Freund drückt Schlagader ab bis zur Ohnmacht
Prozess 19-Jähriger schlägt und beleidigt seine heutige Ex und droht ihr sogar mit dem Tod. Wie das Jugendgericht Aichach darüber urteilt
Aichach Ziemlich rau konnten die „Spiele“zwischen einem heute 19-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis und seiner früheren Freundin werden. So auch Mitte vergangenen Jahres, als er der Gleichaltrigen so lange die Schlagader am Handgelenk abdrückte, bis sie ohnmächtig wurde. Damit nicht genug. Er schlug sie auf Beine und Oberarme, beleidigte sie und drohte ihr außerdem mit dem Tod, falls sie fremdginge. Das gab er vor dem Jugendgericht am Aichacher Amtsgericht zu. Dort musste er sich wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung verantworten.
Vor Gericht kam die schwierige Lebensgeschichte des 19-Jährigen zur Sprache. Wolfgang Nuspl von der Jugendgerichtshilfe erzählte, dass der Angeklagte als Kind Gewalt in der Familie erlebt und zahlreiche Mobbingerlebnisse an der Schule hatte. Nuspl zur Reaktion des 19-Jährigen auf das Mobbing: „Die Erlebnisse versuchte er, mit körperlichen Auseinandersetzungen zu lösen.“Im Gespräch mit Nuspl habe der Angeklagte erzählt, dass er ein Problem mit Aggressionen habe. Aktuell sei er deswegen daheim rausgeflogen und lebe vorübergehend in einer Notunterkunft.
Der Jugendgerichtshelfer sprach von „guten und schlechten Phasen“des Angeklagten. In den guten erlebte er ihn als sehr kommunikativ, in den anderen Phasen zog der 19-Jährige sich zurück und hielt kaum Kontakt. Das bestätigte Johannes Schubert vom Verein Die Brücke, der ihn sechs Monate lang betreute. Es sei zunächst sehr gut angelaufen und der Angeklagte habe hohe Einsatzbereitschaft gezeigt, so Schubert. Danach, der 19-Jährige hatte gerade eine Woche Dauerarrest wegen Körperverletzung abgesessen, sei die Betreuung nur noch „intervallartig“verlaufen. Das Verhalten des Angeklagten, wenn ihm alles zu viel wird, beschrieb Schubert so: „ Er zieht sich stark zurück und vermeidet den Kontakt.“So reagierte er auch auf die aktuelle Anklage. Danach drückte er seiner damaligen Freundin so lange auf die Schlagader am Handgelenk, bis sie ohnmächtig wurde. Das gab der 19-Jährige auch zu. Das habe er jedoch auf Wunsch der Ex-Freundin gemacht, sagte er aus. Die junge Frau bestätigte das vor Gericht: Sie habe das ausprobieren wollen. Allerdings nur ein Mal. Weitere vier bis fünf Male habe der Angeklagte gegen ihren Willen die Schlagader abgedrückt.
Zu den Schlägen auf Arme und Beine kam es laut dem Angeklagten, als er mit seiner Ex-Freundin „aus Spaß schlägerte“. Weil sie ihn in die Brust gebissen habe, habe er ihr „eine gescheuert“. Deshalb sei es auch zu den Beleidigungen gekommen, sagte er aus. Die Sprachnotiz, bei der er ihr unter anderem mit dem Tod gedroht hatte, gab er ebenfalls zu. „Ich war an dem Tag
Er braucht Unterstützung, um seine Aggressionen in den Griff zu kriegen
betrunken und habe es gemacht, weil ich blöd im Kopf war“, sagte er. Er entschuldigte sich dafür bei seiner Ex-Freundin.
Staatsanwältin Hannah Witzigmann griff in ihrem Plädoyer den Vorschlag von Nuspl und Schubert auf. Die beiden hatten sich für eine neue Betreuungsweisung sowie einen konfrontativen Trainingskurs ausgesprochen. Auch der Angeklagte selbst sah ein, dass er Unterstützung braucht, um seine Aggressionen in den Griff zu bekommen. Witzigmann plädierte zusätzlich für eine Woche Jugendarrest.
Dem schloss sich Jugendrichterin Eva-Maria Grosse an, die den 19-Jährigen wegen Körperverletzung in sieben Fällen, Beleidigung und Bedrohung zu einer Woche Dauerarrest verurteilte. Außerdem verlängerte sie die Betreuungsweisung um sechs Monate. Der 19-Jährige muss außerdem den Trainingskurs machen. Zu dem Angeklagten sagte die Richterin: „Ich sehe Potenzial in Ihnen, aber das müssen Sie sich hart erarbeiten.“Der 19-Jährige nahm das Urteil an.