechen, sondern müssten Neutralität wahren. Als dann die Geschäftsführerin derselben Firma an einem anderen Tag eine Nachfrage zum privaten Hausbau der damals kranken Angestellten hatte, wurde es der Vorgesetzten zu bunt. Ein Gespräch mit dem Personalratschef wurde anberaumt. Darin habe die Angestellte sowohl die Empfehlungen als auch den privaten Auftrag gestanden, sagte die Vorgesetzte bei der Verhandlung aus. Die Angeklagte habe sich dann auch einsichtig gezeigt, dass das nicht zusammenpassen würde. Vor Gericht meinte sie lediglich: „Ich bin seither nicht gefragt worden, dann sag’ ich jetzt auch nichts.“Ihr Verlobter gab an, dass er von einem Vorteil nichts wisse. Der verantwortliche Steinmetz erklärte den Rabatt mit einem Skonto, einem Preisnachlass bei frühzeitiger Bezahlung. Seine Frau hingegen, die Geschäftsführerin des Betriebs, gab an, es habe sich um einen Nachlass aufgrund eines geringeren Materialbedarfs gehandelt. Und überhaupt: Grabauflösungen seien keine lukrative Tätigkeit.
Den Vorschlag von Richter Marius Lindig, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen, lehnte die Angeklagte ab. Das Verfahren gegen die Firma wurde bereits eingestellt. Die Verhandlung wird Mitte August mit weiteren Zeugen fortgesetzt.