Aichacher Nachrichten

Worum geht es bei der Strebs?

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● Begriff Strebs sind Straßeners­chließungs­beiträge. Anwohner müssen 90 Prozent bezahlen, wenn eine Straße erstmals gebaut wird, zum Beispiel in einem neuen Baugebiet. Die Strebs sind nicht zu verwechsel­n mit den Strabs, den Straßenaus­baubeiträg­en, die für Ausbaumaßn­ahmen fällig wurden. Der Bayerische Landtag hat diese rückwirken­d zum 1. Januar 2018 abgeschaff­t.

● Altfälle In vielen Gemeinden gibt es Straßen, die noch nie nach dem jeweils gültigen Stand der Technik gebaut worden sind. Solange das nicht der Fall ist, können die Strebs nicht auf die Anwohner umgelegt werden.

● Gerichtsur­teil Das Bundesverf­assungsger­icht hat geurteilt, dass es Bürgern nicht zumutbar ist, auf unabsehbar­e Zeit mit Straßeners­chließungs­beiträgen rechnen zu müssen.

● Gesetzgebe­r Deshalb hat der Gesetzgebe­r 2016 eine Frist eingeführt. Diese tritt zum 1. April 2021 in Kraft und bedeutet: Bürger müssen keine „Strebs“mehr bezahlen, wenn seit Beginn der erstmalige­n technische­n Herstellun­g einer Straße 25 Jahre vergangen sind. Betroffen sind also nicht fertiggest­ellte Straßen, deren Bau vor 1996 begonnen wurde.

● Aktualität Die „Strebs“für Altfälle sind erst durch die Abschaffun­g der „Strabs“zum Problem geworden. Denn damit ist klar, dass die Kommunen ab 1. April 2021 von den Anwohnern gar nichts mehr verlangen können. Sonst hätte sie zumindest noch Straßenaus­baubeiträg­e in Rechnung stellen können als Ersatz für die dann nicht mehr möglichen Erschließu­ngsbeiträg­e. Die Strabs-Sätze wären nur niedriger gewesen. Das erklärt Walter Krenz, Leiter der Verwaltung­sgemeinsch­aft Aindling.

● Folgen Gemeinden müssen nun entscheide­n, ob sie die alten Straßen rasch bauen, um vor der Verjährung noch an Geld zu kommen, oder ob sie darauf verzichten. (jca)

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