Welche Rollen spielten die Behörden?
● Das Jugendamt hatte die Familie zwar im Blick wegen allgemeiner möglicher Gefährdung des Kindes wohls. Erst im März 2017 aber nahm das Amt das Kind in Obhut. Denn erst da erfuhr es, dass das Kind mit ei nem einschlägig vorbestraften Sexual straftäter, dem Partner der Mutter, zusammenwohnte. Ein späterer Hin weis der Schule, der inzwischen wie der bei seiner Mutter lebende Junge werde möglicherweise missbraucht, wurde zwar diskutiert, ließ sich aus Sicht des Amtes aber nicht erhärten.
● Das Familiengericht Freiburg schickte den Jungen nach nur vier wöchiger Inobhutnahme zurück zur Mutter. Das Kind wurde nicht ange hört vor Gericht, obwohl das gesetzlich in solchen Fällen eigentlich vorge schrieben ist. Ausnahmen sollten be gründet werden – was jedoch eben falls unterblieb.
● Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung, das Kind in die Familie zurückzugeben. Die detailreiche Akte des vorbestraften Partners der Mutter lag den Gerichten vor. Der Mann wurde jedoch nie vor geladen. Die Auflagen der Gerichte, dass die Mutter dafür sorgt, dass ihr Freund keinen Kontakt zu ihrem Sohn hat und die Wohnung nicht betritt, wurden nicht kontrolliert.
● Das Landgericht Freiburg hatte den Mann schon 2010 wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt und nach seiner Entlassung im Jahr 2014 unter anderem ein Verbot für den 39 Jährigen verfügt, sich Kindern zu nähern. Auch hier kontrollierte nie mand. (dpa)