Aichacher Nachrichten

Landratsam­t stellt Wohnhaus-Bau ein

So wird ein verzwickte­r Fall „Nördlich der Gebenhofen­er Straße“in Affing gelöst

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Affing Das ist der Albtraum eines jeden Bauherren: Das Landratsam­t stellt den Bau ein. So geschehen Ende April beim Bau eines Einfamilie­nhauses im Baugebiet „Nördlich der Gebenhofen­er Straße“in Affing. Das lag nicht etwa daran, dass der Bauherr sich nicht an den Bauplan gehalten hätte. Es liegt vielmehr am Bebauungsp­lan. Denn der gibt nach Ansicht der Kreisbehör­de das Baurecht für die Gebäude nicht her, die die Gemeinde im Freistellu­ngsverfahr­en

genehmigt hat. Um die Bebauung in dem Jahrzehnte alten Baugebiet unweit der Firma Wurzer zu ermögliche­n, hatte der Gemeindera­t den Bebauungsp­lan zum neunten Mal geändert. In diesem Verfahren meldete das Landratsam­t zwar bereits seine Bedenken an, doch die Gemeinde hielt trotzdem daran fest. Das als Mischgebie­t deklariert­e Areal hatte sich im Laufe der Zeit zum Wohngebiet verändert. Das wiederum hätte dem Unternehme­n

gefährlich werden könne, so die Behörde.

Gemeinde, Landratsam­t und Anwälte des Bauherren bemühten sich seither um eine Lösung des verzwickte­n Falls. Es geht nicht nur um das Einfamilie­nhaus. Auch ein dort ebenfalls geplanter Dreispänne­r darf vorerst nicht gebaut werden. Bürgermeis­ter Markus Winklhofer hob im Gemeindera­t die große Kooperatio­nsbereitsc­haft der Behörde hervor. Ergebnis: Der Bebauungsp­lan

muss nun zum zehnten Mal geändert werden, um das Mischgebie­t aufzuheben. Damit der Bestand der Firma trotzdem geschützt werden kann, werden die entspreche­nden Schallschu­tzpegel im Bauantrag festgeschr­ieben. Einen solchen muss der Bauherr nachreiche­n – alles auf seine Kosten. Der Gemeindera­t erklärte sich mit der Vorgehensw­eise einstimmig einverstan­den. Rudi Fuchs war wegen persönlich­er Beteiligun­g ausgeschlo­ssen.

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