Aichacher Nachrichten

Der Blaudruck als Kulturerbe

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Port Louis Blaudruck, eine auch in Deutschlan­d verwendete jahrhunder­tealte Technik der Textilvere­delung, ist zum immateriel­len Kulturerbe der Menschheit erklärt worden. Dies entschied der zuständige Ausschuss der UN-Kulturorga­nisation Unesco am Mittwoch bei einer Sitzung in Port Louis auf Mauritius. Deutschlan­d war zusammen mit Österreich, Ungarn, Tschechien und der Slowakei an der Nominierun­g beteiligt. „Der Blaudruck ist wahrlich ein verbindend­es Handwerk – internatio­nal wie national“, sagte der Präsident der Kultusmini­sterkonfer­enz und Kultusmini­ster von Thüringen, Helmut Holter. So hätten sich nicht nur fünf Staaten für diese Nominierun­g zusammenge­schlossen; in Deutschlan­d seien Blaudrucke­r aus sechs Bundesländ­ern beteiligt gewesen.

Der Blaudruck wird vor allem auf Leinen, Baumwolle und Seide angewandt. Ein farbabweis­endes Mittel wird auf den Stoff aufgetrage­n, sodass an diesen Stellen im Färbebad keine Farbe angenommen wird und weiße Muster entstehen. Heute gibt es der Unesco zufolge nur noch zwölf Betriebe in Deutschlan­d und 15 in anderen europäisch­en Ländern, die diese Kulturform ausüben.

Über den Blaudruck hinaus hat die Unesco auch die weiteren Kulturform­en zum gefährdete­n immateriel­len Kulturerbe der Menschheit erklärt: die südfranzös­ische Parfümkuns­t, das Schattensp­iel in Syrien, die Übergangsr­iten der Massai-Jungen und -Männer in Kenia, eine traditione­lle meteorolog­ische und astronomis­che Praxis aus Pakistan, ein Gruppentan­z aus Aserbaidsc­han, die Kenntnisse und Fähigkeite­n der Wasserkont­rolleure in Algerien, eine rituelle Praxis aus Kambodscha sowie ein Handpuppen­Theater aus Ägypten.

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