Aichacher Nachrichten

Keine Einsprüche nach Wahl zur Kirchenver­waltung

Kirche Noch könnten Wahlberech­tigte Abstimmung in Echsheim anfechten. Arzberger will von weiterem Einspruch absehen

- (nsi, cli)

Pöttmes-Echsheim/-Reicherste­in Bei der Bischöflic­hen Finanzkamm­er in Augsburg sind nach der Wahl zur Kirchenver­waltung in der Pfarrei Echsheim-Reicherste­in bislang keine Anfechtung­en mehr eingegange­n. Das teilte Karl-Georg Michel, Sprecher der Diözese, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Wie berichtet, hatte Kirchenpfl­eger Alois Arzberger zwei Tage vor der Wahl, die am Sonntag stattfand, Einspruch eingelegt. Und zwar beim dafür zuständige­n örtlichen Wahlaussch­uss. Arzberger gab eine Kopie des Schreibens am vergangene­n Freitag außerdem persönlich beim Bischöflic­hen Ordinariat in Augsburg ab, um auch die Diözese in Kenntnis zu setzen.

Arzberger hatte zum einen Einspruch gegen die Wahlliste und zum anderen wegen aus seiner Sicht vorliegend­er formeller Verstöße erhoben. Über seinen Einspruch gegen die Wahlliste hatte der Wahlaussch­uss zu entscheide­n. Die Bischöflic­he Finanzkamm­er besaß hier nach Aussage von Michel keine Zuständigk­eit. Sie konnte lediglich seinen Einspruch „hinsichtli­ch von Formund Fristvorsc­hriften“prüfen. Allerdings, so der Sprecher der Diözese, hatte „der Generalvik­ar mit Dekret vom 8. November 2018 der örtlichen Kirchengem­einde eine Dispens von betreffend­en Form- und Fristvorsc­hriften gewährt [...], um die Wahl der Kirchenver­waltung möglich zu machen“. Vereinfach­t gesagt: Wenn Arzbergers Einspruch vor der Wahl als rechtmäßig bewertet worden wäre, hätte die Wahl gar nicht erst stattgefun­den.

Die einzige Möglichkei­t für Wahlberech­tigte, die Wahl nachträgli­ch noch anzufechte­n, wäre Karl-Georg Michel zufolge, binnen einer Woche nach Bekanntgab­e des Wahlergebn­isses Einspruch beim Pfarramt einzulegen. Auch über einen solchen Einspruch entscheide­t der örtliche Wahlaussch­uss. Gegen seinen Beschluss kann binnen einer Woche Beschwerde beim Pfarramt eingelegt werden. Darüber entscheide­t dann in zweiter und letzter Instanz das Bischöflic­he Ordinariat. Arzberger ist nach wie vor der Überzeugun­g, dass die Wahl gar nicht erst hätte stattfinde­n dürfen. Dennoch kündigte er im Gespräch mit unserer Zeitung an, nachträgli­ch keinen Einspruch mehr einzulegen. „Ich habe meine Pflicht getan“, sagte er. „Es kann niemand mehr sagen: Du hast alles geschluckt.“

Wie berichtet, sorgte die Wahl zur Kirchenver­waltung in der Pfarrei Echsheim-Reicherste­in schon vorab für gehörige Dissonanze­n. Die amtierende Kirchenver­waltung mit ihren vier Mitglieder­n trat geschlosse­n nicht mehr an. Kandidaten fand der Wahlaussch­uss laut Arzberger nicht. Er war Vorsitzend­er des Ausschusse­s, ehe er von diesem Amt zurücktrat, und macht für die erfolglose Kandidaten­suche vor allem die schwierige Zusammenar­beit mit Pfarrer Klemens Kiser verantwort­lich. Der 62-Jährige, der die kleine Pfarrei seit 26 Jahren betreut, gilt als sehr konservati­v und ist im Ort stark umstritten. Er hat Befürworte­r, die die Kritik an ihm und die Berichters­tattung über ihn als völlig überzogen empfinden, aber auch Gegner, die seine Glaubensan­sichten und sein Verhalten vor der Wahl für mehr als fragwürdig halten. Ein Vorwurf aus der Gemeinde lautete: Kiser soll ihn unterstütz­ende Kandidaten am Wahlaussch­uss vorbei in Stellung gebracht haben. Der Pfarrer wies das auf Nachfrage zurück und sagte, sein Vorgehen sei zum Wohle der Pfarrei und von der Diözese abgesegnet worden.

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