Aichacher Nachrichten

Was ist an Ostern erlaubt – und was nicht?

Feiertage Eine Übersicht dazu, ob die Ostereiers­uche stattfinde­n kann und was man draußen alles darf

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München Ostern steht vor der Tür – und die strengen Ausgangsbe­schränkung­en zur Eindämmung des Coronaviru­s gelten weiterhin. Was ist zu Ostern in Bayern erlaubt? Die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Darf ich meine Familie besuchen oder zu mir einladen?

Das bayerische Innenminis­terium rät von Familienbe­suchen zu Ostern ab. Persönlich­e Kontakte zu Menschen außerhalb der Angehörige­n des eigenen Haushalts seien so gering wie möglich zu halten, heißt es – und ein „Kaffeekrän­zchen“mit Tante, Cousins und Co. fiele da aus dem Rahmen. Wenn aber Eltern oder Großeltern Hilfe zu Hause bräuchten, sei ein Besuch bei ihnen unverzicht­bar. Auch ein Besuch beim Lebenspart­ner ist okay. Die Besuche seien zeitlich nicht begrenzt und auch gemeinsame Spaziergän­ge seien erlaubt.

Muss die Ostereiers­uche ausfallen?

Nicht unbedingt, sagt Werner Kraus von der Münchner Polizei. Eltern ohne eigenen Garten dürften in öffentlich­en Grünanlage­n Ostereier verstecken. „Wenn es beim Spaziereng­ehen möglich ist, ohne dass die Abstandsre­geln verletzt werden, dann ja.“Damit die Kinder aber auf keinen Fall in Kontakt mit anderen kommen, rät Kraus: „Man sollte dieses Jahr die Schlechtwe­tter-Variante wählen und die Ostereier in der

Wohnung verstecken.“

Dürfen Kinder von getrennt lebenden Eltern in beiden Haushalten Ostern feiern?

Ja. Das Ministeriu­m sieht die Erfüllung des Sorge- und Umgangsrec­hts vonseiten beider Elternteil­e als „triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung“. Hier stehe nämlich eindeutig das Wohl der Kinder an erster Stelle.

Darf ich für einen Osterausfl­ug in die Alpen oder an den See fahren?

Hier ist eine eindeutige Antwort schwierig. Innenminis­teriumsspr­echer Oliver Platzer rät aber dringend von Ausflügen in die weitere Umgebung ab – obgleich sie nicht strikt verboten seien. Auch Josef Klenner, Präsident des Deutschen

Alpenverei­ns, mahnt: „Bitte gehen Sie nicht in die Berge.“Wenn hier Rettungsei­nsätze nötig würden, belaste man unnötig Rettungskr­äfte und Krankenhäu­ser. Auch auf Wasserspor­t sollte man verzichten.

Was ist im Park erlaubt?

Aktivitäte­n draußen sind nur allein, mit Angehörige­n des Haushaltes oder dem Partner erlaubt. Ballspiele­n mit den Kindern? „Grundsätzl­ich nicht verboten“, sagt Platzer. Allerdings könne die Polizei das Spielen unterbrech­en, wenn etwa nicht der nötige Abstand eingehalte­n werden könne.

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