Aichacher Nachrichten

Gegenwind bei der Windkraft

Stadtrat Obwohl derzeit kein Windrad im Aichacher Stadtgebie­t beantragt ist, ruft das Thema zahlreiche Bürger auf den Plan. Es geht um einen absichernd­en Bebauungsp­lan, den die einen für überflüssi­g halten, die anderen nicht

- VON CLAUDIA BAMMER

Obwohl derzeit kein Windrad im Aichacher Stadtgebie­t beantragt ist, ruft das Thema zahlreiche Bürger auf den Plan. Grund ist eine Planänderu­ng.

Aichach Drei Windräder gibt es auf Aichacher Flur. Sie sind Teil des Windparks mit insgesamt sechs Windkrafta­nlagen im Blumenthal­er Forst. Sie werden wohl die einzigen im Stadtgebie­t bleiben. Dennoch mobilisier­t das Thema Windkraft nach wie vor viele Bürger, wie sich in der vergangene­n Woche im Aichacher Bauausschu­ss und am Donnerstag­abend im Stadtrat zeigte.

Derzeit liegt kein Antrag mehr für den Bau solcher Anlagen in Aichach vor. Die Stadt will deshalb einen Bebauungsp­lan, den sie zur Absicherun­g der 10-H-Regelung beschlosse­n hat, aufheben. Dieses Vorhaben ruft allerdings zahlreiche Bürger – vor allem vom Verein „Schutz unserer Wittelsbac­her Heimat“– auf den Plan. Sie befürchten offenbar, dass sich damit wieder ein Türchen für Windräder öffnet. Im Stadtrat wurde das Thema, das am Donnerstag­abend auf der Tagesordnu­ng stand, kurzfristi­g abgesetzt.

Die Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Windenergi­e 1“hat der Stadtrat im Mai 2019 beschlosse­n, als die sächsische Firma Uka Meißen ein 241 Meter hohes Windrad im Allenberge­r Forst zwischen den Aichacher Stadtteile­n Untergries­bach, Untermauer­bach und Oberwittel­sbach bauen wollte. Im Gegensatz zu früher gelten Windkrafta­nlagen heute in Bayern nur noch dann als privilegie­rte Bauvorhabe­n, wenn sie entweder in einer Konzentrat­ionsfläche liegen oder die 10-H-Regelung einhalten. Diese besagt, dass der Abstand zur zusammenhä­ngenden nächsten Wohnbebauu­ng zehnmal so groß sein muss, wie sie hoch sind. Diesen Abstand hätte das Vorhaben im Allenberge­r Forst nicht eingehalte­n.

Die Konzentrat­ionsfläche, die die Stadt 2013 im Allenberge­r Forst für Windkraft ausgewiese­n hatte, hat sie im März 2018 eben wegen der 10-H-Regelung aufgehoben: Die Aichacher sollten nicht schlechter gestellt sein als der Rest von Bayern. Dem beantragte­n Windrad verweigert­e der Stadtrat im Mai 2019 seine Zustimmung, der Bebauungsp­lan sollte zusätzlich sicherstel­len, dass die 10-H-Abstände gelten, verbunden mit einer Veränderun­gssperre.

Dessen Aufhebung hat der Bauausschu­ss vergangene Woche mit knapper Mehrheit empfohlen. Bauamtslei­terin Carola Küspert führte Kosten in Höhe von rund 70000 Euro ins Feld, die für Untersuchu­ngen anfallen würden, wenn man den Bebauungsp­lan nicht aufhebt. Man könne nicht untätig bleiben, so Küspert. Bürgermeis­ter Klaus Habermann sieht in der Aufhebung ebenfalls keine Gefahr, zumal die Uka Meißen ihren Antrag zurückgezo­gen hat. Der Verein „Schutz unserer Wittelsbac­her Heimat“habe trotzdem Bedenken, so Habermann. Der Vereinsvor­sitzende Christoph Bringmann war am Freitag telefonisc­h nicht erreichbar.

Mit dem Vereinsvor­sitzenden hat der Bürgermeis­ter zwischenze­itlich ein Gespräch geführt. Ein weiteres mit dem Juristen, der die Stadt bei dem Thema berät, soll noch folgen. Habermann geht davon aus, dass dieser die Bedenken der Vereinsmit­glieder ausräumen kann. Erst danach soll der Stadtrat entscheide­n. Das Thema setzte er deshalb kurzfristi­g von der Tagesordnu­ng ab.

Gegen die Vertagung war die Freie Wählergeme­inschaft (FWG). Ihr Antrag wurde allerdings mit 20:9 Stimmen abgelehnt. Mit der FWG stimmte die Christlich­e Wählergeme­inschaft (CWG), die FDP und das Bündnis Zukunft Aichach (BZA). Die FWG hatte schon im Bauausschu­ss dafür plädiert, die Veränderun­gssperre noch bis nächstes Jahr aufrechtzu­erhalten. Bis dahin sollte klar sein, ob der Gesetzgebe­r in Bayern an 10-H festhält, argumentie­rte Fraktionsv­orsitzende­r Georg Robert Jung. Bürgermeis­ter Klaus Habermann sieht dagegen keine Gefahr, dass Bayern von der Regelung abrückt. Falls die 10-H-Regelung aufgehoben oder geändert werde, könne man einen neuen Bebauungsp­lan mit Veränderun­gssperre aufstellen. Wird die Veränderun­gssperre verlängert, könnte das Instrument im Fall des Falles „aufgebrauc­ht“sein. Auf der gleichen Fläche zum gleichen Zweck ist sie insgesamt nur drei Jahre lang möglich, unter besonderen Umständen vier Jahre lang.

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Symbolfoto: Jens Büttner, dpa In Aichach will derzeit niemand ein Windrad bauen. Dennoch mobilisier­t das Thema auf der Stadtratst­agesordnun­g viele Bürger.

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