So funktioniert die psychosoziale Prozessbegleitung
● Gesetz Seit 1. Januar 2017 ist die professionelle Hilfe für Opfer von schweren Straftaten in der Strafprozessordnung (StPO) verankert. Kinder und Jugendliche bekommen sie immer, bei Erwachsenen entscheidet das Gericht im Einzelfall.
● Antrag Wer eine psychosoziale Prozessbegleitung möchte, kann sie mit einem formlosen Schreiben an das zuständige Gericht beantragen. Und das in jedem Stadium des Verfahrens.
● Kosten Wird die Beiordnung bewilligt, ist sie für das Opfer kostenlos. Die Bezahlung fließt in die Verfahrenskosten mit ein.
● Qualifikation Alle vom Gericht bestellten Prozessbegleiter müssen vorher eine spezielle Ausbildung absolviert haben und fachlich, persönlich und interdisziplinär qualifiziert sein.
● Rolle Prozessbegleiter haben keine rechtliche oder rechtsvertretende Funktion. Sie sind keine Anwälte. Die Begleitung ersetzt auch keine Therapie.
● Kontakt Doris Singer-Schollenberg (zuständig für den Raum Augsburg,
die Landkreise Günzburg, Ober- und Ostallgäu): Telefon 08341/72-2154 oder 0170/2659602, E-Mail psychosoziale-prozessbegleitung@t-online.de Christina Übele (zuständig für Memmingen und die Landkreise Neu-Ulm und Unterallgäu): Telefon 0176/77512399, E-Mail christinauebele@web.de