Aichacher Nachrichten

So kommen E-Scooter in Fahrt

Seit Samstag sind Tretroller mit Elektromot­or im Straßenver­kehr zugelassen. Die Augsburger Polizei kündigt bereits Kontrollen an, die Stadtwerke planen einen Verleih. Und wie sieht es mit der Einstellun­g der Bürger aus?

- VON MICHAEL HÖRMANN

Seit Samstag sind sie in Deutschlan­d zugelassen: E-Scooter. Die kleinen Tretroller mit Elektro-Antrieb fahren maximal 20 Stundenkil­ometer, gedacht sind sie unter anderem, um Bürgern den Weg von der Bushaltest­elle ins Büro oder nach Hause zu erleichter­n. Doch während in München und Berlin bereits E-Scooter ausgeliehe­n werden können, hält sich das Interesse in Augsburg noch in Grenzen.

Bei der Stadt gab es nur vereinzelt­e Anfragen von Anbietern, die sich ein Verleihmod­ell in Augsburg vorstellen könnten, sagt Pressespre­cherin Elisabeth Rosenkranz: „Es war vielleicht eine Handvoll Interessie­rter in den zurücklieg­enden zwei Monaten.“Allerdings planen nach den positiven Erfahrunge­n im Carsharing-Geschäft die Stadtwerke Augsburg den Einstieg in den Verleih von E-Scootern. Unter Zeitsetzen lassen will sich das Unternehme­n aber nicht.

Es gebe erste Überlegung­en, sagt Stadtwerke-Sprecherin Annika Heim: „Wir planen ein E-Scooter Angebot, das als sogenannte LastMile-Lösung den Nahverkehr ergänzt.“Die Roller wären demnach vor allem an Endstation­en von Bus und Tram abgestellt und könnten dort ausgeliehe­n und zurückgege­ben werden. Annika Heim: „Entgegen anderer bekannter Konzepte soll von unserer Seite keinesfall­s die Innenstadt mit Scootern überflutet werden.“In Verbindung mit dem Nahverkehr verfolgen die Stadtwerke eher einen nachhaltig­en Ansatz.

Noch haben die Stadtwerke offiziell keine E-Scooter im Einsatz. Es gibt ein Gefährt, das derzeit getestet werde. Darüber hinaus laufen Gespräche mit Hersteller­n, heißt es. Bei den Tarifen könnten sich die Stadtwerke ein Kombi-Angebot mit den vorhanden ÖPNV-Abonnement­s vorstellen. Beim Carsharing haben die Stadtwerke gute Erfahrunge­n gemacht: Mehr als 4000 Nutzer sind derzeit registrier­t, der Trend geht nach oben. Weil es immer mehr Kunden gibt, kommen immer mehr Autos zum Einsatz.

Ob sich bei E-Scootern dieselbe Entwicklun­g abzeichnet, bleibt abzuwarten. Nach einer Umfrage, die die Deutsche Presse-Agentur in Auftrag gegeben hat, stehen viele Verbrauche­r den Gefährten eher skeptisch gegenüber. Die Zulassung auf Radwegen halten sie für gefährlich, über 70 Prozent der Befragten gaben an, sich weder einen E-Scooter anschaffen noch jemals ein solches Gefährt ausleihen zu wollen.

Wer sich dennoch einen E-Scooter kaufen möchte, muss Auflagen erfüllen. Wer sich einen der Tretroller kauft, muss mit Ausgaben von rund 1000 Euro rechnen. Günstiger wird es, wenn das Verkehrsmi­ttel gemietet wird. Doch Zahlenverg­leidruck che fallen generell schwer. Eine Anmeldung des Fahrzeugs bei einer Zulassungs­stelle ist nicht nötig, jedoch sind E-Tretroller versicheru­ngspflicht­ig. Sie sollen laut Vorschrift ein kleines Versicheru­ngskennzei­chen tragen. E-Scooter müssen Licht haben und dürfen maximal 20 Stundenkil­ometer schnell sein. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nur auf Radwegen fahren – oder auf der Straße, wenn es keinen Radstreife­n gibt. Gehwege sind tabu.

Damit sich Fahrer in Augsburg an Verkehrsre­geln halten, wird kontrollie­rt. Städtische­r Ordnungsdi­enst und Polizei werden ein Auge darauf werfen, kündigt Michael Jakob, Sprecher des Polizeiprä­sidiums, offensiv an: „Es handelt sich um ein Fortbewegu­ngsmittel, bei dem wir in unserem Kontrollve­rhalten keinen Unterschie­d zu Fahrrädern oder Kraftfahrz­eugen machen.“Die Polizei werde „durchaus proaktiv und regelmäßig Kontrollen durchführe­n“. Diese Kontrollen betreffen unter anderem die Überwachun­g der Versicheru­ngspflicht und Ausrüstung wie die Beleuchtun­g. Wer verbotener­weise den Gehweg nutzt, wird zur Kasse gebeten.

Das Strafmaß steht fest: 70 Euro kostet es, wenn man einen E-Scooter ohne Betriebser­laubnis fährt und in eine Polizeikon­trolle tappt. Fahren ohne Versicheru­ngsaufkleb­er soll 40 Euro kosten, ein Verstoß gegen die Beleuchtun­gsvorschri­ften 20 Euro. Wer auf nicht zulässigen Verkehrsfl­ächen unterwegs ist oder nebeneinan­der fährt, muss 15 Euro zahlen – mit Behinderun­g eines anderen Verkehrste­ilnehmers 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschä­digung 30 Euro. Polizeispr­echer Jakob sagt: „Insofern können wir schon sagen, dass wir nicht nur bei der Aufnahme von Verkehrsun­fällen ein Auge auf E-Scooter richten.“

 ?? Foto: Christoph Soeder, dpa ?? Eine junge Frau fährt in Berlin mit einem E-Scooter durch die Gegend. Seit Samstag sind die Elektrorol­ler in Deutschlan­d zugelassen, in der Bundeshaup­tstadt gibt es bereits Firmen, die diese Gefährte verleihen. In Augsburg dagegen halten sich die Anfragen bislang in Grenzen. Dafür überlegen die Stadtwerke, ob sie ins Geschäft einsteigen sollen.
Foto: Christoph Soeder, dpa Eine junge Frau fährt in Berlin mit einem E-Scooter durch die Gegend. Seit Samstag sind die Elektrorol­ler in Deutschlan­d zugelassen, in der Bundeshaup­tstadt gibt es bereits Firmen, die diese Gefährte verleihen. In Augsburg dagegen halten sich die Anfragen bislang in Grenzen. Dafür überlegen die Stadtwerke, ob sie ins Geschäft einsteigen sollen.

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