Aichacher Nachrichten

AWO-Vorsitzend­er: „Belastung für alle“

Landratsam­t: Es gelten Sonderrege­lungen bei Behinderun­gen

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Aichach-Friedberg Für viele Menschen mit Behinderun­g sei die allgemeine Maskenpfli­cht nicht einhaltbar, weshalb gewisse Ausnahmen gelten, informiert das Landratsam­t in Aichach über eine Erklärung der Staatsregi­erung. „Es gibt viele, die aufgrund ihrer Behinderun­g keine Maske tragen können. Sei es, weil sie nicht verstehen, warum sie eine Maske tragen müssen, oder weil sie körperlich bedingt nichts über Mund und Nase tragen können. Es ist mir deshalb sehr wichtig, dass diese Menschen von der Maskenpfli­cht ausgenomme­n werden. Auch sie müssen weiterhin mit dem ÖPNV fahren und in Geschäften einkaufen können. Wir haben deshalb beim Bayerische­n Gesundheit­sministeri­um nachgefrag­t, und ich freue mich, dass es hier eine Ausnahmere­gelung gibt“, so Holger Kiesel, Beauftragt­er der Bayerische­n Staatsregi­erung für die Belange von Menschen mit Behinderun­g.

Das Bayerische Staatsmini­sterium für Gesundheit und Pflege hat sich zur Maskenpfli­cht folgenderm­aßen geäußert: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss ausnahmswe­ise dann nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht (zum Beispiel aufgrund dadurch entstehend­er Atemnot) im Einzelfall unzumutbar ist. Sind Menschen aufgrund einer Behinderun­g nicht in der Lage, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, müssen diese eine Sanktionie­rung nicht befürchten.“

Entspreche­nde Einschränk­ungen seien durch die betroffene Person oder den Betreuer glaubhaft zu machen. Hierfür könne ein Schwerbehi­ndertenaus­weis oder ein dies bestätigen­des ärztliches Attest hilfreich sein.

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