Eine Frau kämpft gegen ein Internetportal
Justiz Renate Holland betreibt Fitnessstudios und wehrt sich gegen negative Bewertungen
Augsburg Seit fünf Jahren kämpft Renate Holland gegen Yelp, eine Bewertungsplattform im Internet. Nun scheint ein Ende des Streits nahe. Denn bald wird der Bundesgerichtshof entscheiden, wer recht hat: die Fitnessstudio-Betreiberin Holland, oder der Internetkonzern Yelp. Doch worum geht es genau?
Die Sache ist verzwickt. Einfach gesagt, geht es darum, wie sich entscheidet, welche Durchschnittsbewertung ein Unternehmen auf Yelp bekommt. Im Fall von Renate Holland sieht das so aus: Holland betreibt mehrere Fitnessstudios im Großraum München. Der Ärger begann, als eines der Fitnessstudios eine schlechte Durchschnittsnote erhielt. Nur 2,5 Sterne wurden angezeigt. Denn in die Gesamtnote flossen nur neun der insgesamt über 80 Bewertungen ein. Und während die meisten Bewertungen positiv waren, hatten ausgerechnet die berücksichtigten Wertungen wenige Sterne. Also war auch die Gesamtnote schlecht. Warum Yelp das so handhabt? Richtig verstehen kann das Holland nicht.
Das Unternehmen sagt, dahinter steckt ein Algorithmus – ein Computer-Programm –, das bestimmt, welche Bewertungen in die Gesamtnote einfließen. Damit will das Unternehmen sicherstellen, dass nur echte Bewertungen und keine gefälschten gewertet werden. Anhaltspunkte für den Algorithmus sind etwa die Zahl der Bewertungen, die ein Nutzer schon geschrieben hat oder die Anzahl der Menschen, mit denen er auf Yelp vernetzt ist. Wie genau die Gesamtbewertung berechnet wird, gibt das Unternehmen aber nicht preis.
Gefälschte Bewertungen sind tatsächlich ein großes Problem. Viele Kunden vertrauen auf das, was auf Plattformen wie Yelp, Tripadvisor, Jameda oder bei Google steht. Sind diese Urteile aber eingekauft oder wurden aus Gefälligkeit hinterlassen, bieten sie Verbrauchern wenig Orientierung. Was auch den Bewertungsplattformen selbst schadet.
Kleine Unternehmen – Friseure, Kosmetikstudios, Fitnessstudios oder Restaurants – stünden ungerechten Nutzer-Urteilen völlig wehrlos gegenüber, sagt Holland. Auf sie zu reagieren, mit dem Kunden zu kommunizieren oder sich zu erklären, mache Yelp ihr schwer. „Der Kommentar steht dann da und bleibt“, sagt Holland. „Jeder strengt sich an, gibt sein Bestes. Aber man kann es nun mal nicht allen recht machen.“
Deshalb hofft sie nun darauf, dass der BGH bald entscheidet. Am Dienstag war es noch nicht so weit. „Mir wäre es wichtig, dass eine Entscheidung fällt, die für kleine Firmen hilfreich ist“, sagt sie.
Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Yelp untersagt, die Fitnessstudios auf diese Weise zu bewerten, und der Betreiberin Schadenersatz zugesprochen.