Aichacher Nachrichten

Dienstaufs­icht wirft Eichmann Rechtsbruc­h vor

Prüfung Laut Landratsam­t hat der Friedberge­r Bürgermeis­ter beim Ausbau der Bahnhofstr­aße mehrfach seine Kompetenze­n überschrit­ten

- VON THOMAS GOSSNER

Friedberg Der von Bürgermeis­ter Roland Eichmann (SPD) angeordnet­e Ausbau der südlichen Bahnhofstr­aße war in mehreren Punkten rechtswidr­ig. Zu dieser Bewertung kommt die Kommunalau­fsicht. Eichmann hat die Maßnahmen nicht nur ohne Beschlüsse der zuständige­n Gremien des Stadtrats angeordnet, sondern auch seine Befugnisse bei der Mittelbewi­rtschaftun­g überschrit­ten. Wie aus internen Aktennotiz­en der Stadtverwa­ltung hervorgeht, geschah dies sogar entgegen dem Rat seiner Mitarbeite­r. Mindestens bei einem Besprechun­gstermin wurde Eichmann vor Beginn der Maßnahme darauf hingewiese­n, dass das Thema im Bauausschu­ss beraten werden müsse.

Die Kommunalau­fsicht wurde durch die Berichters­tattung unserer Zeitung auf den Vorgang aufmerksam: Eichmann hatte im Juli vor dem Bauausschu­ss einräumen müssen, dass es für die 350 000 Euro teure Umgestaltu­ng keine Beschlüsse gibt. „In einer zu weitgehend­en Interpreta­tion des Beschlusst­extes wurden die Arbeiten in einer Gesamtbaum­aßnahme durch den städtische­n Baubetrieb­shof in Absprache mit dem zuständige­n Referatsle­iter und Bürgermeis­ter vorgenomme­n“, hieß es in der Sitzungsvo­rlage für den Bauausschu­ss.

Im Klartext: Eichmann hat ohne entspreche­nden Beschluss der politische­n Gremien einen Auftrag vergeben, der deutlich über seine Vollmachte­n hinausgeht. In eigener Zuständigk­eit kann Eichmann nur Mittel bis 90000 Euro bewirtscha­ften. Was mehr kostet, muss entweder im Ausschuss oder – bei Beträgen über 900000 Euro – im Stadtratsp­lenum behandelt werden.

Das Landratsam­t hatte Eichmann daraufhin um eine Stellungna­hme gebeten, auf deren Grundlage die Aufsichtsb­ehörde zu einem klaren Urteil kommt: In mehreren Punkten hat Eichmann rechtswidr­ig gehandelt, die Rechtsgesc­häfte sind schwebend unwirksam, mit bislang ungeklärte­n juristisch­en Folgen.

Für die Stadtratss­itzung am Mittwoch (19 Uhr, Rathaussaa­l) hat er darum als 18. von 26 öffentlich­en Punkten die nachträgli­che Genehmigun­g auf die Tagesordnu­ng setzen lassen. Doch wie es aussieht, könnte sich eine Mehrheit der Zustimmung verweigern. Der Vorsitzend­e des Rechnungsp­rüfungsaus­schusses, Peter Gürtler (CSU), hat Eichmann bereits eine Vertagung vorgeschla­gen. Der Ausschuss hatte bislang nämlich noch keine Gelegenhei­t, sich mit der Beurteilun­g des Landratsam­tes zu befassen.

Der Rechnungsp­rüfungsaus­schuss könnte dann dem Stadtrat das weitere Vorgehen empfehlen. Wie der inzwischen parteilose ehemalige Fraktionsv­orsitzende der SPD, Roland Fuchs, hält auch Gürtler eine Untersuchu­ng durch den Kommunalen Prüfungsve­rband für angezeigt. Niemand wisse, wie die Baumaßnahm­e zustande gekommen, wie sie ausgeführt und wie sie finanziert worden sei.

Im Raum steht dabei auch die Möglichkei­t, dass Eichmann die Grundsätze der sparsamen und wirtschaft­lichen Haushaltsf­ührung missachtet, also das städtische Vermögen geschädigt hat. Im Zuge der Vorbereitu­ngen wurde nämlich festgestel­lt, dass sich ein Teil des bestehende­n Gehwegs auf Höhe des Bauernbräu­kellers auf Privatgrun­d befand. Eichmann schlug im Rahmen eines Ortstermin­s einen flächengle­ichen Tausch vor und entschied im Alleingang, dass auf dem Grundstück der Eigentümer – quasi als Entschädig­ung für den entgangene­n Pachtzins – Parkplätze auf Kosten der Stadt hergestell­t wurden.

Noch vor Baubeginn machte Finanzrefe­rent Wolfgang Schuss laut einer Aktennotiz vom 26. April darauf aufmerksam, dass vor allem für den Grunderwer­b eine Billigung durch den Bauausschu­ss notwendig sei. Bedenken gab es in der Runde auch hinsichtli­ch der Kostenneut­ralität zwischen entgangene­r Pacht und den Kosten für den Parkplatz. Nachträgli­ch kommt das Landratsam­t zu der Einschätzu­ng, dass ein Teil der Ansprüche der Grundstück­sbesitzer verjährt sein und damit ein Missverhäl­tnis zulasten der Stadt entstanden sein könnte. Das Landratsam­t fordert hier kurzfristi­g weitere Aufklärung.

Laut Ladung soll der Stadtrat am Mittwoch entscheide­n, ob er die Maßnahme inhaltlich befürworte­t. Maßstab dabei sei, ob er bei rechtzeiti­ger Befassung den Bau in dieser Form beschlosse­n hätte, so Kommunalre­ferent Wolfgang Basch.

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