Aichacher Nachrichten

Streitschl­ichter am Gartenzaun

Rechtsanwa­lt und Autor Franz Obst

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Allerdings sind bei Gas und Fernwärme regionale Preisunter­schiede zu beachten und bei Heizöl kommt es letztlich immer darauf an, wann der Vermieter Heizöl getankt, also eingekauft, hat. Für das Jahr 2018 ist indes aufgrund der stark gestiegene­n Heizölkost­en mit einem nicht unerheblic­hen Anstieg zu rechnen. Aber auch bei zu erwartende­n Rückzahlun­gen für die Heizkosten, erst recht bei Nachzahlun­gen, gilt bei jeder Betriebsko­stenabrech­nung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wer seine Abrechnung überprüfen will, braucht:

● den Mietvertra­g – so kann geprüft werden, ob die Zahlung von Betriebsko­sten vertraglic­h vereinbart ist,

● die Vorjahresa­brechnung, um zu sehen, ob es Abweichung­en, neue Kosten, Preissteig­erungen oder Ähnliches gibt, die nicht nachvollzi­ehbar sind.

● Vergleichs­zahlen des Betriebsko­stenspiege­ls, damit man die Höhe der einzelnen Betriebsko­sten abgleichen und unplausibl­e Preisunter­schiede feststelle­n kann. Bekannt ist

Franz Obst vielen Deutschen aus der RTLTV-Serie

„Nachbarsch­aftsstreit“.

Der Rechtsanwa­lt, der in Koblenz eine eigene Kanzlei führt, kennt sich also mit Zoff am

Zaun bestens aus. Auch als

Autor hat er sich mit Büchern wie „Nachbar – Deutsch, Deutsch – Nachbar“, das im Langensche­idtVerlag erschien, einen Namen gemacht. Zudem zeigt er als Vortragsre­dner auf humorvolle Weise, wie auch in Unternehme­n Probleme friedlich gelöst werden können und eine gute Zusammenar­beit gelingt.

Obst, der sich in Konflikten jeder Art schon erprobt hat, lässt in regelmäßig­en Abständen unsere Leser an seinem reichen Erfahrungs­schatz teilhaben.

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Foto: photo 5000, stock.adobe.com Da stimmt doch was nicht! Mit dieser Vermutung liegt man bei jeder zweiten Betriebsko­stenabrech­nung richtig, schätzt der Anwalt Franz Obst. Eine genaue Überprüfun­g lohne sich fast immer.
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