Aichacher Nachrichten

Gesetz bremst Rechte aus

Extremiste­n weichen im Netz auf andere Plattforme­n aus

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München Das umstritten­e Gesetz gegen Hass im Netz zeigt nach Einschätzu­ng des bayerische­n Verfassung­sschutzes Wirkung in der rechtsextr­emen Szene. Rechtsextr­emistische Gruppierun­gen müssten alternativ­e Kommunikat­ionsplattf­ormen für Aktivisten, Sympathisa­nten und mögliche Interessen­ten finden, sagte ein Sprecher des Landesamts für Verfassung­sschutz. „Nach der Löschung von Accounts beispielsw­eise auf Facebook, Instagram oder Youtube führt eine Abwanderun­g auf eine alternativ­e Plattform zu einem Schwund an Followern. Eine geringere Reichweite erschwert dann die Rekrutieru­ng neuer Mitglieder.“

Das Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz (NetzDG) war Anfang 2018 in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass die Plattforme­n klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen – und in weniger eindeutige­n Fällen eine Woche Zeit haben. Wer der Forderung wiederholt und systematis­ch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenh­öhe. Allerdings hatte das Gesetz immer wieder für Kritik gesorgt. Gegner argumentie­ren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwerti­ge Inhalte eher zu sperren. Von Zensur und Einschränk­ung der Meinungsfr­eiheit war die Rede. Unternehme­n wie Facebook kritisiert­en, dass der Staat die Bekämpfung von Hass und Falschmeld­ungen im Netz an priva-

Mehr als eine halbe Million Beiträge wurden gemeldet

te Unternehme­n abwälze. Außerdem sei die Höhe der angedrohte­n Bußgelder unangemess­en.

Laut der ersten Halbjahres­bilanz wurden beim Videodiens­t Youtube von Januar bis Juni knapp 215 000 vermeintli­ch rechtswidr­ige Inhalte gemeldet. Etwa 27 Prozent der gemeldeten Inhalte wurden entfernt, da sie tatsächlic­h NetzDG-Straftatbe­stände darstellte­n oder gegen die Community-Richtlinie­n verstießen. Beim Kurznachri­chtendiens­t Twitter gingen sogar knapp 265 000 Beschwerde­n ein. Bei etwas mehr als jeder zehnten Beschwerde wurden die Inhalte blockiert oder entfernt. Bei Facebook – wo ein komplizier­teres Meldeverfa­hren existiert – wurden lediglich 1704 Beiträge beanstande­t. Davon wurden 362 geblockt oder entfernt, das entspricht etwa 21 Prozent.

Bußgelder musste nach eigenen Angaben keine der drei Plattforme­n zahlen. Kommentar

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