Entschädigung für Porsche-Anleger
Urteil Der Mutterkonzern Volkswagen muss zwei Großaktionären wegen des Diesel-Skandals Schadenersatz zahlen
Stuttgart Die Volkswagen-Mutter Porsche SE muss Aktionären dem Landgericht Stuttgart zufolge Millionenentschädigungen im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal zahlen. Die Volkswagen-Großaktionärin habe Mitteilungspflichten gegenüber Anlegern verletzt, erklärte das Gericht am Mittwoch. Dem Landgericht zufolge muss die Porsche SE in zwei Verfahren insgesamt rund 47 Millionen Euro Schadenersatz neben Zinsen zahlen. Porsche kündigte aber an, gegen die Urteile Berufung einzulegen.
Spätestens seit Ende Mai 2014 habe der damalige VW-Chef Martin Winterkorn, der gleichzeitig auch Chef der Porsche-Holding war, vom Einsatz einer illegalen Abschaltungseinrichtung in VW-Dieselautos gewusst, war das Gericht überzeugt. Dies hätte Winterkorn den Anlegern mitteilen müssen. Stattdessen veröffentlichte die PorscheHolding aber erst im September 2015 eine Gewinnwarnung. Den Anlegern entstand durch den folgenden Kursrutsch der Aktie ein hoher Schaden.
Die Kläger, darunter ein britischer Pensionsfonds, wollten nachweisen, dass Winterkorn schon deutlich früher von den Abgasmanipulationen wusste und diese Insiderinformation hätte veröffentlichen müssen. Dann hätten sie nämlich einen deutlich höheren Schaden geltend machen können. Dem folgten die Richter nicht. Sie bestimmten als Zeitpunkt den 23. Mai 2014.
An diesem Tag erhielt Winterkorn eine E-Mail vom damaligen Leiter für Qualitätssicherung. In der Mail informierte dieser Winterkorn über die Überschreitung von Stickoxid-Grenzwerten bei Tests in den USA. Spätestens hier hätte Winterkorn nach Überzeugung der Richter erkennen müssen, dass dem Konzern hohe Strafzahlungen drohten – und dies sei auch für Anleger eine kursrelevante Information gewesen. Bei den Entscheidungen in Stuttgart handelt es sich um die ersten Urteile in den Anlegerprozessen wegen des Diesel-Skandals. Laut der Anwaltskanzlei Tilp, die zahlreiche Kläger vertritt, haben sie weitreichende Bedeutung für weitere Verfahren wie das große Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig.
Das Urteil stelle einen Meilenstein dar, sagte Anwalt Klaus Nieding. Bei dem anderen Kläger handelt es sich ebenfalls um einen Fonds. Beide Kläger hatten in Vorzugsaktien der Porsche SE investiert. Die Porsche SE erklärte, sie werde gegen die Urteile des Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen und sei „überzeugt, dass die Urteile in der nächsten Instanz keinen Bestand haben werden“.