Illegales Autorennen bringt Cousins vor Gericht
Die beiden jungen Männer schnitten einen Seat, scherten auf einen Radweg aus und rasten mit 80 Sachen durch die Stadt. Warum sie dennoch nach Jugendstrafrecht und damit noch milde bestraft wurden
Teuer zu stehen kommen zwei jungen Männern wenige Momente Vollgas in der Donauwörther Straße in Augsburg-Oberhausen. Ein heute 20-jähriger Maurer-Auszubildender und sein 19 Jahre alter Cousin, Einzelhandelskaufmann, räumten vor dem Augsburger Amtsgericht ein illegales Autorennen ein. Dafür wurde sie mit Geldbußen und Führerscheinsperren belegt.
Es war am 8. Oktober vergangenen Jahres, der 19-Jährige hatte gerade sein neu gekauftes Auto, einen gebrauchten 177-PS-3er-BMW, bekommen. Hinter seinem Cousin in dessen baugleichem Sportwagen fuhr er gegen 21.15 Uhr auf der Dieselstraße Richtung „Coca-ColaKreuzung“. Dort bog vor den beiden ein junger Mann mit seinem Seat rechts auf die Donauwörther Straße ein, und zwar dergestalt, dass er sofort auf die linke der beiden Fahrspuren steuerte.
Der 20-jährige Auszubildende fühlte sich in seinem Vorwärtsdrang behindert. Er zog auf der rechten Spur, die sich kurz darauf mit der anderen Fahrspur vereint, an dem Seat vorbei. Dabei benutze er auch den dort auf die Straße gezeichneten Radweg. Und er habe den Seat zum Bremsen und zum Ausweichen gezwungen, so der Beifahrer in diesem Auto in seiner Zeugenaussage. An der nächsten Ampel, kurz vor der Tankstelle in der Donauwörther Straße, mussten die Autos hinter einem wartenden Taxi anhalten. Das ergab die Vernehmung vor Richterin Rose Oelbermann. Bei dieser Gelegenheit fuhr auch der 19-jährige Mitangeklagte mit seinem BMW rechts über den Radweg an dem Seat vorbei und blieb neben dem Auto des Cousins stehen.
Nachdem die Ampel auf „Grün“gesprungen und das Taxi in die Tankstelleneinfahrt abgebogen war, hätten die BMW-Piloten Vollgas („Kickdown“) gegeben und seien aus dem Stand bis annähernd Tempo 80 die Straße entlang gesaust – bei erlaubten 50 Stundenkilometern. So lange, bis vor ihnen ein Transporter aus der Tankstelle auf die Donauwörther Straße einbog und für Normaltempo sorgte. Noch bis Gersthofen konnten die BMW ihre Fahrt fortsetzen, bis die Fahrer von der Polizei angehalten wurden. Der Beifahrer im Seat hatte auf Bitten des Fahrers die Polizei angerufen und Anzeige erstattet.
Etwas kompliziert stellte sich vor Gericht das Ansinnen der beiden Angeklagten und ihrer Verteidiger David Herrmann und Stefan Mittelberg dar, das Verfahren möglichst schnell, unbeschadet und vor allem ohne weitere Führerscheinsperre zu überstehen. Denn beide Fahrer müssen seit der Fahrt vor über einem halben Jahr ohne ihren „Lappen“auskommen. Prinzipiell räumten die Angeklagten die Taten ein, sie brachten aber eigene Ansichten vor. So sei wohl kaum von einem
Rennen zu sprechen, wenn zwei Fahrzeuge an einer Ampel schnell losfuhren, um dann gleich wieder hintereinander einzuscheren – auch wenn beide Fahrer eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung einräumten. Das war nicht das, was sich Staatsanwältin Alisa Starflinger unter einem umfassenden Geständnis anstelle einer Beweisaufnahme vorstellte. Erst nach einem Gespräch („Deal“) zwischen Richterin, Staatsanwältin und den Verteidigern gelang es, das Verfahren wie gewünscht zu beschleunigen. Staatsanwältin Starflinger forderte für die Angeklagten die ihnen jeweils in Aussicht gestellte Höchststrafe, die beiden Verteidiger orientierten sich entgegen am Minimum.
Richterin Oelbermann entschied schließlich nach Jugendstrafrecht und ließ sich davon beeindrucken, dass beide Angeklagten bereits in ihren Familien gemaßregelt worden seien. Zudem hätten sie durch den schon andauernden Führerscheinentzug
berufliche Nachteile hinzunehmen. Aber beide bräuchten einen „massiven Denkzettel“, denn was sie getan hätten, sei „wahnsinnig gefährlich“gewesen.
Sie verurteilte den 20-Jährigen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs plus Teilnahme an einem verbotenen Fahrzeugrennen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Zudem muss der Auszubildende noch sechs Monate warten, ehe er seinen Führerschein neu beantragen darf. Sein Cousin musste sich „nur“die Teilnahme an einem Rennen vorwerfen lassen. Für ihn lautete die Strafe 1000 Euro Geldbuße und weitere vier Monate Führerscheinsperre. Beide Angeklagten hatten in ihren letzten Worten ihr „dummes, verantwortungsloses und gefährliches Verhalten“eingeräumt. Sie beteuerten, sich zu bessern. Nachdem das Urteil auf einer Verfahrensabsprache beruht, kann es frühestens eine Woche nach dem Richterspruch rechtskräftig werden.