Aichacher Nachrichten

Bei Beamten wurde zu viel gespart

Verfassung­sgericht setzt Land Grenzen

- (afp)

Karlsruhe Das Bundesverf­assungsger­icht hat eine zwischenze­itliche Gehaltsabs­enkung für Beamte in Baden-Württember­g für verfassung­swidrig erklärt und dabei die Grenzen solcher staatliche­r Sparmaßnah­men deutlich aufgezeigt. Beamte seien nicht dazu verpflicht­et, „stärker als andere zur Konsolidie­rung öffentlich­er Haushalte beizutrage­n“, stellte das höchste deutsche Gericht in einem am Mittwoch veröffentl­ichten Beschluss klar. Es erklärte die angegriffe­ne Besoldungs­regelung für einen Teil der Beamten und Richter in BadenWürtt­emberg für nichtig. (Aktenzeich­en: 2 BvL 2/17)

Die für einzelne Gruppen abgesenkte Besoldung in den ersten drei Dienstjahr­en wurde nach Angaben des baden-württember­gischen Finanzmini­steriums bereits Anfang dieses Jahres wieder auf das vorherige Niveau angehoben. Die jährlichen Mehrausgab­en dafür liegen demnach bei knapp 60 Millionen Euro. Durch die Entscheidu­ng des Verfassung­sgerichts müsse das Land zudem mit Nachzahlun­gen an Beamte in dreistelli­ger Millionenh­öhe rechnen.

Das Bundesverf­assungsger­icht machte in seinem Beschluss deutlich, dass eine „Einschränk­ung des Grundsatze­s der amtsangeme­ssenen Alimentier­ung aus rein finanziell­en Gründen“nur dann in Betracht komme, „wenn die Maßnahme Teil eines schlüssige­n und umfassende­n Konzepts der Haushaltsk­onsolidier­ung ist“. In Baden-Württember­g fehle ein solches Konzept.

Der Kläger in dem Verfahren steht seit 2013 zunächst als Staatsanwa­lt und später als Richter im Dienst des Landes Baden-Württember­g. Er erhielt für drei Jahre eine um acht Prozent reduzierte Besoldung.

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