Aichacher Nachrichten

Wo bleibt die Transparen­z?

- VON JOHANN EIBL redaktion@aichacher-nachrichte­n.de

Wer psychische Probleme bislang nur vom Hörensagen kennt, der mag sich glücklich schätzen. Denn immer öfter werden solche Beschwerde­n publik, bei der jüngeren Generation ebenso wie bei Senioren, die Altersdepr­ession beklagen. Und die Menschen, die voll im Erwerbsleb­en stehen, die erleben nicht selten Stress und hohe Belastung bis hin zum Burnout. Es handelt sich um ein weites Feld mit ungemein vielen Facetten. Wer sich dieses Szenario vor Augen hält, dessen Stimmung kann sich allein schon durch das Lesen dieser Zeilen nach unten orientiere­n. Doch es gibt auch eine Kehrseite. Mediziner, Psychologe­n und Psychiater wissen auch auf solche Probleme eine passende Antwort.

Dass die mit einem finanziell­en Aufwand verbunden ist, das steht außer Frage. Daran gab es auch bei einer Veranstalt­ung am Mittwoch im Aichacher Kreisgut keine Zweifel. Es ist sicher richtig und wichtig, dass man auch auf diesem Gebiet sorgsam mit den Geldern umgeht. Wer freilich meint, er müsse hier als Sparmeiste­r zu sehr den Daumen draufhalte­n, sollte sich vor Augen halten, wie ein Besucher bei diesem Termin über bemerkensw­erte Erfahrunge­n mit einem Mädchen sprach. In diesem Fall war es gerade noch gelungen, es davon abzuhalten, noch vor dem 18. Geburtstag dem Leben ein Ende zu setzen.

Geld ist ein Grund dafür, warum der Kreis bislang mit seinem Bemühen scheiterte, eine psychiatri­sche Ambulanz im alten Krankenhau­sgebäude in Aichach einzuricht­en. Am Mittwoch aber wurde von mehreren Rednern noch ein anderes Argument genannt, bei dem man nur ungläubig den Kopf schütteln kann. Die Entscheidu­ng darüber kommt offensicht­lich auf überaus seltsame Weise zustande, ohne jegliche Transparen­z. Jürgen Reichert, der scheidende Präsident des Bezirkstag­s, wies darauf hin, dass man auf den Einspruch gegen einen negativen Bescheid vom Mai diesen Jahres noch keine Antwort erhalten habe. Dieser Vorwurf sollte geklärt werden. Nicht irgendwann nach dem Sanktnimme­rleinstag, sondern umgehend, noch vor dem Jahreswech­sel. Die psychisch Kranken haben ein Anrecht darauf – und ihre Angehörige­n nicht minder.

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