Landratsamt stellt Wohnhaus-Bau ein
So wird ein verzwickter Fall „Nördlich der Gebenhofener Straße“in Affing gelöst
Affing Das ist der Albtraum eines jeden Bauherren: Das Landratsamt stellt den Bau ein. So geschehen Ende April beim Bau eines Einfamilienhauses im Baugebiet „Nördlich der Gebenhofener Straße“in Affing. Das lag nicht etwa daran, dass der Bauherr sich nicht an den Bauplan gehalten hätte. Es liegt vielmehr am Bebauungsplan. Denn der gibt nach Ansicht der Kreisbehörde das Baurecht für die Gebäude nicht her, die die Gemeinde im Freistellungsverfahren
genehmigt hat. Um die Bebauung in dem Jahrzehnte alten Baugebiet unweit der Firma Wurzer zu ermöglichen, hatte der Gemeinderat den Bebauungsplan zum neunten Mal geändert. In diesem Verfahren meldete das Landratsamt zwar bereits seine Bedenken an, doch die Gemeinde hielt trotzdem daran fest. Das als Mischgebiet deklarierte Areal hatte sich im Laufe der Zeit zum Wohngebiet verändert. Das wiederum hätte dem Unternehmen
gefährlich werden könne, so die Behörde.
Gemeinde, Landratsamt und Anwälte des Bauherren bemühten sich seither um eine Lösung des verzwickten Falls. Es geht nicht nur um das Einfamilienhaus. Auch ein dort ebenfalls geplanter Dreispänner darf vorerst nicht gebaut werden. Bürgermeister Markus Winklhofer hob im Gemeinderat die große Kooperationsbereitschaft der Behörde hervor. Ergebnis: Der Bebauungsplan
muss nun zum zehnten Mal geändert werden, um das Mischgebiet aufzuheben. Damit der Bestand der Firma trotzdem geschützt werden kann, werden die entsprechenden Schallschutzpegel im Bauantrag festgeschrieben. Einen solchen muss der Bauherr nachreichen – alles auf seine Kosten. Der Gemeinderat erklärte sich mit der Vorgehensweise einstimmig einverstanden. Rudi Fuchs war wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.