Aichacher Nachrichten

Jurastuden­t verschickt Foto von Weidel in SS-Uniform

Prozess 24-Jähriger will die AfD-Politikeri­n lächerlich machen. Der Schuss geht nach hinten los und er wird verurteilt

- (drx)

Aichach Wenig Sympathie empfindet ein 24-Jähriger aus dem Raum Aichach für Alice Weidel, die Vorsitzend­e der Alternativ­e für Deutschlan­d (AfD). Deshalb wollte er sie mit einem Foto von ihr, das er per WhatsApp an eine Gruppe von Kommiliton­en verschickt­e, lächerlich machen. Dabei übersah er allerdings ein paar wichtige Details. Gestern saß der Jurastuden­t deshalb wegen Verwendung von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen vor dem Amtsgerich­t Aichach. Gegen einen Strafbefeh­l über 1200 Euro (40 Tagessätze á 30 Euro) hatte er Einspruch eingelegt.

Vor Gericht machte der 24-Jährige einen ziemlich geknickten Eindruck. „Es tut mir leid“, wiederholt­e er mehrmals und betonte, dass es ihm nie darum gegangen sei, etwas Nationalso­zialistisc­hes zu verbreiten. Auf dem Foto ist die AfD-Politikeri­n Weidel in einer SS-Uniform abgebildet und trägt eine Schirmmütz­e mit SS-Totenkopf. Bei dem Totenkopf handelt es sich um ein verbotenes Kennzeiche­n der ehemaligen nationalso­zialistisc­hen Arbeiterpa­rtei Deutschlan­ds.

Auf das Foto war der Angeklagte gestoßen, als er im Internet den Namen der Politikeri­n und das Stichwort Foto eingab. Den Totenkopf habe er nicht erkannt, sagte der 24-Jährige aus. „Ich bin klar gegen die Frau“, betonte er. Mit dem Foto habe er sie und die politisch rechte Seite lächerlich machen wollen.

Das Foto hatte der Jurastuden­t an seine vier Kommiliton­en in der WhatsApp-Gruppe geschickt. Hier hatte es die Kriminalpo­lizei entdeckt, als sie gegen einen der vier wegen Volksverhe­tzung ermittelte und dabei auch dessen Mobiltelef­on sicherstel­lte. Der Kommiliton­e wird sich im kommenden Jahr unter anderem wegen Volksverhe­tzung vor Gericht verantwort­en müssen.

Von dem Angeklagte­n fand die Kripo lediglich das Foto der AfDPolitik­erin im Chatverlau­f. Sonst sei es bei den Texten viel um das Studium und allgemeine Themen gegangen, sagte der Kripobeamt­e aus.

Verteidige­r Michael Menzel wies darauf hin, dass eine Verurteilu­ng dem angehenden Juristen schaden könnte. Seine Anregung, das Verfahren unter Auflagen einzustell­en, verursacht­e Richter Walter Hell „Bauchweh“. Mit Blick auf die finanziell­en Verhältnis­se des 24-Jährigen erklärte er sich jedoch einverstan­den, den Einspruch gegen den Strafbefeh­l auf die Höhe des Tagesgelde­s zu beschränke­n.

Staatsanwä­ltin Katharina Stoll plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätze­n á 15 Euro (600 Euro). Das Geständnis des Angeklagte­n sowie seine Entschuldi­gung wertete sie zugunsten des Angeklagte­n. Wie vorher schon der Richter fand Stoll jedoch, dass ein Jurastuden­t eine gewisse Sensibilit­ät an den Tag legen müsse.

Richter Hell verurteilt­e den 24-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro (40 Tagessätze zu je 20 Euro). Er rechnete dem Angeklagte­n hoch an, dass er sich einsichtig gezeigt hatte. Außerdem hatte er vor Gericht einen guten Eindruck gemacht. Hell glaubte dem 24-Jährigen auch seine Beteuerung, dass „ich so etwas nicht mehr mache“. Verteidige­r Menzel hatte sich für eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro (30 Tagessätze á 15 Euro) ausgesproc­hen.

Ein Kommiliton­e steht im kommenden Jahr wegen Volksverhe­tzung vor Gericht

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