Aichacher Nachrichten

20-Jähriger baut betrunken Verkehrsun­fall

Prozess: Freundin gibt ihm den Laufpass. Er lügt die Polizei an

- (drx)

Aichach Erst mit dem Aufstellen des Warndreiec­ks setzte bei einem 20-Jährigen aus dem nördlichen Kreis wieder die Erinnerung ein. Daran, wie er mit dem Auto im August betrunken in ein Brückengel­änder krachte, konnte er sich nicht mehr erinnern. Die Konsequenz­en: Zusätzlich zum Schaden von rund 1000 Euro an der Brücke muss er auch den Eltern das zu Schrott gefahrene Auto ersetzen. Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse verurteilt­e ihn außerdem wegen fahrlässig­er Gefährdung im Straßenver­kehr.

An den Abend habe er relativ wenig Erinnerung, sagte der Angeklagte im Aichacher Gericht aus. Im Krankenhau­s war später festgestel­lt worden, dass er 1,45 Promille im Blut hatte. Allem Anschein nach hatte er auf einer Party mit seinen Freunden ordentlich gebechert. Eine Rolle spielte dabei wahrschein­lich, dass seine langjährig­e Freundin ihm kürzlich aus heiterem Himmel den Laufpass gegeben hatte. Alkohol sei bei ihm eigentlich kein Thema, sagte der Angeklagte aus. „Drei Jahre lang war ich der Einzige im Freundeskr­eis, der einen Führersche­in hatte.“Er war deshalb der Fahrer. Als er vor rund drei Monaten morgens um 5.30 Uhr in dem Brückengel­änder landete, war er jedoch alles andere als nüchtern. Sein Gang sei schwankend, die Sprache verwaschen, und die Alkoholisi­erung deutlich zu erkennen gewesen, hieß es später im ärztlichen Bericht.

Gegenüber dem Polizeibea­mten, der ihn am Unfallort antraf, gab der Angeklagte an, dass er sich an nichts erinnern könne. Trotz mehrfacher Nachfrage verneinte der 20-Jährige zuerst, der Fahrer gewesen zu sein, sagte der Beamte aus. Er habe sogar einen anderen als wahrschein­lichen Fahrer angegeben. Nach einem Blick ins Autoinnere war der Eindruck des Polizeibea­mten: Bei so viel verstreute­n Gegenständ­en auf der Beifahrers­eite war da kein Platz für eine weitere Person. Eine Nachfrage bei dem vermeintli­chen Fahrer zeigte, dass der im Urlaub war.

„Schon sehr dreist“fand Staatsanwa­lt Benjamin Junghans den Versuch des Angeklagte­n, zuerst einen anderen als Fahrer zu beschuldig­en: „Das wirft kein gutes Licht auf ihn.“Er plädierte für einen Freizeitar­rest, 56 Sozialstun­den, eine Verwarnung sowie die Gesprächsw­eisung bei der Suchtfacha­mbulanz. Statt zu Sozialstun­den verurteilt­e die Jugendrich­terin den 20-Jährigen wegen fahrlässig­er Gefährdung des Straßenver­kehrs zu einer Geldauflag­e von 600 Euro an die Brücke, fünf Gesprächsw­eisungen bei der Suchtfacha­mbulanz sowie zwölf Monaten Führersche­insperre.

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