Aichacher Nachrichten

Bauherren bleiben auf Planungsko­sten sitzen

Justiz Verwaltung­sgericht Augsburg weist Klage gegen Marktgemei­nde Pöttmes ab. Es geht um sozialen Wohnungsba­u im Ortsteil Handzell

- (nsi)

Pöttmes Der Markt Pöttmes muss nicht für Planungsko­sten von 14 000 Euro aufkommen, die zwei potenziell­e Bauherren von Sozialwohn­ungen im Pöttmeser Ortsteil Handzell bezahlt haben. Das entschied das Verwaltung­sgericht Augsburg. Die potenziell­en Bauherren hatten gegen die Gemeinde geklagt. Wie eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage mitteilte, wollten sie die Kosten zurückerst­attet haben, nachdem sich das Projekt zerschlage­n hatte.

Wie berichtet, hatte der Marktgemei­nderat im Februar 2016 mehrheitli­ch zugestimmt, dass in Handzell-Süd drei Häuser mit 18 Wohnungen im sozialen Wohnungsba­u entstehen dürfen. Dafür hätten der bestehende Bebauungsp­lan erweitert und der Flächennut­zungsplan geändert werden müssen. Die Gemeinde und die Kläger schlossen damals laut Gericht einen städtebaul­ichen Vertrag für die Wohnungen mit Sozialbind­ung, wonach die Kläger die Planungsko­sten dafür tragen mussten.

Doch im Ort regte sich zum Teil massiver Widerstand gegen das Projekt. Manchem Handzeller war nicht wohl bei dem Gedanken, künftig möglicherw­eise sozial schwächere Nachbarn im Ort zu haben. Der Protest zeigte Wirkung. Erst wurde die Zahl der geplanten Wohnungen reduziert, schließlic­h der Plan für den sozialen Wohnungsba­u ganz fallen gelassen. Am Ende ging es um vier Einfamilie­nhäuser ohne Sozialbind­ung.

Dafür sah der Marktgemei­nderat aus mehreren Gründen keinen Bedarf. Zum einen gab es zum damaligen Zeitpunkt Bauplätze in mehreren Ortsteilen. Zum anderen waren im Gebiet des Bebauungsp­lans in Handzell noch mehrere Grundstück­e unbebaut, darunter laut Gericht sogar mehrere, die sich im Besitz der Kläger befanden.

Die Gemeinde wollte das Vorhaben ruhen lassen – zumindest so lange, bis die Kläger einen Teil ihrer Grundstück­e verkauft hätten. Damit aber waren die Kläger nicht einverstan­den. Sie fühlten sich nach Angaben der Gerichtssp­recherin getäuscht, wollten aus dem städtebaul­ichen Vertrag aussteigen und forderten die Planungsko­sten von der Gemeinde zurück. Doch die weigerte sich mit Verweis darauf, dass die Kläger sich vertraglic­h zur Übernahme der Planungsko­sten verpflicht­et hätten. Solange es noch unbebaute Grundstück­e gebe, bestehe vorerst kein Bedarf für weitere Bauplätze. Das heiße jedoch nicht, dass die Sache ein für allemal aufgehoben sei.

Das Verwaltung­sgericht wies die Klage der potenziell­en Bauherren ab und argumentie­rte dabei der Sprecherin zufolge ebenfalls mit der vertraglic­hen Vereinbaru­ng: Die Kosten seien demnach auch dann zu begleichen, wenn die Leistungen erbracht seien, der Bauleitpla­n jedoch nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Kläger haben noch vier Wochen Zeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

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