Helfen Videoaufnahmen weiter?
Disco Wie die Polizei nach der Gersthofer Messerattacke jetzt ermittelt
Gersthofen Die Polizei arbeitet daran, sich ein Bild von der jüngsten Partynacht in der Gersthofer Diskothek Sound-Factory zu verschaffen. Gegen 2.30 Uhr passierte es: Ein 18-Jähriger stach einem fünf Jahre älteren Gast laut Polizei mit einem Messer in den Bauch. Die Hintergründe sind nach wie vor unklar.
Wie bei schwerwiegenden Delikten üblich, werden alle Beweismittel zusammengetragen. Dazu gehören zum Beispiel Vernehmungen des mutmaßlichen Täters. Das ist im aktuellen Fall ein 18-Jähriger – er wegen gefährlicher Körperverletzung festgenommen und dann dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Augsburg vorgeführt. Gegen Auflagen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
Auch das Opfer wird angehört. Der 23-Jährige war zur Behandlung im Uniklinikum. Der junge Mann habe sich aber nicht in Lebensgefahr befunden, so die Polizei. Die Ermittler werden auch unbeteiligte Gäste der Party befragen. Keine Beobachtungen gemacht haben die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, die an der Tanzfläche standen. Das behauptet Discobetreiber Alfons Weigl. Angeblich sei auch kein Blut zu sehen gewesen sein. Weigl bezweifelt, dass sich der Vorfall so, wie von der Polizei geschildert, zugetragen hat. Vielleicht helfen die Videoaufzeichnungen vom Eingangsbereich der Sound-Factory weiter? Discobetreiber Weigl hat sie der Kripo überlassen. Untersucht wird auch die Tatwaffe? Generell gilt: „Es muss akribisch genau gearbeitet werden“, sagt Sabine Braunmiller vom Polizeipräsidium.
Nach einer Messerstecherei vor knapp zwei Jahren in der Gersthofer Disco fehlte von der Tatwaffe jede Spur: Kripo, Polizei und ein Hundewurde führer durchkämmten den Tanzund Nachtklub. Sie durchwühlten sogar den Müll nach dem Messer, mit dem ein 18-Jähriger drei Männer zum Teil schwer verletzt hatte.
Bei der Party im Juni 2017 hatte es zunächst einen Streit gegeben. Aus der verbalen Auseinandersetzung wurde ein Gerangel, bei dem der 18-Jährige nach eigenen Angaben festgehalten wurde und einen Faustschlag abbekam. Am Ende zog er ein Messer aus der Hosentasche. Ein Geständnis bewahrte den jungen Mann vor einer höheren Haftstrafe. Er wurde zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.