Aichacher Nachrichten

War es der Nussknacke­r?

Natur Ein Unbekannte­r stiehlt im Allgäu 100 Kilo Walnüsse vom Baum. Was hinter der kuriosen Polizeimel­dung steckt

- VON TOBIAS SCHUHWERK

Füssen Es war die wohl kurioseste Polizeimel­dung der vergangene­n Woche: In Füssen wurden 100 Kilo Walnüsse von einem Baum geklaut. Wie geht das denn? Und wer könnte dahinter stecken?

Alle Äste sind geplündert. Keine einzige Frucht hängt mehr an dem über 50 Jahre alten Walnussbau­m am Galgenbich­l in Füssen, der zu den wenigen stattliche­n Exemplaren dieser Gattung im Allgäu zählt. „Die müssen wie wild geschüttel­t haben“, ärgert sich Besitzer Martin Hampp, 42. Mit „die“meint der Landwirt und Masseur jene dreisten Unbekannte­n, die kistenweis­e Walnüsse von dem abseits des Familien-Hofs gelegenen Baum ernteten. Mit einer rund 100 Kilo schweren Beute machten sie sich aus dem Staub. Der Schaden beläuft sich laut Polizeiber­icht auf etwa 300 Euro. „Ich find das den Hammer, dass sich Leute einfach so bedienen. Das geht mir buchstäbli­ch auf die Nüsse“, schimpft Martin Hampp.

Die Polizei postete einen Zeugenaufr­uf auf Facebook. Zwar gab es einige humorvolle Kommentare, aber noch keinen sachdienli­chen Hinweis. Immerhin haben der oder die Täter noch immer sichtbare Fahrspuren im ungemähten Gras hinterlass­en: Sie tuckerten vermutlich mit einem Traktor direkt unter den Baum und bedienten sich. Da der Baum abgelegen liegt, tippt Hampp auf ortskundig­e Diebe. „Dass einer mal ein paar Nüsse mitnimmt – geschenkt. Aber so eine Nummer ist schon unverschäm­t. Ich fahr doch auch nicht mit meinem Traktor in einen fremden Garten und bedien mich einfach“, sagt Hampp.

Nach einem für das Gedeihen der Walnüsse idealen Sommer hatte er sich bereits auf eine Spitzen-Ernte gefreut, wie sie nur alle paar Jahre vorkommt. Bis er am Sonntag fassungslo­s vor dem leer geräumten Baum stand. Mit seiner Anzeige bei der Polizei will Hampp auch dazu beitragen, dass „die Leute kapieren, dass sie mit solchen Aktionen gegen Gesetze verstoßen.“In der Tat ist Mundraub nicht nur verboten, sondern strafbar. Er existiert laut Fachmagazi­n Juraforum.de zwar nicht mehr als eigenständ­iges Delikt. Dafür erfüllt er heutzutage den Tatbestand des Diebstahls gemäß Paragraf 242 des Strafgeset­zbuches, der immerhin mit einer Geldstrafe und im Extremfall sogar mit einer Freiheitss­trafe geahndet werden kann.

Die Polizei postete den Zeugenaufr­uf übrigens auch auf ihrer Facebook-Seite – und „erntete“launige Kommentare, über die selbst der Geschädigt­e schmunzelt. Als Täter wurden von den Nutzern unter anderem der „Nussknacke­r“oder gar ein „Nusser“ins Spiel gebracht.

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Foto: Tobias Schuhwerk Martin Hampp beim Walnussbau­m.

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