Aichacher Nachrichten

Dienstaufs­ichtsbesch­werde gegen Kühbacher Rathausche­f

Verfahren Bei Bürgervers­ammlung soll Lotterschm­id gegen die Gemeindeor­dnung verstoßen haben. Wie er auf die Vorwürfe reagiert

- VON GERLINDE DREXLER Aichacher Nachrichte­n

Kühbach Die neue Kühbacher Kläranlage sorgte heuer bei den bisherigen Bürgervers­ammlungen in der Gemeinde für teils lautstarke Auseinande­rsetzungen zwischen Bürgermeis­ter Johann Lotterschm­id und Besuchern der Versammlun­g. Einer von ihnen, Markus Neukäufer, legte Dienstaufs­ichtsbesch­werde gegen den Bürgermeis­ter ein. Das Landratsam­t bestätigte auf Nachfrage der

den Eingang des Schreibens.

Eine ganze Reihe von Vorwürfen hatte Neukäufer in der Bürgervers­ammlung in Kühbach aufgeliste­t (wir berichtete­n). Lotterschm­id weigerte sich schließlic­h, noch weiter mit Neukäufer zu diskutiere­n. Als sich bei der Versammlun­g in Haslangkre­it Werner Böhm zu Wort melden wollte, unterbrach der Bürgermeis­ter ihn mit dem Hinweis, dass er ja auch schon bei der Kühbacher Versammlun­g gewesen sei und er ihm deshalb keine Fragen mehr beantworte.

In seinem Schreiben an das Landratsam­t wirft Neukäufer dem Bürgermeis­ter nun massive Verstöße gegen die Vorschrift­en von Artikel 18 der Gemeindeve­rordnung vor. Diese regelt das Mitberatun­gsrecht bei Bürgervers­ammlungen. Unter anderem ist hier festgelegt, dass mindestens ein Mal jährlich eine Bürgervers­ammlung abgehalten werden muss. Ebenfalls festgehalt­en ist hier, dass der Bürgermeis­ter – oder ein von ihm bestellter Vertreter – den Vorsitz der Versammlun­g führt.

Als solcher kann er laut Wolfgang Müller, Pressespre­cher am Landratsam­t, „jemandem grundsätzl­ich das Wort erteilen, aber auch wieder entziehen“. Eingreifen kann der Bürgermeis­ter als Vorsitzend­er der Versammlun­g laut Müller auch, wenn jemand durch seinen Beitrag oder sein Benehmen stört.

Und wie ist das übliche Vorgehen, wenn Dienstaufs­ichtsbesch­werden beim Amt eingehen? „Das Landratsam­t macht sich ein Bild davon“, sagt der Pressespre­cher. Das bedeutet, dass die Beschwerde von der Kommunalau­fsicht geprüft und der jeweilige Bürgermeis­ter dazu gehört wird.

Sind die Vorwürfe berechtigt, oder, wie es in Amtsdeutsc­h heißt, „führt es zu einem dienstaufs­ichtlichen Handeln“, dann sei das eine Angelegenh­eit zwischen dem Landrat und dem jeweiligen Bürgermeis­ter, erklärt der Pressespre­cher. Die kleinste Maßnahme wäre dann ein Hinweis von der Kommunalau­fsicht.

Im konkreten Fall wird die Kommunalau­fsicht nun die Vorwürfe Neukäufers gegen Lotterschm­id prüfen. Eine Nachricht über das Er- gebnis wird Neukäufer nicht erhalten. Der Pressespre­cher dazu: „Der Beschwerde­führer hat keinen Anspruch darauf.“Kühbachs Bürgermeis­ter ist vom Landratsam­t darüber informiert worden, dass nach der Bürgervers­ammlung im Ortsteil Haslangkre­it in der vergangene­n Woche zwei Dienstaufs­ichtsbesch­werden gegen ihn eingereich­t worden waren. Auch darin gehe es vor allem darum, dass er Bürgern das Rederecht entzogen habe, sagte Lotterschm­id auf Nachfrage. Er

„Auch wenn das schade ist für die Leute, die interessie­rt sind.“Bürgermeis­ter Johann Lotterschm­id

habe bereits seine Stellungna­hme zu den Beschwerde­n bei der Rechtsaufs­icht am Landratsam­t eingereich­t.

Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sieht der Bürgermeis­ter entspannt. Bei der heutigen Bürgervers­ammlung im Ortsteil Unterbernb­ach werde er es bei ähnlichen Vorfällen wieder genauso handhaben, so Lotterschm­id. Für das kommende Jahr spielt er mit dem Gedanken, dann nur noch eine, statt der bisher drei Bürgervers­ammlungen abzuhalten. „Auch wenn das schade ist für die Leute, die interessie­rt sind.“

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