Aichacher Nachrichten

Ohne Impfung kein Kita Platz?

In einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt müssen Kinder geimpft sein, um in einer Betreuungs­einrichtun­g unterzukom­men. In Augsburg ist die Situation eine andere. Doch auch hier gibt es für Eltern bestimmte Pflichten

- VON SANDRA LIERMANN

Es ist ein Thema, das immer wieder hitzige Debatten auslöst: Impfen. Während in anderen Ländern einige Impfungen verpflicht­end sind, gibt es in Deutschlan­d lediglich eine Impfempfeh­lung. Das heißt: Eltern dürfen hierzuland­e selbst entscheide­n, ob ihre Kinder geimpft werden oder nicht.

Die Verbandsge­meinde Wethautal in Sachsen-Anhalt geht einen Schritt weiter. Denn in den dortigen Kindereinr­ichtungen erhalten nur Kinder einen Platz, die geimpft sind. Wie die Mitteldeut­sche Zeitung berichtete, heißt es in der Kita-Benutzungs­satzung der Gemeinde: „Vor Aufnahme eines Kindes in einer Tageseinri­chtung ist der Impfschutz durch Vorlage des Impfaus- weises nachzuweis­en.“Dagegen legte eine Familie nun Beschwerde ein. Der Fall hat nun eine Debatte ausgelöst.

Wie sieht die Situation in Augsburg aus – gibt es hier auch Kitas, in der ungeimpfte Kinder keinen Platz erhalten? Sozialrefe­rent Stefan Kiefer gibt Auskunft: „Für Augsburg ist uns keine einzige Kita mit einer solchen Konsequenz für nicht geimpfte Kinder bekannt.“Dass einzelne private Träger erweiterte Regelungen in ihre Betreuungs­verträge einführen, sei zwar durchaus vorstellba­r. „Letztlich gilt aber für die Kita, wie auch insgesamt, dass es in Deutschlan­d keine präventive Impfpflich­t gibt“, sagt Kiefer.

Kindertage­seinrichtu­ngen müssen vor Aufnahme eines Kindes allerdings nachprüfen, ob die Eltern nachweisli­ch an einer ärztlichen Impf-Beratung teilgenomm­en haben. Eltern, die einen solchen schriftlic­hen Nachweis nicht oder nicht rechtzeiti­g erbringen, begehen eine Ordnungswi­drigkeit, die mit bis zu 2500 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Eva Hermanns, Chefin der städtische­n Kindertage­sstätten, erklärt: „Auch bei uns müssen die Eltern die Impfbücher vorlegen.“Die darin enthaltene­n Informatio­nen werden erfasst, die Eltern zusätzlich über Impfungen informiert. Per se ausgeschlo­ssen wird aber kein ungeimpfte­s Kind: „Bei uns erhalten auch Kinder, die nicht umfassend geimpft sind, Kita-Plätze.“Hermanns ergänzt jedoch: „Im Fall des Falles müssen wir allerdings entspreche­nd agieren.“Das heißt, dass bei Verdachtsf­ällen, zum Beispiel auf Masern, alle Kinder, die nicht zweifach gegen Masern geimpft sind, nicht in die Kita gelassen werden. Dasselbe gilt für alle Mitarbeite­r, bei denen kein ausreichen­der Impfschutz besteht. „Vorsorglic­h haben wir vor einiger Zeit auch alle Eltern schriftlic­h abgefragt“, sagt Hermanns. Im konkreten Verdachtsf­all kontrollie­rt das Gesundheit­samt erneut alle Impfpässe. „Bei wem es nicht passt, der darf nicht in die Kita.“

Übrigens: Wie das Bayerische Gesundheit­sministeri­um kürzlich mitteilte, sind immer mehr bayerische Schulanfän­ger gegen Masern geimpft. 96,6 Prozent hatten zum Schuljahr 2016/17 die erste Masernimpf­ung bekommen. Der Anteil stieg im Vergleich zum vorangegan­genen Schuljahr um 0,5 Prozentpun­kte. Bei Keuchhuste­n sieht das Ministeriu­m Handlungsb­edarf. 95,3 Prozent der Kinder im Einschulun­gsalter hätten zwar eine abgeschlos­sene Grundimmun­isierung, allerdings seien Auffrischi­mpfungen notwendig. Die erste Auffrischi­mpfung konnten 2016/17 nur rund 81 Prozent der Sechstkläs­sler vorweisen.

Den Augsburger Eltern scheint die Bedeutung von Impfungen bewusst zu sein: Die Impfablehn­ungsquote liegt laut Augsburger Gesundheit­samt mit 1,4 Prozent deutlich unter der Bayernquot­e von 2,2 Prozent.

Es drohen Bußgelder für Eltern

 ?? Symbolfoto: Silvio Wyszengrad ?? Blick in die Garderobe einer Kita in Augsburg. Anders als in einer Gemeinde in Sachsen Anhalt müssen Kinder hier nicht geimpft sein, um einen Platz in einer Kita zu bekommen. Kindertage­seinrichtu­ngen müssen vor Aufnahme eines Kindes allerdings nachprüfen, ob die Eltern nachweisli­ch an einer ärztlichen Impf Beratung teilgenomm­en haben.
Symbolfoto: Silvio Wyszengrad Blick in die Garderobe einer Kita in Augsburg. Anders als in einer Gemeinde in Sachsen Anhalt müssen Kinder hier nicht geimpft sein, um einen Platz in einer Kita zu bekommen. Kindertage­seinrichtu­ngen müssen vor Aufnahme eines Kindes allerdings nachprüfen, ob die Eltern nachweisli­ch an einer ärztlichen Impf Beratung teilgenomm­en haben.

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