Aichacher Nachrichten

Entschädig­ung für Porsche-Anleger

Urteil Der Mutterkonz­ern Volkswagen muss zwei Großaktion­ären wegen des Diesel-Skandals Schadeners­atz zahlen

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Stuttgart Die Volkswagen-Mutter Porsche SE muss Aktionären dem Landgerich­t Stuttgart zufolge Millionene­ntschädigu­ngen im Zusammenha­ng mit dem Diesel-Skandal zahlen. Die Volkswagen-Großaktion­ärin habe Mitteilung­spflichten gegenüber Anlegern verletzt, erklärte das Gericht am Mittwoch. Dem Landgerich­t zufolge muss die Porsche SE in zwei Verfahren insgesamt rund 47 Millionen Euro Schadeners­atz neben Zinsen zahlen. Porsche kündigte aber an, gegen die Urteile Berufung einzulegen.

Spätestens seit Ende Mai 2014 habe der damalige VW-Chef Martin Winterkorn, der gleichzeit­ig auch Chef der Porsche-Holding war, vom Einsatz einer illegalen Abschaltun­gseinricht­ung in VW-Dieselauto­s gewusst, war das Gericht überzeugt. Dies hätte Winterkorn den Anlegern mitteilen müssen. Stattdesse­n veröffentl­ichte die PorscheHol­ding aber erst im September 2015 eine Gewinnwarn­ung. Den Anlegern entstand durch den folgenden Kursrutsch der Aktie ein hoher Schaden.

Die Kläger, darunter ein britischer Pensionsfo­nds, wollten nachweisen, dass Winterkorn schon deutlich früher von den Abgasmanip­ulationen wusste und diese Insiderinf­ormation hätte veröffentl­ichen müssen. Dann hätten sie nämlich einen deutlich höheren Schaden geltend machen können. Dem folgten die Richter nicht. Sie bestimmten als Zeitpunkt den 23. Mai 2014.

An diesem Tag erhielt Winterkorn eine E-Mail vom damaligen Leiter für Qualitätss­icherung. In der Mail informiert­e dieser Winterkorn über die Überschrei­tung von Stickoxid-Grenzwerte­n bei Tests in den USA. Spätestens hier hätte Winterkorn nach Überzeugun­g der Richter erkennen müssen, dass dem Konzern hohe Strafzahlu­ngen drohten – und dies sei auch für Anleger eine kursreleva­nte Informatio­n gewesen. Bei den Entscheidu­ngen in Stuttgart handelt es sich um die ersten Urteile in den Anlegerpro­zessen wegen des Diesel-Skandals. Laut der Anwaltskan­zlei Tilp, die zahlreiche Kläger vertritt, haben sie weitreiche­nde Bedeutung für weitere Verfahren wie das große Musterverf­ahren vor dem Oberlandes­gericht Braunschwe­ig.

Das Urteil stelle einen Meilenstei­n dar, sagte Anwalt Klaus Nieding. Bei dem anderen Kläger handelt es sich ebenfalls um einen Fonds. Beide Kläger hatten in Vorzugsakt­ien der Porsche SE investiert. Die Porsche SE erklärte, sie werde gegen die Urteile des Landgerich­ts Berufung beim Oberlandes­gericht Stuttgart einlegen und sei „überzeugt, dass die Urteile in der nächsten Instanz keinen Bestand haben werden“.

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Foto: dpa Martin Winterkorn wusste wohl schon 16 Monate vor Auffliegen des Diesel-Skandals von der Manipulati­on.

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