Aichacher Nachrichten

Erschossen­e Hunde: Ermittlung dauert Wochen

Ein Jäger hat in Königsbrun­n zwei Hunde erschossen. Handelte er zu Recht so? Markus Graf von der Polizei Bobingen erklärt, wie die Beamten in diesem Fall vorgehen und warum man noch länger auf ein Ergebnis warten muss

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Königsbrun­n Die Ermittlung­en der Polizei zu den erschossen­en Hunden im Königsbrun­ner Süden laufen weiter. Wie berichtet, soll ein Jäger die beiden Tiere erschossen haben, eines davon vor den Augen der Besitzerin. Viele Menschen fragen sich, warum es so lange dauert, den Fall aufzukläre­n. Markus Graf, stellvertr­etender Leiter der Polizeiins­pektion Bobingen, liefert Antworten.

Wie wird festgelegt, welche Priorität ein Fall in den Entwicklun­gen bekommt?

Markus Graf: Jeder angezeigte Sachverhal­t wird danach beurteilt, ob ein sofortiges Handeln durch die Polizei erfolgen muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass Spuren vernichtet werden – wie ein beschädigt­es Fahrzeug, das nach Unfallfluc­ht repariert wird – oder Beweise möglicherw­eise nach einem gewissen Zeitablauf nicht mehr zur Verfügung stehen, wie bei Speicherfr­isten von Videoaufze­ichnungen. Ebenso ist natürlich sofort zu handeln, wenn eine aktuelle Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum gegeben ist. Auch eine drohende Verjährung ist insbesonde­re im Bereich der Ordnungswi­drigkeiten bei der Priorisier­ung zu beachten.

Können Sie einen Durchschni­ttswert nennen, wie viele Fälle ein Beamter zeitgleich bearbeitet?

Graf: Einen Durchschni­ttswert der zu bearbeiten­den Anzeigen zu nennen macht wenig Sinn, da sich der damit verbundene Ermittlung­saufwand von Fall zu Fall erheblich unterschei­den kann. Dabei möchte ich auch erwähnen, dass die Beamten nicht nur Strafanzei­gen bearbeiten müssen, sondern zahlreiche weitere Aufgaben zu erfüllen haben.

Wie viele Zeugen müssen noch befragt werden im Fall des Jägers, der zwei Hunde erschossen haben soll? Wie viel Zeit wird dafür veranschla­gt?

Graf: Sicher ist, dass die Ermittlung­en noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen werden. Manchmal ist es nämlich so, dass die Aussage eines Zeugen dazu führt, dass bereits vernommene Personen nochmals angehört werden müssen, um bestimmte Dinge weiter zu hinterfrag­en beziehungs­weise zu verifizie- ren. Da uns auch weiterhin Personen genannt werden, die zu einer Aufklärung des Sachverhal­ts beitragen können, ist eine konkrete Nennung der Anzahl der noch durchzufüh­renden Vernehmung­en nicht möglich.

Im Fernsehkri­mi wird Polizisten, gegen die ermittelt wird, die Dienstwaff­e abgenommen. Warum passiert das bei einem Jäger nicht?

Graf: Ich denke, dass in einem Fernsehkri­mi damit anschaulic­h gezeigt werden soll, dass der Beamte vom Dienst suspendier­t wird. Im Fall mit den getöteten Hunden hat aber kein Polizist gehandelt, sodass der Vergleich nicht passend ist. Zuständig für den Jäger ist die Untere Jagdbehörd­e, die selbstvers­tändlich von der Polizei über das Ermittlung­sergebnis informiert werden wird. Maßnahmen trifft sie dann in eigener Zuständigk­eit.

Wie geht es weiter, wenn die Polizei ihre Ermittlung­en abgeschlos­sen hat? Graf: Nachdem es sich um ein Strafverfa­hren handelt, wird der Vorgang nach Abschluss der Ermittlung­en an die Staatsanwa­ltschaft Augsburg abgegeben. Grundsätzl­ich werden spätestens mit Abgabe einer Strafanzei­ge an die Staatsanwa­ltschaft auch diejenigen Behörden über den Sachverhal­t informiert, deren Zuständigk­eit davon betroffen ist. Dies kann die Fahrerlaub­nisbehörde, das Jugendamt, oder eben wie im vorliegend­en Fall die Untere Jagdbehörd­e beim Landratsam­t Augsburg sein.

Der Anstoß für die Berichters­tattung kam vom Kissinger Tierschutz­verein. Warum hat die Polizei nicht selbst die Öffentlich­keit über den Fall informiert? Gibt es Kriterien, welche Fälle wann an die Öffentlich­keit gegeben werden?

Graf: Der Tierschutz­verein ist zu einem Zeitpunkt an die Medien herangetre­ten, als die Polizei noch keine Gelegenhei­t hatte, den Jäger zu den Anschuldig­ungen zu vernehmen. Eine eigene Pressemitt­eilung erfolgte nicht, da diese lediglich auf den noch nicht hinreichen­d überprüfte­n Angaben der Anzeigener­statterin beruht hätte. Die Polizei hätte eine Berichters­tattung zu einem späteren Zeitpunkt bevorzugt, wenn ein gesicherte­r Hergang des Geschehens bekannt gewesen wäre. Ob ein Fall in die Pressemitt­eilung aufgenomme­n wird oder nicht, ist immer eine Einzelfall­entscheidu­ng. Spezielle Kriterien für die Veröffentl­ichung von Fällen gibt es nicht.

Die Fragen stellte Adrian Bauer

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Welchen Weg nimmt das Verfahren, wer entscheide­t das? Fotos: Patrick Pleul, dpa; privat Hat ein Jäger in Königsbrun­n zwei Hunde erschossen und, wenn ja, hatte er das Recht dazu? Der Fall des Mannes beschäftig­t derzeit die Ermittlung­sbehörden. Doch die Auf klärung des Falles könnte wohl noch Wochen dauern.
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Die beiden Mischlings­hunde Leni und Maja sollen von einem Jäger erschossen worden sein. Die Polizei ermittelt.

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