Kreis muss Ärzten 140 000 Euro zahlen
Zwei Mediziner aus Augsburg klagen auf Schadenersatz, als die Kliniken an der Paar fristlos die Kooperationsverträge mit ihnen kündigen. Oberlandesgericht weist die Berufung ab
Aichach-Friedberg/München Der Landkreis Aichach-Friedberg muss zwei Ärzten endgültig rund 140 000 Euro Schadenersatz bezahlen. Er hatte im Jahr 2015 als Betreiber der Kliniken an der Paar die langjährigen Kooperationsverträge mit den beiden in Augsburg niedergelassenen Medizinern mit sofortiger Wirkung gekündigt.
Das Landgericht Augsburg hatte der Klage der beiden Ärzte im Herbst vergangenen Jahres stattgegeben (wir berichteten). Dagegen legte der Landkreis Berufung ein. Sie wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) München zurückgewiesen. Wie eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage mitteilte, hatte der Landkreis danach noch die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Wie das Landgericht Augsburg auf Nachfrage mitteilte, machte er davon nicht Gebrauch. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Wie die Anwaltskanzlei Hartmannsgruber/Gemke/Argyrakis aus München nach dem Urteil des Landgerichts Augsburg mitgeteilt hatte, ermöglichte die ursprüngliche Vereinbarung es den Medizinern, Patienten am Friedberger Krankenhaus zu operieren. Das Krankenhaus rechnete die stationären Aufenthalte der Patienten mit den Krankenkassen ab und zahlte den Ärzten einen pauschalen Anteil für ihre operativen Leistungen aus. Die Kliniken befürchteten, dass die Kooperation gegen ein Antikorruptionsgesetz verstoßen könnte, das der Bundesrat letztlich 2016 verabschiedete. Sie kündigten die Verträge daher fristlos.
Das Landgericht Augsburg erkannte in dem Gesetz jedoch keinen Grund für die sofortige Kündigung. Der 27. Zivilsenat des OLG sah dieses Urteil der Sprecherin zufolge „in vollem Umfang als zutreffend“an. Wie ein Sprecher des Landgerichts Augsburg nach der Entscheidung in erster Instanz im Herbst 2018 erklärt hatte, ging es bei der Klage um den Schaden der Ärzte, der sich daraus ergab, dass sie nach Kündigung ihrer Kooperationsverträge nur noch wie Belegärzte ihre durchgeführten OPs abrechnen konnten. Das war zum Teil deutlich weniger, als ihnen nach den Kooperationsverträgen zugestanden hätte.
Die beiden Mediziner waren dem Sprecher zufolge hauptsächlich in ihrer eigenen Praxis in Augsburg tätig. Weil sie dort allerdings nicht alle Behandlungen vornehmen konnten, verwiesen sie Patienten, die von ihnen operiert werden wollten, an die Klinik weiter, um sie dort zu operieren.
Gericht sah keinen Grund für sofortige Kündigung