In Bayern bleiben Klingelschilder
Datenschutz Vorgehen in Wien führt in Deutschland zu Diskussionen
München Landesdatenschützer und Mieterbund in Bayern sehen keinen Grund für ein Ende der Namensschilder an Mietwohnungen. Der Präsident des Immobilieneigentümerverbandes Haus & Grund, Kai Warnecke, hatte der Bild-Zeitung gesagt, aus Datenschutzgründen werde er allen 900000 Mitgliedern das Entfernen der Namensschilder empfehlen. Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, Thomas Petri, hält davon nichts: Der Vermieter sei im Regelfall sogar verpflichtet, einen Namen an die Klingel zu schreiben.
Die Diskussion ist entbrannt, nachdem, wie berichtet, die kommunale Wohngesellschaft der Stadt Wien angekündigt hat, wegen Beschwerden von Mietern alle Namen von den Klingelanlagen entfernen zu wollen. Die „Wiener Wohnen“beruft sich auf die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung. Datenschützer Petri hält dagegen, in der Bundesrepublik gehöre es zu den vertraglichen Pflichten eines Vermieters, mittels eines Namensschildes die Erreichbarkeit des Mieters sicherzustellen. „Die Datenschutz-Grundverordnung ändert nichts an dieser Rechtslage.“Anders sehe es aus, wenn ein Mieter seinem Namen an der Tür widerspricht. Dafür könne es Gründe geben, etwa wenn ein Fußballstar daheim nicht von Fans belästigt werden will. „Dann muss das Schild auch weggemacht werden“, sagte Petri. Entsprechend sieht es auch der bayerische Landesverband des Deutschen Mieterbundes. Geschäftsführerin Monika SchmidBalzert empfiehlt, die Frage des Namensschildes bereits im Mietvertrag zu klären. Sie sieht generell nicht die Notwendigkeit einer Neuregelung: „Ich glaube nicht, dass es ein Riesenproblem ist.“
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bezeichnete die Pläne aus Österreich als „unsinnig“. Denn die Grundverordnung regle nur die automatisierte Verarbeitung von Daten, und „das Anbringen von Klingelschildern ist keine automatisierte Verarbeitung“. Die Ansbacher Behörde gab zu bedenken, „ob man wirklich Postdienstleistern, Rettungsdiensten und sonstigen Besuchern das Auffinden von Bewohnern erschweren möchte“.