Mann wollte Ehefrau achtmal vergiften
Immer wieder versetzt der Angeklagte die Getränke seiner Frau mit gefährlichem Unkrautvernichtungsmittel. Für seine Taten hat der Mann eine Erklärung
Langweid Um seine Ehe war es nicht gut bestellt, immer wieder kriselte es. Er wollte nur, dass seine Gattin sich unwohl fühlt, damit er sich um sie kümmern kann und man sich wieder annähert. Nur deshalb vergiftete er die Getränkeflaschen seiner Frau mit Unkrautvernichter.
So schilderte es am Donnerstag ein 65-jähriger Mann aus Langweid vor Richterin Rita Greser und ihren Schöffen im Amtsgericht Augsburg. Ihm wurde vorgeworfen, von 2016 bis 2017 Getränke seiner Ehefrau mit einem giftigen Unkrautvernichter versetzt zu haben - versuchte gefährliche Körperverletzung in acht Fällen lautete die Anklage.
Das Paar ist seit 2005 verheiratet, 2016 zieht es in das gemeinsame Haus nach Langweid. Doch schon kurz danach leben die Eheleute in getrennten Wohnungen im Haus. Der Angeklagte erkrankt am Burnout-Syndrom, trinkt an jedem Tag zehn Flaschen Bier. Die 57-jährige Ehefrau berichtet: „Die letzten drei Jahre unserer Ehe waren die Hölle. Er hat monatelang nicht mit mir gesprochen und mich wie Dreck behandelt.“
Immer wieder habe sie versucht, auf ihren Mann zuzugehen. Bis ihr das mit den Getränkeflaschen aufgefallen sei. „Morgens habe ich die Flaschen geöffnet und daraus getrunken, dann bin ich in die Arbeit gefahren. Als ich wieder zu Hause war, hat das Getränk komisch geschmeckt. Ich habe es sofort ausgespuckt. Irgendwann wusste ich, das war mein Mann.“Das Opfer brachte eine auffällige Flasche zu ihrem erwachsenen Sohn, erzählte ihm von ihrer Angst. Gleich am nächsten Tag ging dieser damit zur Polizei mit dem Verdacht: Sein Stiefvater will seine Mutter vergiften. Die Beam- ten stellten in der Flasche das Herbizid fest. Sie nahmen den Angeklagten fest, seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft. Während der Vernehmung und in der Verhandlung gestand er alle Vorwürfe.
Im Prozess gibt er zu, dass er im Keller einen Unkrautvernichter vom Vorbesitzer fand. Er verdünnte das Mittel und testete es im Gras aus. Als es keine Wirkung zeigte, kam er auf die Idee, das Herbizid in kleinen Mengen seiner Frau zu verabreichen. „Ich habe geglaubt, so kann ich meine Ehe retten. Ich hatte keine Tötungsabsicht.“
Das Verhalten des Angeklagten wurde von einem Gutachter untersucht. Er attestiert dem 65-Jährigen eine asthenische Persönlichkeitsstruktur. „Er besitzt ein geringes Leistungsvermögen und wenig Selbstwertgefühl.“In Kombination mit viel Alkohol sei es möglich, dass der Angeklagte sein Handeln nicht richtig einschätzen konnte. „Es liegen allerdings keine richtige Krankheit und keine schwere Sucht vor. Der Angeklagte ist steuerungs- und schuldfähig.“
Dass der 65-Jährige seine Ehe retten wollte, hielt Richterin Greser für unglaubwürdig. „Auch wenn Ihre Frau keinen körperlichen Schaden davon hat, leidet sie psychisch unter den Folgen. Sie haben sie im eigenen Haus hintergangen und attackiert. Das ist moralisch auf der untersten Stufe.“Staatsanwältin Julia Scholz plädierte für eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, Verteidiger Florian Engert forderte ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für versuchte gefährliche Körperverletzung in acht Fällen. Richterin Greser sagte: „Das Opfer muss sich so etwas nicht bieten lassen.“