Jetzt kann der Edeka-Markt gebaut werden
Sitzung I Gemeinderat Hollenbach schafft Baurecht für Lebensmittelgeschäft im Ortsteil Motzenhofen. Wegen eines formellen Fehlers ist jedoch eine erneute vierwöchige Auslegung nötig
Hollenbach Es ist vollbracht. Der Edeka-Markt im Ortsteil Motzenhofen kann gebaut werden. Am Donnerstagabend hat der Gemeinderat einstimmig die letzten Weichen für den Bau des Supermarktes gestellt und Baurecht geschaffen. Bebauungsplan und Flächennutzungsplan hatten bereits ausgelegen. Allerdings war die Bauleitplanung im Landratsamt dabei auf einen formellen Fehler gestoßen.
In der Bekanntmachung hatte ein Textteil mit umweltbezogenen Informationen gefehlt. Das machte jetzt eine erneute vierwöchige Auslegung nötig, an der aber nur noch die Öffentlichkeit beteiligt wird. Ämter und Behörden werden nicht mehr um Stellungnahmen gebeten. Die Auslegung läuft bereits. Es handelt sich um eine Formsache, die Rechtssicherheit erzeugen soll. Zeit verlieren werde die Gemeinde dadurch aber nicht, hieß es. Trotzdem sprach Planer Stephan Fritz vom Friedberger Büro Stadt Land Fritz von einem Wermutstropfen, zumal es nach der zweiten Auslegung kaum noch fachliche Einwände von Trägern öffentlicher Belange gegeben hatte. Formelle Dinge sollten in den Plänen noch geändert werden.
Das Staatliche Bauamt wies darauf hin, dass der geplante Fußweg zwischen Staatsstraße und Supermarktparkplatz nur gebaut werden dürfe, wenn das Amt in Augsburg dem zustimmt. Der Fußweg führt direkt über eine 20 Meter breite Bauverbotszone, die entlang der Staatsstraße verläuft.
Für Erstaunen sorgte die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer. Sie bat darum, den Schutz der Anwohner sicherzustellen, da die Emissionskontingente weit über den in einer Verwaltungsvorschrift (TA Lärm) festgelegten Immissionsrichtwerten liegen würden. Der Immissionsschutz des Landratsamtes hatte dagegen keine Bedenken. Hier hieß es, die Entwicklung der Planung werde positiv zur Kenntnis genommen. Aus gutem Grund, wie Planer Stephan Fritz erklärte: „Wir haben Gutachten darüber“, beruhigte er den Gemeinderat.
Das Gremium segnete schließlich den Bebauungsplan einstimmig ab. Die Genehmigung für die Änderungen im Flächennutzungsplan soll ebenfalls eingeholt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass in der jetzigen Auslegungsphase keine relevanten Stellungnahmen mehr eingehen. Noch bevor der Gemeinderat sich mit dem Bauantrag des Supermarktes befasste, musste Franz Xaver Ziegler seinem Herzen Luft machen. Ein Jahr habe ihn das Projekt nun beschäftigt. Er sei froh, dass das Planungsbüro sämtliche mitunter recht sportlich aufgestellte Fristen habe einhalten können und dass der Gemeinderat so mitgezogen habe. Auch die Kirchenverwaltung habe wesentlich zum Gelingen der Grundstücksangelegenheiten beigetragen. Dann ging es auch schon um den Bauantrag für das Gebäude. Er war in wenigen Minuten abgehandelt, da die bereits vorgestellten Pläne sich kaum noch verändert hatten. Wie Planer Stephan Fritz erklärte, werde es eine Weile dauern, bis die Gemeinde die Unterlagen von den zuständigen Behörden geprüft zurückerhält. Bis dahin sei auch die erneute Auslegungsphase des Bebauungsplans beendet.