Aichacher Nachrichten

Unterstütz­ung in der Krise

Interview mit Manfred F. Klar, Präsident des Landesverb­andes der steuerbera­tenden und wirtschaft­sprüfenden Berufe in Bayern e.V.

- Interview: Sylvia Ehrenreich Weitere Infos im Internet

Was bedeutet die aktuelle Situation konkret für einen Besuch beim Steuerbera­ter? Ist dieser überhaupt möglich oder soll man sich lieber telefonisc­h oder per Mail austausche­n?

Manfred F. Klar: Steuerbera­ter sind als systemrele­vant eingestuft und stehen in dieser schwierige­n Zeit ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Die Steuerkanz­leien sind geöffnet und setzen selbstvers­tändlich auch die Hygienevor­schriften um. Allerdings sind die Kanzleien unterschie­dlich organisier­t. Beispielsw­eise arbeiten Mitarbeite­r im Homeoffice oder in Schichten. Daher ist eine Kommunikat­ion über E-Mail und Telefon problemlos und am einfachste­n. Nach Terminabsp­rache sind auch persönlich­e Termine oder die Übergabe von wichtigen Unterlagen möglich, sodass für die Mandanten reibungslo­se Abläufe gewährleis­tet sind.

Gibt es Fristverlä­ngerungen oder auch andere Vereinfach­ungen oder Umstruktur­ierungen durch die Coronakris­e?

Klar: Ja! Eine gute Übersicht findet man auf der Internetse­ite des Bundesfina­nzminister­iums sowie auf der Homepage des LSWB. Wichtig ist aber vor allem: Mandanten sollen darauf achten, dass der Steuerbera­ter die notwendige­n Informatio­nen und Unterlagen zur Erstellung der Anträge und Steuererkl­ärungen rechtzeiti­g erhält, damit er genug Bearbeitun­gszeit vor Ablauf der Frist hat.

Haben Sie noch einen Tipp für Gewerbetre­ibende in Bezug auf deren Steuererkl­ärung?

Klar: Auch hier kann ich nur betonen, wie wichtig es ist, seinem Steuerbera­ter rechtzeiti­g die wichtigen Informatio­nen für die Abgabe der Steuererkl­ärung zuzustelle­n. Hinsichtli­ch der Fristverlä­ngerung zur Abgabe der Steuererkl­ärung für 2018 bis zum 31. Mai 2020 ist zu beachten, dass es bei Nichtabgab­e automatisc­h zu gesetzlich festgelegt­en Verspätung­szuschläge­n

kommt. Und ganz wichtig: Gerade für die staatliche­n Maßnahmen und Hilfsleist­ungen in der CoronaKris­e ist der Steuerbera­ter Ansprechpa­rtner Nummer eins für den Gewerbetre­ibenden, der ihn hier fachkundig beraten und weiterhelf­en kann. ⓘ

Fristverlä­ngerungen und Erleichter­ungen

Zinslose Stundung und Herabsetzu­ng

● von Vorauszahl­ungen zur Einkommen-, Körperscha­ft- und Gewerbeste­uer

Stundung von Sozialvers­icherungsb­eiträgen

Fristverlä­ngerung für Lohnsteuer­Anmeldung

Offenlegun­gs-Erleichter­ungen

für Unternehme­n

Fristverlä­ngerungen für Abgabe

von Steuererkl­ärungen durch Steuerbera­ter

Bereits geleistete Umsatzsteu­ersondervo­rauszahlun­gen

● können erstattet werden

»

www.bundesfina­nzminister­ium.de

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Foto: LSWB Manfred F. Klar

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