Dienstaufsicht wirft Eichmann Rechtsbruch vor
Prüfung Laut Landratsamt hat der Friedberger Bürgermeister beim Ausbau der Bahnhofstraße mehrfach seine Kompetenzen überschritten
Friedberg Der von Bürgermeister Roland Eichmann (SPD) angeordnete Ausbau der südlichen Bahnhofstraße war in mehreren Punkten rechtswidrig. Zu dieser Bewertung kommt die Kommunalaufsicht. Eichmann hat die Maßnahmen nicht nur ohne Beschlüsse der zuständigen Gremien des Stadtrats angeordnet, sondern auch seine Befugnisse bei der Mittelbewirtschaftung überschritten. Wie aus internen Aktennotizen der Stadtverwaltung hervorgeht, geschah dies sogar entgegen dem Rat seiner Mitarbeiter. Mindestens bei einem Besprechungstermin wurde Eichmann vor Beginn der Maßnahme darauf hingewiesen, dass das Thema im Bauausschuss beraten werden müsse.
Die Kommunalaufsicht wurde durch die Berichterstattung unserer Zeitung auf den Vorgang aufmerksam: Eichmann hatte im Juli vor dem Bauausschuss einräumen müssen, dass es für die 350 000 Euro teure Umgestaltung keine Beschlüsse gibt. „In einer zu weitgehenden Interpretation des Beschlusstextes wurden die Arbeiten in einer Gesamtbaumaßnahme durch den städtischen Baubetriebshof in Absprache mit dem zuständigen Referatsleiter und Bürgermeister vorgenommen“, hieß es in der Sitzungsvorlage für den Bauausschuss.
Im Klartext: Eichmann hat ohne entsprechenden Beschluss der politischen Gremien einen Auftrag vergeben, der deutlich über seine Vollmachten hinausgeht. In eigener Zuständigkeit kann Eichmann nur Mittel bis 90000 Euro bewirtschaften. Was mehr kostet, muss entweder im Ausschuss oder – bei Beträgen über 900000 Euro – im Stadtratsplenum behandelt werden.
Das Landratsamt hatte Eichmann daraufhin um eine Stellungnahme gebeten, auf deren Grundlage die Aufsichtsbehörde zu einem klaren Urteil kommt: In mehreren Punkten hat Eichmann rechtswidrig gehandelt, die Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam, mit bislang ungeklärten juristischen Folgen.
Für die Stadtratssitzung am Mittwoch (19 Uhr, Rathaussaal) hat er darum als 18. von 26 öffentlichen Punkten die nachträgliche Genehmigung auf die Tagesordnung setzen lassen. Doch wie es aussieht, könnte sich eine Mehrheit der Zustimmung verweigern. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Peter Gürtler (CSU), hat Eichmann bereits eine Vertagung vorgeschlagen. Der Ausschuss hatte bislang nämlich noch keine Gelegenheit, sich mit der Beurteilung des Landratsamtes zu befassen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss könnte dann dem Stadtrat das weitere Vorgehen empfehlen. Wie der inzwischen parteilose ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD, Roland Fuchs, hält auch Gürtler eine Untersuchung durch den Kommunalen Prüfungsverband für angezeigt. Niemand wisse, wie die Baumaßnahme zustande gekommen, wie sie ausgeführt und wie sie finanziert worden sei.
Im Raum steht dabei auch die Möglichkeit, dass Eichmann die Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung missachtet, also das städtische Vermögen geschädigt hat. Im Zuge der Vorbereitungen wurde nämlich festgestellt, dass sich ein Teil des bestehenden Gehwegs auf Höhe des Bauernbräukellers auf Privatgrund befand. Eichmann schlug im Rahmen eines Ortstermins einen flächengleichen Tausch vor und entschied im Alleingang, dass auf dem Grundstück der Eigentümer – quasi als Entschädigung für den entgangenen Pachtzins – Parkplätze auf Kosten der Stadt hergestellt wurden.
Noch vor Baubeginn machte Finanzreferent Wolfgang Schuss laut einer Aktennotiz vom 26. April darauf aufmerksam, dass vor allem für den Grunderwerb eine Billigung durch den Bauausschuss notwendig sei. Bedenken gab es in der Runde auch hinsichtlich der Kostenneutralität zwischen entgangener Pacht und den Kosten für den Parkplatz. Nachträglich kommt das Landratsamt zu der Einschätzung, dass ein Teil der Ansprüche der Grundstücksbesitzer verjährt sein und damit ein Missverhältnis zulasten der Stadt entstanden sein könnte. Das Landratsamt fordert hier kurzfristig weitere Aufklärung.
Laut Ladung soll der Stadtrat am Mittwoch entscheiden, ob er die Maßnahme inhaltlich befürwortet. Maßstab dabei sei, ob er bei rechtzeitiger Befassung den Bau in dieser Form beschlossen hätte, so Kommunalreferent Wolfgang Basch.