20-Jähriger baut betrunken Verkehrsunfall
Prozess: Freundin gibt ihm den Laufpass. Er lügt die Polizei an
Aichach Erst mit dem Aufstellen des Warndreiecks setzte bei einem 20-Jährigen aus dem nördlichen Kreis wieder die Erinnerung ein. Daran, wie er mit dem Auto im August betrunken in ein Brückengeländer krachte, konnte er sich nicht mehr erinnern. Die Konsequenzen: Zusätzlich zum Schaden von rund 1000 Euro an der Brücke muss er auch den Eltern das zu Schrott gefahrene Auto ersetzen. Jugendrichterin Eva-Maria Grosse verurteilte ihn außerdem wegen fahrlässiger Gefährdung im Straßenverkehr.
An den Abend habe er relativ wenig Erinnerung, sagte der Angeklagte im Aichacher Gericht aus. Im Krankenhaus war später festgestellt worden, dass er 1,45 Promille im Blut hatte. Allem Anschein nach hatte er auf einer Party mit seinen Freunden ordentlich gebechert. Eine Rolle spielte dabei wahrscheinlich, dass seine langjährige Freundin ihm kürzlich aus heiterem Himmel den Laufpass gegeben hatte. Alkohol sei bei ihm eigentlich kein Thema, sagte der Angeklagte aus. „Drei Jahre lang war ich der Einzige im Freundeskreis, der einen Führerschein hatte.“Er war deshalb der Fahrer. Als er vor rund drei Monaten morgens um 5.30 Uhr in dem Brückengeländer landete, war er jedoch alles andere als nüchtern. Sein Gang sei schwankend, die Sprache verwaschen, und die Alkoholisierung deutlich zu erkennen gewesen, hieß es später im ärztlichen Bericht.
Gegenüber dem Polizeibeamten, der ihn am Unfallort antraf, gab der Angeklagte an, dass er sich an nichts erinnern könne. Trotz mehrfacher Nachfrage verneinte der 20-Jährige zuerst, der Fahrer gewesen zu sein, sagte der Beamte aus. Er habe sogar einen anderen als wahrscheinlichen Fahrer angegeben. Nach einem Blick ins Autoinnere war der Eindruck des Polizeibeamten: Bei so viel verstreuten Gegenständen auf der Beifahrerseite war da kein Platz für eine weitere Person. Eine Nachfrage bei dem vermeintlichen Fahrer zeigte, dass der im Urlaub war.
„Schon sehr dreist“fand Staatsanwalt Benjamin Junghans den Versuch des Angeklagten, zuerst einen anderen als Fahrer zu beschuldigen: „Das wirft kein gutes Licht auf ihn.“Er plädierte für einen Freizeitarrest, 56 Sozialstunden, eine Verwarnung sowie die Gesprächsweisung bei der Suchtfachambulanz. Statt zu Sozialstunden verurteilte die Jugendrichterin den 20-Jährigen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldauflage von 600 Euro an die Brücke, fünf Gesprächsweisungen bei der Suchtfachambulanz sowie zwölf Monaten Führerscheinsperre.