Was ist an Ostern erlaubt – und was nicht?
Feiertage Eine Übersicht dazu, ob die Ostereiersuche stattfinden kann und was man draußen alles darf
München Ostern steht vor der Tür – und die strengen Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus gelten weiterhin. Was ist zu Ostern in Bayern erlaubt? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Darf ich meine Familie besuchen oder zu mir einladen?
Das bayerische Innenministerium rät von Familienbesuchen zu Ostern ab. Persönliche Kontakte zu Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts seien so gering wie möglich zu halten, heißt es – und ein „Kaffeekränzchen“mit Tante, Cousins und Co. fiele da aus dem Rahmen. Wenn aber Eltern oder Großeltern Hilfe zu Hause bräuchten, sei ein Besuch bei ihnen unverzichtbar. Auch ein Besuch beim Lebenspartner ist okay. Die Besuche seien zeitlich nicht begrenzt und auch gemeinsame Spaziergänge seien erlaubt.
Muss die Ostereiersuche ausfallen?
Nicht unbedingt, sagt Werner Kraus von der Münchner Polizei. Eltern ohne eigenen Garten dürften in öffentlichen Grünanlagen Ostereier verstecken. „Wenn es beim Spazierengehen möglich ist, ohne dass die Abstandsregeln verletzt werden, dann ja.“Damit die Kinder aber auf keinen Fall in Kontakt mit anderen kommen, rät Kraus: „Man sollte dieses Jahr die Schlechtwetter-Variante wählen und die Ostereier in der
Wohnung verstecken.“
Dürfen Kinder von getrennt lebenden Eltern in beiden Haushalten Ostern feiern?
Ja. Das Ministerium sieht die Erfüllung des Sorge- und Umgangsrechts vonseiten beider Elternteile als „triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung“. Hier stehe nämlich eindeutig das Wohl der Kinder an erster Stelle.
Darf ich für einen Osterausflug in die Alpen oder an den See fahren?
Hier ist eine eindeutige Antwort schwierig. Innenministeriumssprecher Oliver Platzer rät aber dringend von Ausflügen in die weitere Umgebung ab – obgleich sie nicht strikt verboten seien. Auch Josef Klenner, Präsident des Deutschen
Alpenvereins, mahnt: „Bitte gehen Sie nicht in die Berge.“Wenn hier Rettungseinsätze nötig würden, belaste man unnötig Rettungskräfte und Krankenhäuser. Auch auf Wassersport sollte man verzichten.
Was ist im Park erlaubt?
Aktivitäten draußen sind nur allein, mit Angehörigen des Haushaltes oder dem Partner erlaubt. Ballspielen mit den Kindern? „Grundsätzlich nicht verboten“, sagt Platzer. Allerdings könne die Polizei das Spielen unterbrechen, wenn etwa nicht der nötige Abstand eingehalten werden könne.