Durch Hintereingang in die Disco
20-Jähriger aus dem Landkreis umgeht Hausverbot in einem Lokal in Augsburg und spart sich den Eintritt. Der junge Mann steht nicht zum ersten Mal vor Gericht
Aichach Durch den Hintereingang schlich sich ein heute 20-jähriger Auszubildender aus dem nördlichen Landkreis vor einem Jahr in eine Diskothek in Augsburg. Damit umging er nicht nur das Hausverbot, sondern sparte sich auch das Eintrittsgeld. Deswegen musste er sich gestern wegen Hausfriedensbruch und Erschleichen von Leistungen vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Aichach verantworten.
„Ach ne“, groß dazu sagen wolle er nichts, so der 20-Jährige, der alles zugab. Warum er das getan hatte? „Weil meine Freunde drin waren und ich der Einzige war, der draußen war.“Als er entdeckt wurde, führte sich der Auszubildende anscheinend „auch etwas auf“, wie Richterin Eva-Maria Grosse der Akte entnahm. Der 20-Jährige nickte und versicherte: „Ich gehe da nicht mehr hin.“
Dem Ganzen seien wohl Unstimmigkeiten vorausgegangen, bei denen sich der 20-Jährige ungerecht behandelt fühlte, war der Eindruck, den Wolfgang Nuspl von der Jugendgerichtshilfe bei seinem Gespräch mit ihm hatte. Er stufte den Vorfall als „deutlich jugendtypische Tat“ein. Angesichts des guten Eindrucks, den der Auszubildende auf ihn machte, hielt Nuspl pädagogische Unterstützungsmaßnahmen für nicht notwendig. Er sprach sich für eine kleinere Geldauflage aus.
Das sah auch Staatsanwältin Hannah Witzigmann so. Sie wertete das Geständnis des Angeklagten als positiv. Seine drei Voreintragungen im Erziehungsregister könne sie nicht ganz außer Acht lassen, sagte Witzigmann. Mit etwa 15 Jahren pflegte der 20-Jährige einen schlechten Umgang. Die Konsequenz waren drei Verurteilungen wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung sowie Unterschlagung und Kaufs von Drogen. Damit habe er abgeschlossen, versicherte der Angeklagte im Gespräch mit Nuspl. Staatsanwältin Witzigmann plädierte für eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro. Außerdem muss der 20-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.
Dem schloss sich auch Richterin Grosse an. Sie verurteilte ihn wegen Hausfriedensbruch und Erschleichen von Leistungen zur Zahlung von 300 Euro an den Verein Brücke. Grosse betonte, dass sie keine Hemmungen gehabt hätte, den 20-Jährigen angesichts seiner Vorstrafen wegen dem Vorfall in der Diskothek einzusperren. „Das Einzige, was Sie rettet, ist, dass vier Jahre nichts mehr war.“