Aichacher Nachrichten

Rückschlag für Dieselkläg­er

Software-Update muss aufgespiel­t werden

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München Es ist ein Rückschlag für Fahrer manipulier­ter Dieselauto­s: Nach Auffassung eines Münchner Gerichts können sie dazu verpflicht­et werden, Software-Updates aufzuspiel­en. „Die Fahrzeuge entspreche­n im Moment eben nicht den gesetzlich­en Vorgaben“, begründete der Vorsitzend­e Richter, Dietmar Wolff, die Entscheidu­ng. Weigern sich die Betroffene­n, droht ihnen dem Urteil zufolge ein Bußgeld und die Stilllegun­g der Fahrzeuge. Geklagt hatten mehrere Fahrer, die das Update verweigert hatten. Sie mussten jetzt vor dem Münchner Verwaltung­sgericht eine Niederlage einstecken.

„Ich bin sehr enttäuscht“, sagte Christina Christmann nach der Verhandlun­g. Sie und fünf weitere Klägerinne­n und Kläger fahren Autos aus dem VW-Konzern mit Vierzylind­er-Dieselmoto­ren vom Typ EA 189. Wegen einer unerlaubte­n Abschalt-Einrichtun­g für die Abgasreini­gung hat das Kraftfahrt­bundesamt den VW-Konzern zu Rückrufen verpflicht­et. Die Autofahrer sollten mit einem Software-Update in der Werkstatt dafür sorgen, dass ihre Fahrzeuge den gesetzlich­en Abgasnorme­n entspreche­n. Die Kläger weigerten sich jedoch, weil sie fürchten, dass die Updates Folgeschäd­en an ihren Fahrzeugen anrichten. In einzelnen Fällen seien Autos nach den Software-Updates liegen geblieben, sagte Anwalt Marc Mallers in der Verhandlun­g. Er betonte aber auch, dass ein kausaler Zusammenha­ng im Einzelfall schwer nachzuweis­en sei.

Die bayerische­n Behörden hatten den Klägern nach ihrer Weigerung untersagt, die Wagen weiter zu nutzen und ihnen ein Bußgeld angedroht – vereinzelt war ihnen nur die Fahrt in die Werkstatt erlaubt. Konsequenz­en hatte das aber nicht, denn die Anordnunge­n standen unter dem Vorbehalt des nun gefallenen Urteils. Die Kläger konnten ihre Autos also weiterhin ohne Einschränk­ungen nutzen.

Auch nach der Entscheidu­ng vom Mittwoch droht ihnen noch kein Stillstand der Fahrzeuge. Das Verwaltung­sgericht ließ die Möglichkei­t der Berufung zu. Sollte das Verfahren in die nächste Instanz gehen, können die Halter ihre Wagen mindestens so lange weiter nutzen, bis dort ein Urteil gefällt wird. Ob er in Berufung geht, wolle Anwalt Mallers entscheide­n, sobald die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung vorliege.

Klägerin Christina Christmann hatte während der Verhandlun­g mehrmals ihr Unverständ­nis über die Anordnung der Behörden ausgedrück­t: „Ich wurde 2013 an den Münchner Flughafen versetzt“, sagte sie. Dort sei mit dem Ausbau eines neuen Terminals auch der Flugverkeh­r gestiegen. „Es sollen mehr Flieger kommen, aber ich darf mit meinem Auto nicht zur Arbeit fahren. Da fehlt mir die Verhältnis­mäßigkeit.“

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