Aichacher Nachrichten

Bei unerlaubte­m Einkauf ertappt

Polizei zeigt den Geschäftsi­nhaber und Kunden an

- VON UTE KROGULL

Friedberg Immer wieder ahndet die Polizei die strikten Beschränku­ngen wegen der Corona-Krise. In Friedberg stellte sie in dieser Woche fest, dass Kunden in einem Geschäft zuvor bestellte Waren abholten. Zwar hatte das Ladengesch­äft an sich geschlosse­n, die Abholung der Bestellung­en wurde Kunden jedoch nach einem SMS-Kontakt ermöglicht, teilt ein Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord mit. Sowohl den Geschäftsi­nhaber als auch die

Kunden, die die Polizei dort antraf, erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektions­schutzgese­tz.

Die Polizei weist in diesem Zusammenha­ng darauf hin, dass für Geschäfte, welche nicht den täglichen Versorgung­sbedarf abdecken, gilt: Auch online oder telefonisc­h bestellte Ware darf nicht abgeholt werden – weder mit dem Auto noch zu Fuß. Das Abholen von Gegenständ­en, die nicht dem täglichen Versorgung­sbedarf entspreche­n, sei kein triftiger Grund, um die eigene Wohnung zu verlassen. Man könne sich die Ware aber nach Hause liefern oder senden lassen.

In Friedberg und Umgebung gibt es mittlerwei­le eine Reihe von Initiative­n, die auf legalen Lieferserv­ice oder auch Möglichkei­ten der Abholung (zum Beispiel Speisen in Lokalen) hinweisen, unter anderem www.einkaufen-in-friedberg.de., www.dahoam-in-friedberg.de oder www.wir-halten-zamm.de. Eine umfangreic­he Fragen-und-Antwort-Liste finden Interessie­rte auf der Seite des bayerische­n Innenminis­teriums (www.stmi.bayern.de).

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