Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kühbacher Rathauschef
Verfahren Bei Bürgerversammlung soll Lotterschmid gegen die Gemeindeordnung verstoßen haben. Wie er auf die Vorwürfe reagiert
Kühbach Die neue Kühbacher Kläranlage sorgte heuer bei den bisherigen Bürgerversammlungen in der Gemeinde für teils lautstarke Auseinandersetzungen zwischen Bürgermeister Johann Lotterschmid und Besuchern der Versammlung. Einer von ihnen, Markus Neukäufer, legte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister ein. Das Landratsamt bestätigte auf Nachfrage der
den Eingang des Schreibens.
Eine ganze Reihe von Vorwürfen hatte Neukäufer in der Bürgerversammlung in Kühbach aufgelistet (wir berichteten). Lotterschmid weigerte sich schließlich, noch weiter mit Neukäufer zu diskutieren. Als sich bei der Versammlung in Haslangkreit Werner Böhm zu Wort melden wollte, unterbrach der Bürgermeister ihn mit dem Hinweis, dass er ja auch schon bei der Kühbacher Versammlung gewesen sei und er ihm deshalb keine Fragen mehr beantworte.
In seinem Schreiben an das Landratsamt wirft Neukäufer dem Bürgermeister nun massive Verstöße gegen die Vorschriften von Artikel 18 der Gemeindeverordnung vor. Diese regelt das Mitberatungsrecht bei Bürgerversammlungen. Unter anderem ist hier festgelegt, dass mindestens ein Mal jährlich eine Bürgerversammlung abgehalten werden muss. Ebenfalls festgehalten ist hier, dass der Bürgermeister – oder ein von ihm bestellter Vertreter – den Vorsitz der Versammlung führt.
Als solcher kann er laut Wolfgang Müller, Pressesprecher am Landratsamt, „jemandem grundsätzlich das Wort erteilen, aber auch wieder entziehen“. Eingreifen kann der Bürgermeister als Vorsitzender der Versammlung laut Müller auch, wenn jemand durch seinen Beitrag oder sein Benehmen stört.
Und wie ist das übliche Vorgehen, wenn Dienstaufsichtsbeschwerden beim Amt eingehen? „Das Landratsamt macht sich ein Bild davon“, sagt der Pressesprecher. Das bedeutet, dass die Beschwerde von der Kommunalaufsicht geprüft und der jeweilige Bürgermeister dazu gehört wird.
Sind die Vorwürfe berechtigt, oder, wie es in Amtsdeutsch heißt, „führt es zu einem dienstaufsichtlichen Handeln“, dann sei das eine Angelegenheit zwischen dem Landrat und dem jeweiligen Bürgermeister, erklärt der Pressesprecher. Die kleinste Maßnahme wäre dann ein Hinweis von der Kommunalaufsicht.
Im konkreten Fall wird die Kommunalaufsicht nun die Vorwürfe Neukäufers gegen Lotterschmid prüfen. Eine Nachricht über das Er- gebnis wird Neukäufer nicht erhalten. Der Pressesprecher dazu: „Der Beschwerdeführer hat keinen Anspruch darauf.“Kühbachs Bürgermeister ist vom Landratsamt darüber informiert worden, dass nach der Bürgerversammlung im Ortsteil Haslangkreit in der vergangenen Woche zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihn eingereicht worden waren. Auch darin gehe es vor allem darum, dass er Bürgern das Rederecht entzogen habe, sagte Lotterschmid auf Nachfrage. Er
„Auch wenn das schade ist für die Leute, die interessiert sind.“Bürgermeister Johann Lotterschmid
habe bereits seine Stellungnahme zu den Beschwerden bei der Rechtsaufsicht am Landratsamt eingereicht.
Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sieht der Bürgermeister entspannt. Bei der heutigen Bürgerversammlung im Ortsteil Unterbernbach werde er es bei ähnlichen Vorfällen wieder genauso handhaben, so Lotterschmid. Für das kommende Jahr spielt er mit dem Gedanken, dann nur noch eine, statt der bisher drei Bürgerversammlungen abzuhalten. „Auch wenn das schade ist für die Leute, die interessiert sind.“