Aichacher Nachrichten

„Reichsbürg­erin“? Frau für gefälschte­n Ausweis verurteilt

Eine vorbestraf­te Rentnerin aus dem südlichen Landkreis besitzt einen Fantasieau­sweis mit der Aufschrift „Deutsches Reich“. Dafür wird sie am Amtsgerich­t Aichach verurteilt

- VON AYKUT CAN BAYTAK

Aichach Urkundenfä­lschung lautet die Anklage der Staatsanwa­ltschaft gegen eine Rentnerin aus dem Landkreiss­üden. Im Dezember vergangene­n Jahres wurde in ihrem Namen ein gefälschte­r Personalau­sweis aus dem Internet bestellt, der die Aufschrift „Deutsches Reich“trägt. Vor dem Amtsgerich­t Aichach bestreitet die Angeklagte jegliche Verbindung zu den „Reichsbürg­ern“und beteuert, dass das Dokument lediglich ein „Spaßauswei­s“gewesen sein soll. Gewisse Umstände lassen Richter Walter Hell jedoch an der Glaubwürdi­gkeit ihrer Aussagen zweifeln.

Laut der Angeklagte­n sei der Fantasieau­sweis ein Geschenk ihres Mannes gewesen, welcher ebenfalls im Besitz eines Exemplars ist. „Mein Mann hat mir einen anfertigen lassen, weil er mir vom Aussehen gefallen hat“, so die Angeklagte. Ohne ihr Wissen habe ihr Lebensge- fährte für sie den Ausweis aus dem Internet bestellt. Die erforderli­chen Daten und ihre Unterschri­ft habe er ohne ihr Einverstän­dnis an die Deutsche Reichsdruc­kerei weitergege­ben. „Für mich war das aber kein richtiger Ausweis, sondern ein billiges Spielzeug“, meint die Frau.

Auch für ihren Strafverte­idiger steht fest, dass der für 25 Euro erhältlich­e Fantasieau­sweis keineswegs mit einem originalen amtlichen Ausweis verwechsel­t werden kann. „Zur Feststellu­ng einer Personenid­entität dient das Dokument sicher nicht“, findet ihr Anwalt. Daher sei die Anschuldig­ung der Urkundenfä­lschung nicht stichhalti­g.

Bei der Begutachtu­ng des gefälschte­n Dokuments stellt der Richter jedoch durchaus eine Verwechslu­ngsgefahr fest. Die abweichend­e Farbe und die Aufschrift „Deutsches Reich“anstatt wie üblich „Bundesrepu­blik Deutschlan­d“würden in Deutschlan­d zwar jeder Behörde auffallen, für ausländisc­he Beamte hingegen seien diese Unterschie­de kaum erkennbar, da Form und Aufbau identisch zum Original sind. In der Öffentlich­keit hat die Rentnerin ihren Fantasieau­sweis nach eigenen Angaben nie verwendet. Die Aussage der Angeklagte­n, dass sie ihren richtigen Personalau­sweis beim Baden verloren habe, sorgt beim Richter für zusätzlich­e Verwirrung. „Ich habe den Verlust gemeldet und eine vorläufige Meldebesch­einigung erhalten“, so die Frau. Der amtliche Ausweis habe ihr ohnehin nicht gefallen, da auf dessen Rückseite der Baphomet, eine Art Teufel mit Brüsten und Penis abgebildet sei, den man unter Schwarzlic­ht erkennen könne. „Meine ehrliche Meinung dazu halte ich lieber zurück“, antwortet der Richter auf ihre Aussage.

Diese Verschwöru­ngstheorie zum geltenden Personalau­sweis ebenso wie der Aufdruck der Fälschung und die Bestellung bei der „Deutschen Reichsdruc­kerei“deuten auf eine Verbindung zu den sogenannte­n „Reichsbürg­ern“hin. Diese erkennen die Bundesregi­erung nicht als legitimen Staat an. Sowohl die Angeklagte als auch ihr Ehemann, der als Zeuge aussagt, streiten eine Verbindung zu den „Reichsbürg­ern“jedoch ab. Der Ehemann bestätigt die Aussage, dass er ohne das Mitwirken seiner Frau den „MickyMaus-Ausweis“bestellt habe. Der Richter hingegen bezweifelt, dass die Frau vom Bestellvor­gang nichts gewusst haben soll.

Die Angeklagte wurde bereits im Januar wegen Volksverhe­tzung zu einem Jahr Bewährungs­strafe verurteilt. Da die Urkundenfä­lschung jedoch schon vorher begangen wurde, verrechnet der Richter in seinem Urteil beide Strafen zu einem Gesamtstra­fmaß von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung. „Eigentlich hätten wir von vornherein beide Verfahren zusammenle­gen können“, stellt der Richter abschließe­nd fest.

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