Seine Tattoos überführen einen Langfinger
Prozess 31-Jähriger klaut Geldbeutel von der Garderobe. Wegen Diebstahls stand er schon oft vor Gericht
Aichach Seine Tattoos haben einen 31-Jährigen aus dem südlichen Landkreis verraten. Daran erkannte ein Ehepaar den Mann eines Lieferdienstes wieder, der bei ihnen Ende November vergangenen Jahres an der Haustür geklingelt hatte. Nach seinem Besuch war ein Geldbeutel weg. Erst acht Monate zuvor war der 31-Jährige aus der Haft entlassen worden. Er saß wegen Diebstahls mehrere Jahre hinter Gittern. Nun war er erneut angeklagt. Vor dem Aichacher Amtsgericht beteuerte er seine Unschuld.
An jenem Novembervormittag hatte der 31-Jährige einen Katalog mit Angeboten des Lieferdienstes bei dem Ehepaar abgegeben. Ein paar Stunden später kam er erneut vorbei. Das Ehepaar, das kein Interesse an einer Bestellung hatte, gab ihm den Katalog wieder mit. Die 29-jährige Frau schilderte als Zeugin vor Gericht, sie habe den Katalog aus dem Wohnzimmer holen müssen und der habe sie nochmals losgeschickt, um auch das Bestellformular zu holen.
Später, als der Ehemann einkaufen gehen wollte, lag der Geldbeutel nicht mehr an der Garderobe. Etwa 30 Euro Bargeld waren darin. Schlimmer war jedoch, dass mit der Börse auch Führerschein, Personalausweis, die Tankkarte der Firma und die Kreditkarte weg waren. Es sei sehr aufwendig und teuer gewesen, alles neu zu beschaffen, sagte der Ehemann vor Gericht aus. Den Angeklagten erkannte er anhand seiner Tattoos an den Fingern und Armen wieder. Die 29-Jährige hatte ihn schon bei der Polizei auf einem Foto identifiziert. Als Zeugin erklärte sie, es sei ganz einfach gewesen, sich den Geldbeutel zu nehmen: „Dafür muss man nicht mal direkt in die Wohnung, sondern es reicht ein Handgriff, um an die Garderobe zu kommen.“Diesen Umstand machte sich der Angeklagte zunutze – davon war Staatsanwältin Beate Christ überzeugt. Nach den Zeugenaussagen war sie sicher: „Es gibt einfach keine andere Erklärung, als dass er die Situation ausgenutzt hat und den Geldbeutel entwendete.“Zugunsten des Angeklagten sprach aus ihrer Sicht nichts. Gegen ihn sprach dafür eine lange Vorstrafenliste, in der mehrmals Diebstahl sowie versuchte räuberische Erpressung auftauchen. Zuletzt war der 31-Jährige unter anderem wegen Diebstahls in 50 Fällen, Betrug und Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Der Angeklagte bestritt die Tat. Er wies darauf hin, dass seine letzte Verurteilung ein paar Jahren zurücklag und er sich ein neues Leben aufbauen wolle. Verteidiger Hans Heinlein erklärte, wegen der vielen Vorstrafen seines Mandanten würde man andere Alternativen gar nicht in Betracht ziehen. Er hielt es für möglich, dass der Ehemann den Geldbeutel verlegt hatte.
Richterin Eva-Maria Kraus glaubte das nicht: „Der Angeklagte hat sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, bin ich mir sicher.“Sie verurteilte den 31-Jährigen, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, wegen Diebstahls zu einer erhöhten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro (6000 Euro). Für die Richterin sprachen nicht nur die einschlägigen Vorstrafen gegen den Angeklagten, sondern auch die Tatsache, dass er acht Monate nach der Haftentlassung erneut gestohlen habe. Die Geldstrafe sei ein maßvoller Antrag der Staatsanwältin gewesen, sagte die Richterin. „Bei einer Haftstrafe wäre eine Bewährung nicht mehr drin gewesen“, betonte sie.