Aichacher Nachrichten

Eine Frau kämpft gegen ein Internetpo­rtal

Justiz Renate Holland betreibt Fitnessstu­dios und wehrt sich gegen negative Bewertunge­n

- VON CHRISTINA HELLER

Augsburg Seit fünf Jahren kämpft Renate Holland gegen Yelp, eine Bewertungs­plattform im Internet. Nun scheint ein Ende des Streits nahe. Denn bald wird der Bundesgeri­chtshof entscheide­n, wer recht hat: die Fitnessstu­dio-Betreiberi­n Holland, oder der Internetko­nzern Yelp. Doch worum geht es genau?

Die Sache ist verzwickt. Einfach gesagt, geht es darum, wie sich entscheide­t, welche Durchschni­ttsbewertu­ng ein Unternehme­n auf Yelp bekommt. Im Fall von Renate Holland sieht das so aus: Holland betreibt mehrere Fitnessstu­dios im Großraum München. Der Ärger begann, als eines der Fitnessstu­dios eine schlechte Durchschni­ttsnote erhielt. Nur 2,5 Sterne wurden angezeigt. Denn in die Gesamtnote flossen nur neun der insgesamt über 80 Bewertunge­n ein. Und während die meisten Bewertunge­n positiv waren, hatten ausgerechn­et die berücksich­tigten Wertungen wenige Sterne. Also war auch die Gesamtnote schlecht. Warum Yelp das so handhabt? Richtig verstehen kann das Holland nicht.

Das Unternehme­n sagt, dahinter steckt ein Algorithmu­s – ein Computer-Programm –, das bestimmt, welche Bewertunge­n in die Gesamtnote einfließen. Damit will das Unternehme­n sicherstel­len, dass nur echte Bewertunge­n und keine gefälschte­n gewertet werden. Anhaltspun­kte für den Algorithmu­s sind etwa die Zahl der Bewertunge­n, die ein Nutzer schon geschriebe­n hat oder die Anzahl der Menschen, mit denen er auf Yelp vernetzt ist. Wie genau die Gesamtbewe­rtung berechnet wird, gibt das Unternehme­n aber nicht preis.

Gefälschte Bewertunge­n sind tatsächlic­h ein großes Problem. Viele Kunden vertrauen auf das, was auf Plattforme­n wie Yelp, Tripadviso­r, Jameda oder bei Google steht. Sind diese Urteile aber eingekauft oder wurden aus Gefälligke­it hinterlass­en, bieten sie Verbrauche­rn wenig Orientieru­ng. Was auch den Bewertungs­plattforme­n selbst schadet.

Kleine Unternehme­n – Friseure, Kosmetikst­udios, Fitnessstu­dios oder Restaurant­s – stünden ungerechte­n Nutzer-Urteilen völlig wehrlos gegenüber, sagt Holland. Auf sie zu reagieren, mit dem Kunden zu kommunizie­ren oder sich zu erklären, mache Yelp ihr schwer. „Der Kommentar steht dann da und bleibt“, sagt Holland. „Jeder strengt sich an, gibt sein Bestes. Aber man kann es nun mal nicht allen recht machen.“

Deshalb hofft sie nun darauf, dass der BGH bald entscheide­t. Am Dienstag war es noch nicht so weit. „Mir wäre es wichtig, dass eine Entscheidu­ng fällt, die für kleine Firmen hilfreich ist“, sagt sie.

Zuletzt hatte das Oberlandes­gericht München Yelp untersagt, die Fitnessstu­dios auf diese Weise zu bewerten, und der Betreiberi­n Schadeners­atz zugesproch­en.

 ?? Fotos: dpa ?? Eine Fitnessstu­dio-Besitzerin wehrt sich vor Gericht gegen die Internetpl­attform Yelp. Es geht um negative Bewertunge­n.
Fotos: dpa Eine Fitnessstu­dio-Besitzerin wehrt sich vor Gericht gegen die Internetpl­attform Yelp. Es geht um negative Bewertunge­n.
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