In der Neujahrsnacht den „Führer“begrüßt
Justiz Propagandadelikte bringen zwei junge Männer vor das Jugendgericht. Dort fand der Richter deutliche Worte
Ob man sich unüberlegt einen makabren „Spaß“macht, oder ob ernsthaft eine innere Einstellung dahintersteckt, ist letztlich ziemlich egal: Wer zum Beispiel Fotos im Internet verbreitet, die den Hitlergruß zeigen, macht sich in jedem Fall strafbar. Zwei jungen Männern im Alter von 18 und 21 Jahren las jetzt Jugendrichter Bernhard Kugler die Leviten. Die beiden jungen Männer waren in unterschiedlicher Beteiligung der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und eines Verstoßes gegen das Verbot einer Organisation angeklagt.
Auf einer Spiele-Plattform im Internet und über den Nachrichtendienst Whatsapp hatte einer der beiden, so die Staatsanwaltschaft, mit einer Äußerung unter der Gürtellinie das albanische Volk verächtlich gemacht und außerdem das Logo der Terrororganisation Islamischer Staat als Profilbild verwendet. Letzteres ist deshalb strafbar, weil der Bundesinnenminister die Organisation im September 2017 in Deutschland verboten hat. Der andere Angeklagte hatte in der Neujahrsnacht 2017 rechtes Gedankengut wie „Heil dem Führer des neuen Jahres“gepostet und außerdem Fotos von Männern verbreitet, die den verbotenen Hitlergruß zeigten.
Nach dem Hinweis eines Users hatte der Operative Staatsschutz der Kripo beiden jungen Männern einen Besuch abgestattet, die Wohnung durchsucht, Handy und Laptop sichergestellt. Ein Beamter sagte nun im Prozess als Zeuge, man habe dabei keinerlei Hinweise auf eine extremistische Einstellung gefunden. Die Angeklagten selbst äußerten sich zurückhaltend. Der eine erklärte, er wisse selbst nicht, was er sich dabei gedacht habe. Der andere beteuerte, er habe alles „mehr als Spaß gesehen“. Was Richter Kugler zu der Antwort veranlasste, das habe doch „mit Humor wenig zu tun“.
Letztendlich ging das Gericht von einer „jugendtypischen Verfehlung“aus, sprach beide Angeklagte nach dem Jugendrecht schuldig. Sie wurden verwarnt, müssen bei der Organisation „Die Brücke“Gespräche über „die Bedeutung extremistischer Vereinigungen“führen und Geldauflagen von 100 beziehungsweise 600 Euro zahlen. „Sie haben ihre Intelligenz an der Garderobe abgegeben“, sagte Richter Kugler. Handy und Laptop wurden eingezogen. Die jungen Männer nahmen das Urteil sofort an.