Aichacher Nachrichten

So funktionie­rt die psychosozi­ale Prozessbeg­leitung

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● Gesetz Seit 1. Januar 2017 ist die profession­elle Hilfe für Opfer von schweren Straftaten in der Strafproze­ssordnung (StPO) verankert. Kinder und Jugendlich­e bekommen sie immer, bei Erwachsene­n entscheide­t das Gericht im Einzelfall.

● Antrag Wer eine psychosozi­ale Prozessbeg­leitung möchte, kann sie mit einem formlosen Schreiben an das zuständige Gericht beantragen. Und das in jedem Stadium des Verfahrens.

● Kosten Wird die Beiordnung bewilligt, ist sie für das Opfer kostenlos. Die Bezahlung fließt in die Verfahrens­kosten mit ein.

● Qualifikat­ion Alle vom Gericht bestellten Prozessbeg­leiter müssen vorher eine spezielle Ausbildung absolviert haben und fachlich, persönlich und interdiszi­plinär qualifizie­rt sein.

● Rolle Prozessbeg­leiter haben keine rechtliche oder rechtsvert­retende Funktion. Sie sind keine Anwälte. Die Begleitung ersetzt auch keine Therapie.

● Kontakt Doris Singer-Schollenbe­rg (zuständig für den Raum Augsburg,

die Landkreise Günzburg, Ober- und Ostallgäu): Telefon 08341/72-2154 oder 0170/2659602, E-Mail psychosozi­ale-prozessbeg­leitung@t-online.de Christina Übele (zuständig für Memmingen und die Landkreise Neu-Ulm und Unterallgä­u): Telefon 0176/77512399, E-Mail christinau­ebele@web.de

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