Aichacher Nachrichten

Anspruch auf Wohnung wieder in die Verfassung

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Zum Artikel „Wie viele Sozialwohn­ungen braucht die Stadt?“vom 16. März:

Erst vor Kurzem wurde der Leser der Augsburger Allgemeine­n darüber informiert, dass es in Bayern 2017 insgesamt 15517 Menschen ohne Wohnung gab. Heute nun fragt die AZ, wie viele Sozialwohn­ungen in Augsburg notwendig sind. Allen Politikern und sonstigen Verantwort­lichen für Wohnungsba­u sei ins Gedächtnis gerufen, dass in der Verfassung des Freistaate­s Bayern von 1946 in Artikel 106 verankert war, dass

1. Jeder Bewohner Bayerns Anspruch auf eine angemessen­e Wohnung hat und

2. Die Förderung des Baus billiger Volkswohnu­ngen Aufgabe des Staates und der Gemeinden ist.

Diesen Rechtsansp­ruch zumindest für bestimmte Einkommens­und Bevölkerun­gsgruppen wieder einzuführe­n wäre eine sinnvolle Lösung des Wohnungspr­oblems.

Die Stadt Augsburg könnte damit beginnen und allen Beamten, Polizisten und Angestellt­en des einfachen und mittleren Dienstes sowie Berufsgrup­pen im Sozial-, Gesundheit­sund Pflegedien­st eine angemessen­e (bezahlbare) Wohnung garantiere­n.

Ingo Haase, Augsburg

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