Bei unerlaubtem Einkauf ertappt
Polizei zeigt den Geschäftsinhaber und Kunden an
Friedberg Immer wieder ahndet die Polizei die strikten Beschränkungen wegen der Corona-Krise. In Friedberg stellte sie in dieser Woche fest, dass Kunden in einem Geschäft zuvor bestellte Waren abholten. Zwar hatte das Ladengeschäft an sich geschlossen, die Abholung der Bestellungen wurde Kunden jedoch nach einem SMS-Kontakt ermöglicht, teilt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord mit. Sowohl den Geschäftsinhaber als auch die
Kunden, die die Polizei dort antraf, erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für Geschäfte, welche nicht den täglichen Versorgungsbedarf abdecken, gilt: Auch online oder telefonisch bestellte Ware darf nicht abgeholt werden – weder mit dem Auto noch zu Fuß. Das Abholen von Gegenständen, die nicht dem täglichen Versorgungsbedarf entsprechen, sei kein triftiger Grund, um die eigene Wohnung zu verlassen. Man könne sich die Ware aber nach Hause liefern oder senden lassen.
In Friedberg und Umgebung gibt es mittlerweile eine Reihe von Initiativen, die auf legalen Lieferservice oder auch Möglichkeiten der Abholung (zum Beispiel Speisen in Lokalen) hinweisen, unter anderem www.einkaufen-in-friedberg.de., www.dahoam-in-friedberg.de oder www.wir-halten-zamm.de. Eine umfangreiche Fragen-und-Antwort-Liste finden Interessierte auf der Seite des bayerischen Innenministeriums (www.stmi.bayern.de).