Corona-Krise wird Mieter hart treffen
Eine neue gesetzliche Regelung schützt Mieter, die wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Das ist gut, es darf aber niemanden in die Irre führen: Am Ende müssen sie die fehlenden Beträge dennoch zahlen, nach derzeitigem Stand bis spätestens Mitte 2022. Grundsätzlich ist das natürlich richtig, weil die Vermieter ein Recht auf die Einnahmen und Vertragserfüllung haben und oft selbst finanziell darauf angewiesen sind, dass die Miete reinkommt. Etwa, wenn aus den Einnahmen die Raten für einen Kredit finanziert werden.
Zugleich ist allerdings absehbar, dass die Corona-Krise Mieter in Augsburg hart treffen könnte. Die Grundvoraussetzungen hier sind einfach ungünstig: Es gibt in Augsburg durchaus Armut, zugleich ist der Wohnungsmarkt hochpreisig und angespannt. Wem wegen der Krise aktuell das Geld zur Mietzahlung fehlt, der dürfte auch in der Zukunft damit zu kämpfen haben, die laufende Miete dann durch die Rückzahlung doppelt aufzubringen.
Es ist gut, dass Augsburgs große Mietunternehmen sich in der Krise kulant zeigen und vielfach bereits vor der neuen gesetzlichen Regelung Lösungen gefunden haben, um ihren Mietern entgegenzukommen. Und doch bleibt die ungelöste Frage, was passiert, sollten säumige Mieter in großem Umfang die gestundeten Rückstände auch bis 2022 nicht aufbringen können.
Eine Möglichkeit wäre eine Art staatlicher Hilfsfonds, mit dessen Hilfe die Mietschulden im Bedarfsfall übernommen werden könnten. Eine andere, dass örtliche Vermieter und Mieter in Einzelfällen individuelle Lösungen für Härtefälle organisieren.