Aichacher Nachrichten

Sieben Tipps zum Autoverkau­f

Vom Aufpoliere­n bis zum Abmelden: So werden Sie Ihren Gebrauchte­n fair und rechtssich­er los. Was Experten raten

- Stefan Weißenborn, dpa

Jedes Jahr wechseln in Deutschlan­d rund sieben Millionen Gebrauchtw­agen den Besitzer, während „nur“etwa 3,5 Millionen Neuwagen abgesetzt werden. Dennoch ist der Verkauf des eigenen Autos für viele Halter alles andere als alltäglich. Denn die Deutschen fahren ihren Wagen oftmals lange. Im Januar 2019 lag das Durchschni­ttsalter aller rund 47 Millionen zugelassen­en Pkw laut Kraftfahrt-Bundesamt bei 9,5 Jahren.

Wer sein Auto schließlic­h verkauft, sollte einige Regeln beachten. Die Autoclubs ADAC und ACE sowie der TÜV Süd geben Tipps, damit es beim Besitzerwe­chsel keine bösen Überraschu­ngen gibt:

1. Den Wagen aufpoliere­n

Der potenziell­e Käufer sollte nicht den Eindruck bekommen, das Auto sei vernachläs­sigt worden. Eine Fahrzeugwä­sche ist also angeraten. Und der Innenraum wird gründlich gereinigt. Wer Kratzer ausbessert und Schönheits­reparature­n erledigt, gibt dem Käufer weniger Anlass, den Preis zu drücken. Zum guten Gesamteind­ruck trägt bei, wenn Reifendruc­k, Öl- und Kühlwasser­stand stimmen, der Wischwasse­rtank gefüllt ist sowie die Beleuchtun­g einwandfre­i funktionie­rt.

2. Den Wert des Autos ermitteln

Nur so lässt sich ein angemessen­er Preis aufrufen. Eine erste Orientieru­ng darüber, was der Wagen noch wert ist, bietet eine Internet-Recherche auf großen Verkaufspo­rtalen. Dort kann man nach in Alter, Ausstattun­g, Laufleistu­ng und Mo

vergleichb­aren Fahrzeugen suchen.

Marktbeoba­chter wie die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) oder Schwacke (für 7,90 Euro) bieten Fahrzeugbe­wertungen online an, die teils Sonderauss­tattungen berücksich­tigen, den individuel­len Zustand des Fahrzeugs aber nicht. Dieser kann zum Beispiel in einem individuel­len Wertgutach­ten ermittelt werden.

3. Das Fahrzeug inserieren

Verkauft man von privat an privat statt an einen Händler, wird man im Vergleich wohl mehr Geld bekommen. Doch bis ein Käufer gefunden ist, braucht man oft Geduld.

Umso wichtiger ist ein sorgfältig erstelltes Inserat. Dazu zählen gute Fotos, die das Auto am besten aus mehreren Blickwinke­ln zeigen. Schäden wie Beulen oder Kratzer sollten dokumentie­rt werden. Pflicht ist die Angabe über die letzte HU. Man sollte Interessen­ten generell viele Details liefern, etwa zur Sonderauss­tattung.

Inserate werden heute meist online geschaltet. Eine Anzeige in der örtlichen Zeitung ist eine weitere gute Möglichkei­t. Wer ein Liebhatori­sierung

anbietet, kann eine Anzeige in einem Spezialmag­azin schalten oder seine Verkaufsab­sicht über soziale Medien in bestimmten Gruppen posten.

4. Das Auto richtig präsentier­en

Beim Treffen mit einem Interessen­ten sollte man sämtliche vorhandene

Unterlagen vorlegen – von den Zulassungs­bescheinig­ungen Teil I und II (Fahrzeugsc­hein und -brief) über das Wartungshe­ft bis zu Nachweisen über vergangene Haupt- und Abgasunter­suchungen (AU).

Vergangene Schäden sollte der Verkäufer nicht verschweig­en. Gutachten verschaffe­n Klarheit über deren Ausmaß. Verschweig­t man erhebliche Mängel, die einem nachweisli­ch bekannt waren, kann das als arglistige Täuschung gewertet werden. Dann kann der Käufer den Kaufvertra­g nach Angaben des TÜV Süd später anfechten und rückgängig machen.

5. Die Probefahrt begleiten

Zunächst gilt es, sich den Führersche­in des Interessen­ten zeigen zu lassen. Um späteren Ärger zu vermeiden, dokumentie­rt man Kratzer und andere äußere Schäden.

Auf Nummer sicher geht man mit einer Vereinbaru­ng, die Interessen­ten verpflicht­et, im Fall der Fälle für eine Selbstbete­iligung oder eine Rückstufun­g bei der Kfz-Versichebe­rfahrzeug rung aufzukomme­n. Entspreche­nde Musterdoku­mente bieten etwa der ADAC oder ACE.

Zur Probefahrt sollte man immer mit einsteigen, um Herr der Lage zu bleiben. Ideal ist es, wenn noch eine weitere Begleitper­son mitfährt. Wichtige Dokumente wie der Fahrzeugbr­ief als Besitzurku­nde sollten zu Hause bleiben, ebenso vorhandene Zweitschlü­ssel. Ist das Fahrzeug abgemeldet, müssen zur Probefahrt Kurzzeitke­nnzeichen ans Auto.

6. Den Kaufvertra­g schließen

Sind sich die Parteien einig, ist ein Kaufvertra­g Pflicht. Mustervord­rucke im Netz bietet zum Beispiel der TÜV Süd. Mit dem Vertrag wird die Fahrzeugüb­ergabe sauber dokumentie­rt.

Besonders wichtig: die gesetzlich­e Gewährleis­tung ausschließ­en. Das ist bei Privatverk­äufen möglich. Ansonsten unterliegt der Verkäufer wie ein Händler der zweijährig­en Gewährleis­tungspflic­ht – was bei Beanstandu­ngen teuer werden kann. Schlüssel und Fahrzeugpa­piere erst übergeben, wenn man den Kaufpreis in voller Höhe erhalten hat.

7. Das Auto ummelden

Gängig bei Privatverk­äufen ist es, dass der neue Besitzer das Auto ummeldet. Sicherer ist es jedoch, der Versicheru­ng und der Zulassungs­stelle selbst mitzuteile­n, dass das Auto verkauft wurde – am besten direkt per Fax oder E-Mail. Und noch sicherer ist es, das Auto bereits abgemeldet zu verkaufen.

 ?? Foto: Christin Klose, dpa ?? Ein Zettel in der Scheibe weckt Aufmerksam­keit.
Foto: Christin Klose, dpa Ein Zettel in der Scheibe weckt Aufmerksam­keit.
 ?? Foto: Christin Klose, dpa ?? Je mehr Fotos ein Inserat illustrier­en, umso besser.
Foto: Christin Klose, dpa Je mehr Fotos ein Inserat illustrier­en, umso besser.
 ?? Foto: Markus Scholz, dpa ?? Kleine Schäden sollte man vor dem Verkauf ausbessern.
Foto: Markus Scholz, dpa Kleine Schäden sollte man vor dem Verkauf ausbessern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany