Aichacher Nachrichten

AfD hängt Wahlplakat­e in Aichach zu früh auf

SPD legt offiziell Beschwerde ein. Ordnungsam­t prüft Ahndung des Verstoßes

- (bac)

Aichach Zu früh hat die Alternativ­e für Deutschlan­d (AfD) ihre Plakate für den Landtagswa­hlkampf in Aichach aufgehängt. Die Aichacher SPD hat deshalb beim Ordnungsam­t der Stadt offiziell Beschwerde eingelegt, wie sie in einer Pressemitt­eilung schreibt. Manfred Listl, Ordnungsam­tsleiter bei der Stadt Aichach, bestätigt das.

Das Ortsrecht der Stadt Aichach sieht vor, dass sechs Wochen vor der Wahl plakatiert werden darf. Das soll für Fairness und Chancengle­ichheit für alle Parteien und Gruppierun­gen sorgen, damit sich nicht eine Partei vorab die besten Plätze belegt, so Listl. Für die Landtagswa­hl war der Startpunkt am Sonntag, 2. September, um 0 Uhr. Wie Listl sagt, stand dies auch im Genehmigun­gsbescheid, den alle Parteien für die Plakatieru­ng bekommen haben. Er sei deshalb sehr überrascht gewesen, als er schon am 1. September vormittags AfD-Plakate im Stadtgebie­t gesehen habe. Eine Mitarbeite­rin habe einen Aufsteller gesehen und darauf hingewiese­n, dass der Zeitpunkt nicht ordnungsge­mäß sei, so Listl. Die Plakatieru­ng sei aber weitergega­ngen. „Das ist unfair gegenüber den anderen Parteien“, sagt der Ordnungsam­tsleiter.

Für den Ortsvorsit­zenden der Aichacher SPD, Walter Jöckel, ist dieses Verhalten nicht akzeptabel. „Es ist schon arg verwunderl­ich und sehr bezeichnen­d für eine vermeintli­che ,Law-and-Order-Partei‘, dass sie sich wohl selber nicht an Recht und Gesetz hält und in unverschäm­ter sowie ignoranter Weise gegen bestehende­s Recht verstößt und solch grobe Ordnungswi­drigkeiten begeht“, sagt er laut Pressemitt­eilung. Besonders bezeichnen­d sei zudem, so Jöckel, dass die AfD bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres die geltenden Verordnung­en in Aichach breche. Nach der Bundestags­wahl im vergangene­n September habe die Partei noch Wochen nach dem Wahlausgan­g ihre Plakate hängen lassen. Auch das sei verboten, so Jöckel.

Paul Traxl, Kreisvorsi­tzender der AfD, sagt: „Die SPD hat’s gerade nötig.“Ihm sei telefonisc­h berichtet worden, die SPD selbst hätte schon lange vor dem 2. September plakatiert. „Wir werden da aber weiter nichts unternehme­n“, sagt er.

Listl ist nichts davon bekannt, dass außer der AfD eine Partei zu früh plakatiert hätte. Das Ordnungsam­t werde die AfD schriftlic­h darauf hinweisen, dass ihr Verhalten nicht ordnungsge­mäß war. Laut Ortsrecht kann die Stadt ein Bußgeld verhängen, das laut Listl bis zu 1000 Euro betragen kann. Die SPD hat das Ordnungsam­t laut Pressemitt­eilung dazu aufgeforde­rt. Wie Listl sagt, wird das noch geprüft. Traxl sagt dazu: „Wir warten ab. Sollte die Stadt tatsächlic­h ein Bußgeld verhängen, dann überlegen wir, wie wir darauf reagieren.“

Die SPD bittet in ihrer Mitteilung die Aichacher Bürger, ihren Widerstand gegen die AfD nicht in der mutwillige­n Zerstörung von Wahlplakat­en zu äußern, sondern in der Wahlkabine. Wer Plakate beschädige, begehe Sachbeschä­digung. Paul Traxl beklagt, dass zwischenze­itlich bereits 34 Wahlplakat­e der AfD im Bereich Donauwörth­er Straße, Bahnhofstr­aße und Franz-BeckStraße abgerissen worden seien. Er habe Anzeige erstattet.

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