Aichacher Nachrichten

24-Jähriger bricht in Wettbüro ein: Half ihm sein Freund?

Justiz Ein Angeklagte­r räumt die Tat ein, der andere weist die Schuld von sich. Welche Rolle ein Saufkumpan spielt

- VON FABIAN KLUGE

Neuburg Es liest sich wie ein Krimi, was sich im Juli 2018 in Schrobenha­usen abgespielt hat. Ein 24-Jähriger soll das Fenster eines Wettbüros aufgehebel­t haben. Anschließe­nd – so wirft ihm die Staatsanwa­ltschaft vor – soll er rund 4000 Euro gestohlen haben. Auf seiner Flucht haben Zeugen beobachtet, wie er in das Auto eines 29-Jährigen gestiegen ist. Die beiden Männer aus Augsburg mussten sich nun vor dem Neuburger Amtsgerich­t verantwort­en.

Zumindest was den 24-Jährigen betrifft, schien der Fall schnell ge- zu sein: Über seinen Anwalt Jörg Seubert ließ er verlauten, dass er den Einbruch einräumt. Zu drückend war die Beweislast: Denn der junge Mann war nicht nur auf Kameraaufn­ahmen zu sehen, sondern eine Zeugin fand unweit des Tatortes auch eine Sturmhaube. Die DNA darauf stimmte mit der des 24-Jährigen überein.

Da zumindest dieser Teil der Tat geklärt war, ging es darum, inwieweit der 29-Jährige beteiligt war. Der wollte mit dem Einbruch nichts zu tun haben: „Ich war das gesamte Wochenende mit meinem Kumpel unterwegs und war überhaupt nicht in Schrobenha­usen.“Gemeinsam seien sie durch Bars in Augsburg gezogen. Das Problem: Der besagte Kumpel wurde zwar von den Verteidige­rn telefonisc­h geladen, konnte aufgrund der kurzfristi­gen Anfrage aber nicht erscheinen.

Das hielt den 29-Jährigen aber nicht davon ab, weiter jede Schuld von sich zu weisen. Verdächtig war nämlich auch, dass er damals knapp 4000 Euro Bargeld bei sich hatte. Doch auch darauf hatte er vor Gericht eine Antwort parat: „Meine Verlobte hat mir 2500 Euro geliehen für Anwaltskos­ten in einer anderen Sache und der Rest stammte von eiklärt nem Handyverka­uf.“Zumindest den ersten Teil bestätigte seine Verlobte – selbst Juristin – als Zeugin.

Zu Diskussion­en führte die Aussage eines weiteren Zeugen. Er half am Wochenende der Tat in der Augsburger Bar aus, in der der 29-jährige Angeklagte angeblich die ganze Nacht feierte. Tatsächlic­h konnte er sich an den Beschuldig­ten erinnern. In der Verhandlun­g beteuerte der Zeuge, dass es sich um den frühen Samstagmor­gen des 21. Juli gehandelt hat – die Nacht, in der auch der Einbruch stattgefun­den hat. In der Polizeiaus­sage wenige Tage nach der Tat sagte er jedoch, dass er am frühen Sonntagmor­gen mit dem Angeklagte­n geredet habe.

Als der Vorsitzend­e Richter Christian Veh mehrmals nachhakte, wurde der Angeklagte ungehalten: „Sie fragen da fünf-, sechsmal nach. Dabei hat er es doch schon gesagt.“Das ließ der Richter nicht auf sich sitzen: „Wenn Sie der Meinung sind, dass ich unlauter handele, dann können Sie das gerne mit Ihren Anwälten besprechen.“

Da wohl nur der ominöse Saufkumpan des 29-Jährigen Klarheit bringen kann, ist noch kein Urteil gefallen. Die Verhandlun­g wird am 6. März fortgesetz­t.

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