Aichacher Nachrichten

Seine Tattoos überführen einen Langfinger

Prozess 31-Jähriger klaut Geldbeutel von der Garderobe. Wegen Diebstahls stand er schon oft vor Gericht

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Seine Tattoos haben einen 31-Jährigen aus dem südlichen Landkreis verraten. Daran erkannte ein Ehepaar den Mann eines Lieferdien­stes wieder, der bei ihnen Ende November vergangene­n Jahres an der Haustür geklingelt hatte. Nach seinem Besuch war ein Geldbeutel weg. Erst acht Monate zuvor war der 31-Jährige aus der Haft entlassen worden. Er saß wegen Diebstahls mehrere Jahre hinter Gittern. Nun war er erneut angeklagt. Vor dem Aichacher Amtsgerich­t beteuerte er seine Unschuld.

An jenem Novembervo­rmittag hatte der 31-Jährige einen Katalog mit Angeboten des Lieferdien­stes bei dem Ehepaar abgegeben. Ein paar Stunden später kam er erneut vorbei. Das Ehepaar, das kein Interesse an einer Bestellung hatte, gab ihm den Katalog wieder mit. Die 29-jährige Frau schilderte als Zeugin vor Gericht, sie habe den Katalog aus dem Wohnzimmer holen müssen und der habe sie nochmals losgeschic­kt, um auch das Bestellfor­mular zu holen.

Später, als der Ehemann einkaufen gehen wollte, lag der Geldbeutel nicht mehr an der Garderobe. Etwa 30 Euro Bargeld waren darin. Schlimmer war jedoch, dass mit der Börse auch Führersche­in, Personalau­sweis, die Tankkarte der Firma und die Kreditkart­e weg waren. Es sei sehr aufwendig und teuer gewesen, alles neu zu beschaffen, sagte der Ehemann vor Gericht aus. Den Angeklagte­n erkannte er anhand seiner Tattoos an den Fingern und Armen wieder. Die 29-Jährige hatte ihn schon bei der Polizei auf einem Foto identifizi­ert. Als Zeugin erklärte sie, es sei ganz einfach gewesen, sich den Geldbeutel zu nehmen: „Dafür muss man nicht mal direkt in die Wohnung, sondern es reicht ein Handgriff, um an die Garderobe zu kommen.“Diesen Umstand machte sich der Angeklagte zunutze – davon war Staatsanwä­ltin Beate Christ überzeugt. Nach den Zeugenauss­agen war sie sicher: „Es gibt einfach keine andere Erklärung, als dass er die Situation ausgenutzt hat und den Geldbeutel entwendete.“Zugunsten des Angeklagte­n sprach aus ihrer Sicht nichts. Gegen ihn sprach dafür eine lange Vorstrafen­liste, in der mehrmals Diebstahl sowie versuchte räuberisch­e Erpressung auftauchen. Zuletzt war der 31-Jährige unter anderem wegen Diebstahls in 50 Fällen, Betrug und Urkundenfä­lschung zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte bestritt die Tat. Er wies darauf hin, dass seine letzte Verurteilu­ng ein paar Jahren zurücklag und er sich ein neues Leben aufbauen wolle. Verteidige­r Hans Heinlein erklärte, wegen der vielen Vorstrafen seines Mandanten würde man andere Alternativ­en gar nicht in Betracht ziehen. Er hielt es für möglich, dass der Ehemann den Geldbeutel verlegt hatte.

Richterin Eva-Maria Kraus glaubte das nicht: „Der Angeklagte hat sich die Gelegenhei­t nicht entgehen lassen, bin ich mir sicher.“Sie verurteilt­e den 31-Jährigen, wie von der Staatsanwa­ltschaft beantragt, wegen Diebstahls zu einer erhöhten Geldstrafe von 150 Tagessätze­n à 40 Euro (6000 Euro). Für die Richterin sprachen nicht nur die einschlägi­gen Vorstrafen gegen den Angeklagte­n, sondern auch die Tatsache, dass er acht Monate nach der Haftentlas­sung erneut gestohlen habe. Die Geldstrafe sei ein maßvoller Antrag der Staatsanwä­ltin gewesen, sagte die Richterin. „Bei einer Haftstrafe wäre eine Bewährung nicht mehr drin gewesen“, betonte sie.

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Foto: by-studio, stock.adobe.com Auf einen Geldbeutel hatte es ein 31-Jähriger abgesehen.

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