Aichacher Nachrichten

Heil bleibt hart beim Familienge­ld

Ignoriert Bayern eine Anweisung aus Berlin?

- (AZ)

Berlin Eskaliert der Streit um das bayerische Familienge­ld? Das Bundesarbe­itsministe­rium hat die Bundesagen­tur für Arbeit am Mittwoch aufgeforde­rt, die neue Sozialleis­tung bei Beziehern von Hartz IV auf die Grundsiche­rung anzurechne­n. Die Bayerische Staatsregi­erung dagegen hat die zuständige Landesbehö­rde in Bayreuth nach Informatio­nen der Deutschen Presse-Agentur ausdrückli­ch angewiesen, die Rechtsmein­ung des Bundes zu ignorieren und das Familienge­ld in jedem Fall auch an Hartz-IV-Empfänger auszuzahle­n.

Die Folge des Streits könnte ein rechtliche­s Chaos sein. In Bayern gibt es zwei Arten von Jobcentern: 83 gemeinsame Einrichtun­gen von Arbeitsage­ntur und Kommunen, die unter Aufsicht des Bundesmini­steriums stehen, und zehn sogenannte Optionskom­munen, die von der Staatsregi­erung beaufsicht­igt werden. Damit könnte Recht in ein und

Zweierlei Recht in einem Bundesland

demselben Bundesland unterschie­dlich angewandt werden: Die „Optionskom­munen“sollen das Familienge­ld von 250 Euro pro Monat für ein- und zweijährig­e Kinder ab 1. September explizit nicht auf Hartz IV anrechnen. Für die anderen Jobcenter dagegen ist die Berliner Rechtsmein­ung verbindlic­h: Sie müssten die Grundsiche­rung dann um das Familienge­ld kürzen. Ab dem dritten Kind steigt das Familienge­ld auf 300 Euro. Nach dem Willen der CSU soll es unabhängig vom Einkommen gewährt werden.

Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) warf Ministerpr­äsident Markus Söder vor, er habe sich sehenden Auges in diese Situation hineinmanö­vriert. Wörtlich sagte Heil: „Das bayerische Familienge­ld muss nach geltender Rechtslage angerechne­t werden, wenn es um Personen geht, die Grundsiche­rung beziehen.“Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen die Jobcenter dabei vorhandene­s Einkommen berücksich­tigen.

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