Aichacher Nachrichten

So werden Versichert­e entlastet

Krankenkas­se wird für sie etwas billiger

- (afp, bom)

Berlin Die Bundesregi­erung kann ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitions­vertrag von CDU/CSU und SPD abhaken. Die Beiträge für gesetzlich Krankenver­sicherte tragen ab 1. Januar 2019 Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r wieder zu gleichen Teilen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlosse­n, ebenso weitere Veränderun­gen für die Kassen.

Was ändert sich?

Den Zusatzbeit­rag von durchschni­ttlich 1,0 Prozent, dessen Höhe die einzelnen Kassen selbst festlegen, zahlen Arbeitnehm­er und Rentner derzeit allein aus ihrer Tasche. Sie tragen also auch das Risiko, wenn die Versicheru­ng teurer wird. Ab 1. Januar sollen die Arbeitgebe­r die Hälfte übernehmen. Der allgemeine Beitragssa­tz von 14,6 Prozent, der nur durch Gesetz geändert werden kann, bleibt. Ihn teilen sich Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er schon jetzt zu gleichen Teilen.

Wie hoch ist die Entlastung?

Durch die Rückkehr zur Beitragspa­rität kommen auf Arbeitgebe­r und Rentenvers­icherung Mehrkosten zu, die Versichert­en werden um etwa 6,9 Milliarden Euro entlastet.

Was bringt das dem Einzelnen?

Riesensprü­nge sind dadurch nicht drin: Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, dem bleiben künftig 15 Euro mehr im Monat. Rentner mit einer gesetzlich­en Rente von 1200 Euro sparen etwa sechs Euro.

Was ändert sich für Selbststän­dige?

Für Kleinselbs­tständige wie etwa Taxifahrer sind die Mindestbei­träge der gesetzlich­en Kassen oft zu hoch. Sie werden daher ab 2019 von etwa 360 Euro auf knapp 160 Euro reduziert. Rund eine halbe Million Betroffene werden um jährlich insgesamt 800 Millionen Euro entlastet.

Wer soll noch profitiere­n?

Ab dem 1. Januar soll es für ehemalige Zeitsoldat­en auf Zeit einen einheitlic­hen Zugang zur gesetzlich­en Krankenver­sicherung geben. Sie können sich freiwillig versichern und erhalten nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Beiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.

Was passiert mit den Rücklagen?

Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) will den Kassen ihre Rücklagen belassen – aber nicht in der Höhe von zuletzt 19,2 Milliarden Euro (2017). Künftig sollen die Kassen nicht mehr als eine Monatsausg­abe als Reserve haben. Die mit höheren Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeit­rag ab 2019 nicht mehr anheben. Überschüss­ige Einnahmen müssen sie ab 2020 binnen drei Jahren abbauen.

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