Erschossene Hunde: Ermittlung dauert Wochen
Ein Jäger hat in Königsbrunn zwei Hunde erschossen. Handelte er zu Recht so? Markus Graf von der Polizei Bobingen erklärt, wie die Beamten in diesem Fall vorgehen und warum man noch länger auf ein Ergebnis warten muss
Königsbrunn Die Ermittlungen der Polizei zu den erschossenen Hunden im Königsbrunner Süden laufen weiter. Wie berichtet, soll ein Jäger die beiden Tiere erschossen haben, eines davon vor den Augen der Besitzerin. Viele Menschen fragen sich, warum es so lange dauert, den Fall aufzuklären. Markus Graf, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Bobingen, liefert Antworten.
Wie wird festgelegt, welche Priorität ein Fall in den Entwicklungen bekommt?
Markus Graf: Jeder angezeigte Sachverhalt wird danach beurteilt, ob ein sofortiges Handeln durch die Polizei erfolgen muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass Spuren vernichtet werden – wie ein beschädigtes Fahrzeug, das nach Unfallflucht repariert wird – oder Beweise möglicherweise nach einem gewissen Zeitablauf nicht mehr zur Verfügung stehen, wie bei Speicherfristen von Videoaufzeichnungen. Ebenso ist natürlich sofort zu handeln, wenn eine aktuelle Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum gegeben ist. Auch eine drohende Verjährung ist insbesondere im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bei der Priorisierung zu beachten.
Können Sie einen Durchschnittswert nennen, wie viele Fälle ein Beamter zeitgleich bearbeitet?
Graf: Einen Durchschnittswert der zu bearbeitenden Anzeigen zu nennen macht wenig Sinn, da sich der damit verbundene Ermittlungsaufwand von Fall zu Fall erheblich unterscheiden kann. Dabei möchte ich auch erwähnen, dass die Beamten nicht nur Strafanzeigen bearbeiten müssen, sondern zahlreiche weitere Aufgaben zu erfüllen haben.
Wie viele Zeugen müssen noch befragt werden im Fall des Jägers, der zwei Hunde erschossen haben soll? Wie viel Zeit wird dafür veranschlagt?
Graf: Sicher ist, dass die Ermittlungen noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen werden. Manchmal ist es nämlich so, dass die Aussage eines Zeugen dazu führt, dass bereits vernommene Personen nochmals angehört werden müssen, um bestimmte Dinge weiter zu hinterfragen beziehungsweise zu verifizie- ren. Da uns auch weiterhin Personen genannt werden, die zu einer Aufklärung des Sachverhalts beitragen können, ist eine konkrete Nennung der Anzahl der noch durchzuführenden Vernehmungen nicht möglich.
Im Fernsehkrimi wird Polizisten, gegen die ermittelt wird, die Dienstwaffe abgenommen. Warum passiert das bei einem Jäger nicht?
Graf: Ich denke, dass in einem Fernsehkrimi damit anschaulich gezeigt werden soll, dass der Beamte vom Dienst suspendiert wird. Im Fall mit den getöteten Hunden hat aber kein Polizist gehandelt, sodass der Vergleich nicht passend ist. Zuständig für den Jäger ist die Untere Jagdbehörde, die selbstverständlich von der Polizei über das Ermittlungsergebnis informiert werden wird. Maßnahmen trifft sie dann in eigener Zuständigkeit.
Wie geht es weiter, wenn die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat? Graf: Nachdem es sich um ein Strafverfahren handelt, wird der Vorgang nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben. Grundsätzlich werden spätestens mit Abgabe einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft auch diejenigen Behörden über den Sachverhalt informiert, deren Zuständigkeit davon betroffen ist. Dies kann die Fahrerlaubnisbehörde, das Jugendamt, oder eben wie im vorliegenden Fall die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt Augsburg sein.
Der Anstoß für die Berichterstattung kam vom Kissinger Tierschutzverein. Warum hat die Polizei nicht selbst die Öffentlichkeit über den Fall informiert? Gibt es Kriterien, welche Fälle wann an die Öffentlichkeit gegeben werden?
Graf: Der Tierschutzverein ist zu einem Zeitpunkt an die Medien herangetreten, als die Polizei noch keine Gelegenheit hatte, den Jäger zu den Anschuldigungen zu vernehmen. Eine eigene Pressemitteilung erfolgte nicht, da diese lediglich auf den noch nicht hinreichend überprüften Angaben der Anzeigenerstatterin beruht hätte. Die Polizei hätte eine Berichterstattung zu einem späteren Zeitpunkt bevorzugt, wenn ein gesicherter Hergang des Geschehens bekannt gewesen wäre. Ob ein Fall in die Pressemitteilung aufgenommen wird oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Spezielle Kriterien für die Veröffentlichung von Fällen gibt es nicht.
Die Fragen stellte Adrian Bauer