So ist gesetzliche Sterbehilfe in anderen Ländern Europas geregelt
Ärztliche Sterbehilfe - die Tötung auf Verlangen - ist in den meisten Ländern der Welt verboten. Nur in vier Ländern werden Ärzte nach einem entsprechenden Gesetz generell nicht strafrechtlich verfolgt, wenn sie unheilbar Kranken tödliche Medikamente direkt verabreichen. Ein Recht von Patienten auf ärztliche Hilfe beim Sterben gibt es allerdings nirgendwo.
● Niederlande In den Niederlanden trat das weltweit erste Gesetz zur „Euthanasie“2002 in Kraft. Danach wird ein Arzt nicht strafrechtlich verfolgt, wenn er den Sterbewunsch eines Patienten ab 16 Jahren erfüllt, sofern dieser unerträglich leidet und aussichtslos krank ist. ● Belgien Dort verabschiedete das Parlament 2002 eines der liberalsten Sterbehilfe-Gesetze in Europa. Es erlaubt erwachsenen, unheilbar kranken Patienten die Tötung auf Verlangen, wenn Ärzte unerträgliche Leiden bescheinigen. Seit 2014 gilt das Gesetz auch für Minderjährige.
● Luxemburg Als drittes Land in Europa erlaubte Luxemburg die aktive Sterbehilfe 2009. Ein Arzt darf Schwerstkranken auf deren Wunsch helfen, ihr Leben zu beenden. Allerdings müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander feststellen, dass eine Heilung ausgeschlossen ist. Zudem muss der Patient seinen Todeswunsch mehrfach niederschreiben. ● Deutschland Eine zweite Form der aktiven Sterbehilfe ist die ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung. Dabei gibt oder verschreibt ein Arzt die tödlichen Medikamente, die der Patient dann aber selbst einnimmt. In mehreren Ländern ist diese ärztliche Hilfe beim Suizid unter bestimmten Bedingungen nicht strafbar. Dazu gehören Deutschland, aber auch die Schweiz. Allerdings wurde in Deutschland 2015 ausdrücklich die Sterbehilfe auf geschäftsmäßiger Basis verboten. Die passive Sterbehilfe, also der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, ist in zahlreichen Ländern erlaubt beziehungsweise wird geduldet – auch in Deutschland. (dpa)