Jurastudent verschickt Foto von Weidel in SS-Uniform
Prozess 24-Jähriger will die AfD-Politikerin lächerlich machen. Der Schuss geht nach hinten los und er wird verurteilt
Aichach Wenig Sympathie empfindet ein 24-Jähriger aus dem Raum Aichach für Alice Weidel, die Vorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD). Deshalb wollte er sie mit einem Foto von ihr, das er per WhatsApp an eine Gruppe von Kommilitonen verschickte, lächerlich machen. Dabei übersah er allerdings ein paar wichtige Details. Gestern saß der Jurastudent deshalb wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Aichach. Gegen einen Strafbefehl über 1200 Euro (40 Tagessätze á 30 Euro) hatte er Einspruch eingelegt.
Vor Gericht machte der 24-Jährige einen ziemlich geknickten Eindruck. „Es tut mir leid“, wiederholte er mehrmals und betonte, dass es ihm nie darum gegangen sei, etwas Nationalsozialistisches zu verbreiten. Auf dem Foto ist die AfD-Politikerin Weidel in einer SS-Uniform abgebildet und trägt eine Schirmmütze mit SS-Totenkopf. Bei dem Totenkopf handelt es sich um ein verbotenes Kennzeichen der ehemaligen nationalsozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands.
Auf das Foto war der Angeklagte gestoßen, als er im Internet den Namen der Politikerin und das Stichwort Foto eingab. Den Totenkopf habe er nicht erkannt, sagte der 24-Jährige aus. „Ich bin klar gegen die Frau“, betonte er. Mit dem Foto habe er sie und die politisch rechte Seite lächerlich machen wollen.
Das Foto hatte der Jurastudent an seine vier Kommilitonen in der WhatsApp-Gruppe geschickt. Hier hatte es die Kriminalpolizei entdeckt, als sie gegen einen der vier wegen Volksverhetzung ermittelte und dabei auch dessen Mobiltelefon sicherstellte. Der Kommilitone wird sich im kommenden Jahr unter anderem wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten müssen.
Von dem Angeklagten fand die Kripo lediglich das Foto der AfDPolitikerin im Chatverlauf. Sonst sei es bei den Texten viel um das Studium und allgemeine Themen gegangen, sagte der Kripobeamte aus.
Verteidiger Michael Menzel wies darauf hin, dass eine Verurteilung dem angehenden Juristen schaden könnte. Seine Anregung, das Verfahren unter Auflagen einzustellen, verursachte Richter Walter Hell „Bauchweh“. Mit Blick auf die finanziellen Verhältnisse des 24-Jährigen erklärte er sich jedoch einverstanden, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe des Tagesgeldes zu beschränken.
Staatsanwältin Katharina Stoll plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen á 15 Euro (600 Euro). Das Geständnis des Angeklagten sowie seine Entschuldigung wertete sie zugunsten des Angeklagten. Wie vorher schon der Richter fand Stoll jedoch, dass ein Jurastudent eine gewisse Sensibilität an den Tag legen müsse.
Richter Hell verurteilte den 24-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro (40 Tagessätze zu je 20 Euro). Er rechnete dem Angeklagten hoch an, dass er sich einsichtig gezeigt hatte. Außerdem hatte er vor Gericht einen guten Eindruck gemacht. Hell glaubte dem 24-Jährigen auch seine Beteuerung, dass „ich so etwas nicht mehr mache“. Verteidiger Menzel hatte sich für eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro (30 Tagessätze á 15 Euro) ausgesprochen.
Ein Kommilitone steht im kommenden Jahr wegen Volksverhetzung vor Gericht