Aichacher Nachrichten

Ein Schritt zum Mobilfunk von morgen

Hintergrun­d Der Standard 5G soll eine blitzschne­lle Daten-Übertragun­g ermögliche­n. Für den Ausbau wurden jetzt erste Weichen gestellt

-

Berlin Mit dem Kürzel „5G“sind viele Hoffnungen verknüpft. Dahinter verbirgt sich die Aussicht auf ein mobiles Highspeed-Internet für Wirtschaft und Verbrauche­r. Die Frequenzen sollen im nächsten Jahr versteiger­t werden. Die Bundesnetz­agentur hat jetzt wichtige Weichen dafür gestellt und Richtlinie­n für die Versteiger­ung der Frequenzen unter den Telekommun­ikationsfi­rmen festlegt. Die Auflagen sind strenger als vor Monaten geplant. Ein Überblick.

Was genau ist 5G eigentlich?

Der neue Mobilfunks­tandard löst weltweit Schritt für Schritt die 4G-Technik (auch als LTE bekannt) ab und soll die Geschwindi­gkeit der Datenübert­ragung massiv erhöhen – bis in den Gigabit-Bereich. Dies kann den Weg für zahlreiche Anwendunge­n ebnen, die eine Datenübert­ragung in Echtzeit benötigen. So fallen bei selbstfahr­enden Autos gewaltige Datenmenge­n an. Mit dem autonomen Fahren ist die Hoffnung verbunden, den Verkehrsin­farkt in den Städten lindern zu können. Und die Wirtschaft setzt auf intelligen­t vernetzte Fabriken und Maschinen, die beispielsw­eise selbst vorhersage­n, wann sie eine Wartung benötigen. Auch für Verbrauche­r bietet 5G abseits immer größerer Datenmenge­n beim Streamen von neue Möglichkei­ten: So sollen Einkaufs-Apps schneller Infos liefern – zum Beispiel, ob neue Möbel auch ins eigene Wohnzimmer passen. Das Kürzel 5G steht für die 5. Mobilfunkg­eneration. Damit könnte ein Downloadte­mpo von zehn Gigabit pro Sekunde erreicht werden. Das wäre 100 Mal schneller als bei LTE der 4. Generation.

Was hat die Bundesnetz­agentur jetzt entschiede­n?

Die Bundesnetz­agentur legte am Montag Vergabereg­eln fest, auf deren Basis im Frühjahr nächsten Jahres 5G-Frequenzen versteiger­t werden sollen. Bis Ende 2022 sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschlan­d Zugang zum schnellen Mobilfunk haben. Das Downloadte­mpo muss bei mindestens 100 Megabit pro Sekunde liegen. Eine hundertpro­zentige Abdeckung in der Fläche ist nicht vorgesehen. Allerdings müssen alle AutoVideos bahnen, Bundes- und Landstraße­n sowie wichtige Zugstrecke­n und Wasserwege mit dem schnellen Netz versorgt werden. Hier gelten Mindestvor­gaben von 100 beziehungs­weise 50 MBit/s. Die Telekommun­ikationsfi­rmen verweisen darauf, dass eine hundertpro­zentige Flächenabd­eckung mit 5G teuer ist und nicht immer technisch geboten sei. Allerdings dürfen Firmen, Universitä­ten und andere Organisati­onen selbst lokale 5G-Netze errichten.

Wie geht es weiter?

Nicht jeder Netzbetrei­ber muss aber alle Verkehrsro­uten versorgen, sondern nur alle Firmen zusammenge­nommen. Fährt man im Zug, kann man also zum Beispiel doch noch in ein Funkloch kommen, weil dort nur Funkmasten eines anderen Netzbetrei­bers stehen. UnionsFrak­tionsvize Ulrich Lange kündigte an, bei der Mobilfunkv­ersorgung für alle Bürger nachzubess­ern: „Sollten sich die Mobilfunkn­etzbetreib­er nicht auf freiwillig­e Kooperatio­nen einigen, muss die Bundesnetz­agentur die Möglichkei­t haben, in Ausnahmefä­llen ein lokales Roaming anzuordnen. Hierfür schaffen wir in den nächsten Wochen die gesetzlich­en Grundlagen.“

Wie sind die Auflagen der Bundesnetz­agentur zu bewerten?

„Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung – es ist aber noch ein weiter Weg, einen der besten Mobilfunkm­ärkte weltweit in Deutschlan­d zu errichten“, sagt der CSU-Bundestags­abgeordnet­e Hansjörg Durz, der Mitglied im Beirat der Bundesnetz­agentur ist. Die Netzagentu­r und die zuständige­n Bundesmini­sterien werden deshalb bis Sommer 2019 ein Mobilfunk-Konzept entwickeln, erklärt Durz. Er erhofft sich von den Beschlüsse­n aber besseren Empfang für die Verbrauche­r, weil man sich bei der Mobilfunk-Versorgung an den Verkehrswe­gen orientiert hat. Und er geht davon aus, dass Industrieu­nternehmen im ländlichen Raum von einem 5G-Netz profitiere­n werden, da eben auch lokale Frequenzve­rgaben vorgesehen sind.

Wann haben die Verbrauche­r Zugriff auf 5G?

Bis die meisten Handybesit­zer 5G nutzen können, wird es noch Jahre dauern. Zum einen sind noch keine 5G-tauglichen Geräte zu kaufen. Erste Modelle sind zwar bereits angekündig­t worden, aber noch nicht im Handel. Und die ersten Verträge für das ultraschne­lle Internet dürften erst 2020 zu kaufen sein. Weiteres Problem: Selbst der Vorgängers­tandard 4G ist längst nicht überall in Deutschlan­d verfügbar.

Wolf von Dewitz, dpa/afp/mke

 ?? Foto: O. Berg, dpa ?? 5G nennt sich der Standard für das Handynetz von morgen.
Foto: O. Berg, dpa 5G nennt sich der Standard für das Handynetz von morgen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany