Worum geht es bei der Strebs?
● Begriff Strebs sind Straßenerschließungsbeiträge. Anwohner müssen 90 Prozent bezahlen, wenn eine Straße erstmals gebaut wird, zum Beispiel in einem neuen Baugebiet. Die Strebs sind nicht zu verwechseln mit den Strabs, den Straßenausbaubeiträgen, die für Ausbaumaßnahmen fällig wurden. Der Bayerische Landtag hat diese rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft.
● Altfälle In vielen Gemeinden gibt es Straßen, die noch nie nach dem jeweils gültigen Stand der Technik gebaut worden sind. Solange das nicht der Fall ist, können die Strebs nicht auf die Anwohner umgelegt werden.
● Gerichtsurteil Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass es Bürgern nicht zumutbar ist, auf unabsehbare Zeit mit Straßenerschließungsbeiträgen rechnen zu müssen.
● Gesetzgeber Deshalb hat der Gesetzgeber 2016 eine Frist eingeführt. Diese tritt zum 1. April 2021 in Kraft und bedeutet: Bürger müssen keine „Strebs“mehr bezahlen, wenn seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße 25 Jahre vergangen sind. Betroffen sind also nicht fertiggestellte Straßen, deren Bau vor 1996 begonnen wurde.
● Aktualität Die „Strebs“für Altfälle sind erst durch die Abschaffung der „Strabs“zum Problem geworden. Denn damit ist klar, dass die Kommunen ab 1. April 2021 von den Anwohnern gar nichts mehr verlangen können. Sonst hätte sie zumindest noch Straßenausbaubeiträge in Rechnung stellen können als Ersatz für die dann nicht mehr möglichen Erschließungsbeiträge. Die Strabs-Sätze wären nur niedriger gewesen. Das erklärt Walter Krenz, Leiter der Verwaltungsgemeinschaft Aindling.
● Folgen Gemeinden müssen nun entscheiden, ob sie die alten Straßen rasch bauen, um vor der Verjährung noch an Geld zu kommen, oder ob sie darauf verzichten. (jca)