Keine Einsprüche nach Wahl zur Kirchenverwaltung
Kirche Noch könnten Wahlberechtigte Abstimmung in Echsheim anfechten. Arzberger will von weiterem Einspruch absehen
Pöttmes-Echsheim/-Reicherstein Bei der Bischöflichen Finanzkammer in Augsburg sind nach der Wahl zur Kirchenverwaltung in der Pfarrei Echsheim-Reicherstein bislang keine Anfechtungen mehr eingegangen. Das teilte Karl-Georg Michel, Sprecher der Diözese, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Wie berichtet, hatte Kirchenpfleger Alois Arzberger zwei Tage vor der Wahl, die am Sonntag stattfand, Einspruch eingelegt. Und zwar beim dafür zuständigen örtlichen Wahlausschuss. Arzberger gab eine Kopie des Schreibens am vergangenen Freitag außerdem persönlich beim Bischöflichen Ordinariat in Augsburg ab, um auch die Diözese in Kenntnis zu setzen.
Arzberger hatte zum einen Einspruch gegen die Wahlliste und zum anderen wegen aus seiner Sicht vorliegender formeller Verstöße erhoben. Über seinen Einspruch gegen die Wahlliste hatte der Wahlausschuss zu entscheiden. Die Bischöfliche Finanzkammer besaß hier nach Aussage von Michel keine Zuständigkeit. Sie konnte lediglich seinen Einspruch „hinsichtlich von Formund Fristvorschriften“prüfen. Allerdings, so der Sprecher der Diözese, hatte „der Generalvikar mit Dekret vom 8. November 2018 der örtlichen Kirchengemeinde eine Dispens von betreffenden Form- und Fristvorschriften gewährt [...], um die Wahl der Kirchenverwaltung möglich zu machen“. Vereinfacht gesagt: Wenn Arzbergers Einspruch vor der Wahl als rechtmäßig bewertet worden wäre, hätte die Wahl gar nicht erst stattgefunden.
Die einzige Möglichkeit für Wahlberechtigte, die Wahl nachträglich noch anzufechten, wäre Karl-Georg Michel zufolge, binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch beim Pfarramt einzulegen. Auch über einen solchen Einspruch entscheidet der örtliche Wahlausschuss. Gegen seinen Beschluss kann binnen einer Woche Beschwerde beim Pfarramt eingelegt werden. Darüber entscheidet dann in zweiter und letzter Instanz das Bischöfliche Ordinariat. Arzberger ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Wahl gar nicht erst hätte stattfinden dürfen. Dennoch kündigte er im Gespräch mit unserer Zeitung an, nachträglich keinen Einspruch mehr einzulegen. „Ich habe meine Pflicht getan“, sagte er. „Es kann niemand mehr sagen: Du hast alles geschluckt.“
Wie berichtet, sorgte die Wahl zur Kirchenverwaltung in der Pfarrei Echsheim-Reicherstein schon vorab für gehörige Dissonanzen. Die amtierende Kirchenverwaltung mit ihren vier Mitgliedern trat geschlossen nicht mehr an. Kandidaten fand der Wahlausschuss laut Arzberger nicht. Er war Vorsitzender des Ausschusses, ehe er von diesem Amt zurücktrat, und macht für die erfolglose Kandidatensuche vor allem die schwierige Zusammenarbeit mit Pfarrer Klemens Kiser verantwortlich. Der 62-Jährige, der die kleine Pfarrei seit 26 Jahren betreut, gilt als sehr konservativ und ist im Ort stark umstritten. Er hat Befürworter, die die Kritik an ihm und die Berichterstattung über ihn als völlig überzogen empfinden, aber auch Gegner, die seine Glaubensansichten und sein Verhalten vor der Wahl für mehr als fragwürdig halten. Ein Vorwurf aus der Gemeinde lautete: Kiser soll ihn unterstützende Kandidaten am Wahlausschuss vorbei in Stellung gebracht haben. Der Pfarrer wies das auf Nachfrage zurück und sagte, sein Vorgehen sei zum Wohle der Pfarrei und von der Diözese abgesegnet worden.