Ärzte verklagen Paar Kliniken auf 140 000 Euro Schadenersatz
Kliniken an der Paar kündigen fristlos Konsiliarvertrag mit Medizinern. Landgericht muss entscheiden, ob das rechtmäßig ist
Aichach Friedberg/Augsburg Müssen die Kliniken an der Paar zwei Medizinern Schadenersatz in Höhe von rund 140000 Euro bezahlen? Darüber muss eine Zivilkammer des Landgerichts Augsburg entscheiden. Wie Christoph Kern, stellvertretender Pressesprecher des Gerichts, auf Anfrage mitteilte, hat der Landkreis Aichach-Friedberg als Träger der Kliniken an der Paar vor drei Jahren die Konsiliarverträge mit den beiden Ärzten fristlos und außerordentlich gekündigt. Hintergrund war ein Antikorruptionsgesetz, das der Bundesrat letztlich 2016 verabschiedete.
Damals wurde im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf zur Bestechlichkeit im Gesundheitswesen aufgenommen. Kurz gesagt, machen sich demnach Angehörige eines Heilberufs strafbar, wenn sie einen Vorteil als Gegenleistung dafür annehmen, dass sie zum Beispiel bei der Zuführung von Patienten jemanden in unlauterer Weise bevorzugen. Darauf steht laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Die Konsiliarverträge sicherten dem Gerichtssprecher zufolge den beiden Ärzten eine gewisse Vergütung zu, wenn sie bei Patienten einen Anlass zur Operation sahen und dabei auf die Kliniken an der Paar verwiesen. Dort hatten sie OP- und Behandlungsräume. Um sicher zu gehen, dass er sich nach dem neuen Gesetz nicht strafbar macht, habe der Landkreis die Verträge gekündigt.
Mit spürbaren finanziellen Folgen für die beiden Ärzte: Die Mediziner, die ihre Praxen nicht im Wittelsbacher Land haben, konnten nur noch als Belegärzte abrechnen. Vor Gericht machen sie nun laut Christoph Kern den Betrag geltend, den sie ihrer Ansicht nach zusätzlich verdient hätten, wenn der Landkreis den Vertrag nicht fristlos, sondern ordentlich gekündigt hätte. Die Summe, die ihnen nach der fristlosen Kündigung entging, fordern sie nun als Schadenersatz.
Aufgabe des Landgerichts Augsburg ist es nun zu entscheiden, ob der betreffende Paragraf des Strafgesetzbuchs ein Grund für die Kündigung der Konsiliarverträge war. Davon hängt ab, ob die Kündigung rechtmäßig war und ob Schadenersatz fällig ist. Ein Urteil ist noch nicht gefallen. Das Gericht hat beiden Seiten empfohlen, einen Vergleich auszuhandeln. Gelingt das nicht, trifft das Gericht in drei Wochen eine Entscheidung.