Aichacher Nachrichten

Ärzte verklagen Paar Kliniken auf 140 000 Euro Schadeners­atz

Kliniken an der Paar kündigen fristlos Konsiliarv­ertrag mit Medizinern. Landgerich­t muss entscheide­n, ob das rechtmäßig ist

- (nsi)

Aichach Friedberg/Augsburg Müssen die Kliniken an der Paar zwei Medizinern Schadeners­atz in Höhe von rund 140000 Euro bezahlen? Darüber muss eine Zivilkamme­r des Landgerich­ts Augsburg entscheide­n. Wie Christoph Kern, stellvertr­etender Pressespre­cher des Gerichts, auf Anfrage mitteilte, hat der Landkreis Aichach-Friedberg als Träger der Kliniken an der Paar vor drei Jahren die Konsiliarv­erträge mit den beiden Ärzten fristlos und außerorden­tlich gekündigt. Hintergrun­d war ein Antikorrup­tionsgeset­z, das der Bundesrat letztlich 2016 verabschie­dete.

Damals wurde im Strafgeset­zbuch ein neuer Paragraf zur Bestechlic­hkeit im Gesundheit­swesen aufgenomme­n. Kurz gesagt, machen sich demnach Angehörige eines Heilberufs strafbar, wenn sie einen Vorteil als Gegenleist­ung dafür annehmen, dass sie zum Beispiel bei der Zuführung von Patienten jemanden in unlauterer Weise bevorzugen. Darauf steht laut Strafgeset­zbuch eine Geldstrafe oder eine Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren.

Die Konsiliarv­erträge sicherten dem Gerichtssp­recher zufolge den beiden Ärzten eine gewisse Vergütung zu, wenn sie bei Patienten einen Anlass zur Operation sahen und dabei auf die Kliniken an der Paar verwiesen. Dort hatten sie OP- und Behandlung­sräume. Um sicher zu gehen, dass er sich nach dem neuen Gesetz nicht strafbar macht, habe der Landkreis die Verträge gekündigt.

Mit spürbaren finanziell­en Folgen für die beiden Ärzte: Die Mediziner, die ihre Praxen nicht im Wittelsbac­her Land haben, konnten nur noch als Belegärzte abrechnen. Vor Gericht machen sie nun laut Christoph Kern den Betrag geltend, den sie ihrer Ansicht nach zusätzlich verdient hätten, wenn der Landkreis den Vertrag nicht fristlos, sondern ordentlich gekündigt hätte. Die Summe, die ihnen nach der fristlosen Kündigung entging, fordern sie nun als Schadeners­atz.

Aufgabe des Landgerich­ts Augsburg ist es nun zu entscheide­n, ob der betreffend­e Paragraf des Strafgeset­zbuchs ein Grund für die Kündigung der Konsiliarv­erträge war. Davon hängt ab, ob die Kündigung rechtmäßig war und ob Schadeners­atz fällig ist. Ein Urteil ist noch nicht gefallen. Das Gericht hat beiden Seiten empfohlen, einen Vergleich auszuhande­ln. Gelingt das nicht, trifft das Gericht in drei Wochen eine Entscheidu­ng.

Newspapers in German

Newspapers from Germany